SH: Klage abgewiesen
Verfasst: 20. Nov 2020, 16:23
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Klage von Schafhaltern und -züchtern abgewiesen, in welcher eine Entschädigung auch für Verlammungen gefordert wurde. Zudem hatten die Kläger eine Amtspflichtverletzung durch Beamte beanstandet und gefordert, Wölfe durch einen Zaun an der Landesgrenze fernzuhalten und einzufangen.
Aus der Begründung:Greift ein Wolf eine Schafherde an und kommt es infolge des Angriffs zu Fehlgeburten bei trächtigen Schafen, so können die Schafhalter für diese Folgen des Angriffs keinen Schadensersatz vom Land Schleswig-Holstein verlangen. Das hat der 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts kürzlich entschieden. [...] Im vorliegenden Verfahren verlangen die Kläger darüber hinaus Schadensersatz wegen der behaupteten Aborte bei den 140 trächtigen Schafen und wollen festgestellt wissen, dass das beklagte Land zum Ersatz von Schäden durch Wolfsangriffe auf ihre Herden verpflichtet ist. Die Kläger sind der Auffassung, das Land müsse einen absoluten Schutz vor Übergriffen durch Wölfe in Schafherden sicherstellen. Es sei verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise einen Zaun an der dänischen Grenze, ein Eindringen von Wölfen in Schleswig-Holstein zu unterbinden und Wölfe sofort einzufangen.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Pressemitteilung 11/2020, 19.11.2020: Land Schleswig-Holstein haftet nicht für alle Folgen von Wolfsangriffen auf eine Schafherde https://www.schleswig-holstein.de/DE/Ju ... herde.html
Zusammenfassung beim NDR: NDR, 19.11.2020: Gericht: Kein Anspruch bei Schafs-Fehlgeburten nach Wolfsrissen https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... er100.htmlDen Klägern steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht zu, denn es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage für einen derartigen Anspruch.
Eine Amtspflichtverletzung durch Beamte des beklagten Landes liegt nicht vor. Es gibt kein Gesetz, wonach das Land Schleswig-Holstein verpflichtet ist, die Anwesenheit von Wölfen in Schafzuchtgebieten im Land zu verhindern. [...] Auch soweit das beklagte Land verpflichtet ist, das Eigentum und die Berufsfreiheit der Kläger zu schützen, stehen den Klägern keine Entschädigungsansprüche zu. So hat das beklagte Land bereits Verwaltungsvorschriften zur Entschädigung von Landwirten für Wolfsangriffe erlassen. Weiterhin hat es Regelungen geschaffen, nach denen den Landwirten Unterstützung bei der Schaffung von Schutzmaßnahmen gegen Wölfe geleistet wird. Es liegt deshalb kein Unterlassen des Gesetz- oder Verordnungsgebers vor, das zu einer Entschädigungspflicht des beklagten Landes führen könnte.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Pressemitteilung 11/2020, 19.11.2020: Land Schleswig-Holstein haftet nicht für alle Folgen von Wolfsangriffen auf eine Schafherde https://www.schleswig-holstein.de/DE/Ju ... herde.html