Wolf bleibt geschützte Tierart

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Jens
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Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von Jens »

Wolf bleibt geschützte Tierart ,so ein Artikel beim Dresden Fernsehen heute (siehe nachstehend), aber
der Umweltminister hält weiter daran fest, den Wolf ins Jagdrecht übernehmen zu wollen.
Ein kleiner Teilerfolg vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. dazu (durch Pettition und Hartnäckigkeit): Das bislang seit 2009 vom Umweltminister unter Verschluß gehaltene Gutachten wurde heute öffentlich gemacht (siehe Link).

http://www.dresden-fernsehen.de/default ... ews=991043

Das Gutachten wurde im Internet unter:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/18228.htm
veröffentlicht
Grauer Wolf

Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von Grauer Wolf »

Danke für den Link (Hinweis: Das Gutachten findet man rechts auf der Seite als PDF)!
Werde ich mir morgen mal zu Gemüte führen...
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SammysHP
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Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von SammysHP »

Hab's mal überflogen.


Auf Seite 14 ff. wird kurz erwähnt, dass das momentane Sächsische Jagdrecht einige Mängel aufweist und deswegen schon korrigiert werden müsste.

Auf S. 26 f. geht es um das Monitoring. Hier wird gesagt, dass ehrenamtliche Unterstützer von Naturschutzverbänden erst umfangreich geschult werden müssten. Bei Jägern sei dies aufgrund ihrer Erfahrung nicht nötig, man könne die Schulung mit in die jagdliche Ausbildung aufnehmen. Das wirkt auf mich nicht ganz neutral, den Jägern wird beim Thema Wolf zu viel zugetraut. Die dürften wohl fast die gleiche Schulung benötigen, da sie sich vielleicht mit der Jagd und dem Verhalten heimischer Tierarten auskennen, aber vom Wolf auch nur "das Übliche".
Es wird allerdings auch bemerkt, dass Jäger meldepflichtig wären und aktiv beobachten müssten. Als Vorteil wird hervorgehoben, dass Jäger eine Menge Geld einsparen würden, da sie verpflichtet wären, die ganzen Aufgaben kostenlos zu erbringen. Da werden sich die aber freuen. ;)

Auf S. 30 f. steht, dass durch Jäger mehr verendete Wölfe gefunden werden könnten als von Passanten (wegen Begehen abseits der Wege, Jagdhunde usw.). Für mich scheint das aber völlig unabhängig vom Jagdrecht zu sein, die Jäger werden sicherlich nicht mehr durch den Wald gehen als jetzt.

Interessant in einem anderen Sinne ist Seite 33 und 38: Dort heißt es nämlich, dass Fotografieren kein "Nachstellen" sei, da man nicht auf Beute aus sei. Lediglich stören, bedrängen oder an seinem Rückzugsort aufsuchen dürfe man das Tier nicht. Also gut für Naturfotografen. ;) (Wenn es von Behörden genehmigt wurde, dürfe das Tier auch "erheblich gestört" werden.)

S. 46 ff.: Auf die Jäger würde nichts in Richtung Schadensersatz zukommen, da sie keinen unmittelbaren Einfluss haben.

Beachten sollte man auch Punkt 8.6 auf Seite 52. Dort geht es um den Handlungsspielraum des Landes. Momentan unterliegt der Wolf nämlich ausschließlich dem Bund, wäre er im Jagdrecht, könne das Land innerhalb der Europäischen Richtlinien (und einigen anderen Grenzen) frei entscheiden. Das ist ein kritischer Punkt, denke ich.

Im Fazit: Aufnahme ins Jagdrecht wäre möglich, wenn weitere Gesetze angepasst werden würden. Einfach nur den Wolf als Wild im Jagdrecht aufzunehmen, gehe nicht.


Mein Fazit: Im Ganzen klingt es in der Theorie ganz ok, so ehrlich muss ich sein. Wenn alle Beteiligten ehrlich und vernünftig damit umgehen würden, wäre es sicherlich ein Vorteil im friedlichen Umgang mit dem Wolf. Allerdings mache ich mir sorgen, dass dies eine Motivation für weitere Änderungen bedeuten könnte. Herrlich ist auch der letzte Absatz auf Seite 54. Ich denke, man sollte das alles noch ein wenig aufschieben und die Jäger dazu motivieren, selbst Stellung zu nehmen und sich aktiv am Monitoring zu beteiligen. Ich kann mir vorstellen, dass viele Jäger im Wolfsgebiet bereits aufmerksamer bei dem Thema sind und die Augen offen halten. Vielleicht ist es auch ein grundlegendes Problem mit den Jägern: Die Abgrenzung von der üblichen Bevölkerung. Ich habe den Eindruck, viele Jäger halten sich für etwas Besseres und wollen möglichst wenig mit der Bevölkerung zu tun haben. Bei fast jeder meiner Begegnungen mit Jägern sind mir Dinge wie "mein Wald", "da können Sie mir glauben, ich weiß das besser", "halten Sie sich da raus" usw. entgegengeflogen.
Grauer Wolf

Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von Grauer Wolf »

Ich greife diese beiden Punkte mal heraus, da sie mir in wechselndem Kontext immer wieder übel aufstoßen...
SammysHP hat geschrieben:Auf S. 26 f. geht es um das Monitoring. Hier wird gesagt, dass ehrenamtliche Unterstützer von Naturschutzverbänden erst umfangreich geschult werden müssten. Bei Jägern sei dies aufgrund ihrer Erfahrung nicht nötig, man könne die Schulung mit in die jagdliche Ausbildung aufnehmen. Das wirkt auf mich nicht ganz neutral, den Jägern wird beim Thema Wolf zu viel zugetraut.
SammysHP hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, viele Jäger halten sich für etwas Besseres und wollen möglichst wenig mit der Bevölkerung zu tun haben. Bei fast jeder meiner Begegnungen mit Jägern sind mir Dinge wie "mein Wald", "da können Sie mir glauben, ich weiß das besser", "halten Sie sich da raus" usw. entgegengeflogen.
Dein Eindruck täuscht keineswegs. Er deckt sich mit meinen Erfahrungen...

Ein sehr großer Teil der Jägerschaft, wenn nicht der Löwenanteil, hält sich offensichtlich auch in puncto Wolf für den großen Bescheidwisser. Tatsache ist, daß die jagdliche Ausbildung hinsichtlich (Wild-)Biologie nicht mal auf dem Stand eines Oberstufen-Leistungskurses ist. Ich habe mir den Fragenkatalog zur Jägerprüfung mal heruntergeladen und angesehen und konnte den biologischen Teil einfach so aus dem Ärmel schütteln, ohne jede Vorbereitung. Das ist ein schlechter Witz, wenn man bedenkt, daß diese Menschen mit der Waffe auf die Natur losgelassen werden. Der Anspruch "Grünes Abitur" ist einfach nur lächerlich, das ist bestenfalls ein "Grüner Hilfsschulabschluß", wenn die Ausbildung nicht endlich mal grundlegend überarbeitet und intensiviert wird. Wenn ich Anzeigen lese wie "Intensivkurs: Jagdschein in 21 Tagen", dann betrachte ich das als äußert schlechten Witz, der mehr als deutlich auf die Qualität dieser "Ausbildung" schließen läßt, zumal der biologische Teil eher den kleineren Teil der Ausbildung repräsentiert. Heilige Makrele, in 3 Wochen lernt man ja nicht mal alles über eine einzige Tierart! :x

Nimmt man jetzt den Wolf hinzu, so ergibt sich aus dem gesagten, daß der durchschnittliche Jäger über den Wolf soviel weiß wie der durchschnittliche Bürger, nämlich so gut wie nichts. Auch die Aufnahme in den Jagdunterricht würde daran kaum was ändern, es sei denn, er interessiert sich persönlich dafür und liest reichlich zusätzliche, entsprechende Fachliteratur, deren Löwenanteil übrigens in Englisch verfaßt ist, das die wenigsten auf dem Niveau von wissenschaftlichen Texten verstehen.

Vor dem Hintergrund bin ich mehr als skeptisch, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Ich habe die Geschichte ja auch verfolgt und für mich hat das ganze den äußerst üblen Beigeschmack eines Bonbons für eine Klientel, die den Wolf nur zu gerne irgendwann vor der Büchse haben will.
Zum Monitoring muß man nicht Jäger sein, das kann jeder am Wolf interessierte Bürger übernehmen, der viel draußen ist, eine gute Beobachtungsgabe hat, sich in die Materie eingelesen (inkl. etwas Grundwissen zum Thema Ökologie o.ä.) hat und ggf. in der Lage ist, in halbwegs ordentlichem Deutsch eine kleinen Bericht zu verfassen oder einen Monitoring-Bogen auszufüllen. Die notwendige Praxis und Erfahrung kommt dann von ganz alleine.

So sehe ich das jedenfalls...
Smirre
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Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von Smirre »

Sollten die Jäger fürs Monitoring in Ihrem Revier zuständig sein, gibt es bei einem Wofsrudel das auf 300qkm lebt bis zu 400 Zuständige Jäger mit 75ha Jagdrevieren, die entweder Lust auf Meldungen haben oder auch nicht. Wenn nicht, geben sie den Kolegen dafür bestimmt nicht freiwillig jagdliche Begehungsrechte. Bei welchen geschützten Tieren im Jagdrecht, für die sich Deutschland für ein Monitoring verpflichtet hat klappt es denn? Die Jägerschaft ist ein Naturschutzverband und kann diese Aufgaben schon jetzt übernehmen. Und zur Schulung auf Wolf in den Jagdscheinkursen kann mann nur sagen das die Prüfung ein Leben lang gilt, sprich diejenigen die schon Jäger sind könnten Ihr Stammtischwissen einsetzen.
Grauer Wolf

Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von Grauer Wolf »

Smirre hat geschrieben:Und zur Schulung auf Wolf in den Jagdscheinkursen kann mann nur sagen das die Prüfung ein Leben lang gilt, sprich diejenigen die schon Jäger sind könnten Ihr Stammtischwissen einsetzen.
Wie wahr... :grumpy:
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CleanerWolf
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Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von CleanerWolf »

Ich hab das Gutachten bis jetzt auch nur teileise überflogen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Jagdrechts-Experte an einigen
Stellen Aussagen macht, die auf reinen Spekulationen basieren. Ausserdem
wird unter 8.3 klar gesagt, dass nach einer Aufnahme ins Jagdrecht die
Jagdbehörde für Einzelfallentscheidungen den Wolf betreffend zuständig
ist.
Ich denke, dass dieses Gutachten genügend Angriffspunkte bietet, um auch
auf dessen Grundlage gegen eine Aufnahme ins Jagdrecht zu argumentieren.
"Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen."
Albert Schweitzer
Grauer Wolf

Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von Grauer Wolf »

So, ich hab mir das Gutachten mal zu Gemüte geführt. Amtsdeutsch, was für'n Alptraum...

Einige Punkte, fielen mir besonders ins Auge, auf die ich hier eingehen möchte. ich hoffe, ich habe den Überblick behalten...

§ 2.2

...Ergänzend führt § 42 Abs. 1 LJagdG dazu
ausdrücklich aus, dass "der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor Beeinträchtigung
durch dem Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten umfasst". Der Schutz
vor Prädatoren ist - ebenso wie der Schutz vor wildernden Hunden und Katzen - also
Gegenstand des Jagdschutzes....
Auch wenn der Wolf unter Artenschutz steht, bereitet mir dieser Teil Sorgen. Der Begriff Jagdschutz und Schutzjagd war schon immer Rechtfertigung für die Tötung von Beutegreifern, Katzen, Hunden...
§ 4.3.2.2

...Zwischenergebnis:
Die Inbesitznahme durch den Jagdausübungsberechtigten als notwendige
Vorstufe des jagdlichen Aneignungsrechts ggf. nach vorausgehender
Einzelgenehmigung nach Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie ist durch Art. 16 Abs. 1
Buchst, e) FFH-Richtlinie legitimiert....
Hier öffenen sich m.M.n. Schlupflöcher für den Mißbrauch, ebenso wie bei diesem Passus:
6.3 Zwischenergebnis:
Die Festsetzung einer Jagdzeit für den Wolf ist zulässig, wenn die durch das EURecht
vorgegebenen Einschränkungen in anderer Weise gewährleistet werden. Dies
wäre zum Beispiel möglich durch Erstreckung der Abschussplanung auf den Wolf
verbunden mit einem allgemeinen Jagdausübungsverbot, von dem nur im Einzelfall
eine Ausnahme unter Beachtung der Vorgaben der FFH-Richtlinie erteilt werden darf.
Die begleitenden Einschränkungen müssten entweder unmittelbar durch Gesetz
erfolgen, da sie von der Ermächtigung des §§ 33 Abs. 7 LJagdG nicht gedeckt
wären. Anderenfalls müsste die Ermächtigung des Ministeriums entsprechend
enweitert werden und von dieser Ermächtigung durch Ergänzung der Sächsischen
Jagdverordnung Gebrauch gemacht werden.
Das...
7.1.2 Jagdrecht
...Die sächsische Jägerschaft mit ihren gut 10.000 Jagdscheininhabern würde möglicherweise
zur Beteiligung motiviert werden und könnte ein erhebliches zusätzliches
Potenzial darstellen, welches bereits über überdurchschnittliche wildbiologische
Grundkenntnissen verfügt und ein "besonderes Auge" für die Tierwelt besitzt
....
darf ich wohl als ganz schlechten Witz interpretieren...
7.3.2 Jagdrecht
...Untediegt der Wolf dem Jagdrecht, unterliegt er dem ausschließlichen Jagdausübungsrecht
(vergl. § 1 Abs. 1 S. 1 BJagdG) des Jagdausübungsberechtigten. Ohne
dessen Zustimmung wäre es daher unzulässig, einem Wolf nachzustellen und ihn zu
fangen. Aufgrund der Hegepflicht des Jagdausübungsberechtigten wäre es allerdings
zulässig, im wissenschaftlichen Interesse an der Wildart Wolf ihm gegenüber eine
Duldungsverfügung auszusprechen, sofern er der Maßnahme nicht zustimmen sollte...
7.5.2 Jagdrecht
...Selbst bei einem Inbesitznahmeverbot für
den Jagdausübungsberechtigten führt die Ausschließlichkeit des Aneignungsrechts
dazu, dass sich Dritte den Wolf -selbst bei Erteilung einer behördlichen Ausnahmegenehmigung-
nicht aneignen können. Um den Wolf einer wissenschaftlichen
Untersuchung zuzuführen, bedürfte es zusätzlich der Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe würde einen
enteignenden Eingriff bedeuten. Eine entsprechende Regelung müsste daher eine
Entschädigung vorsehen....
Auch hier sind wieder Mißbrauch und Machtspielchen Tür und Tor geöffnet. Es ergibt keinen Sinn, wenn sich Wildbiologen erstmal rechtlich mit einem Jagdpächter auseinandersetzen müssen, der gewillt ist, der Forschung Knüppel zwischen die Beine zu werfen, weil er prinzipiell keinen im Revier dulden mag. Beides verschafft dem Jäger eine unangemessene Machtposition über den Wolf resp. den Umgang mit ihm.
7.8.2 Jagdrecht
...Im Jagdrecht greift zunächst die Vorschrift des § 22a Abs. 1 BJagdG. Danach ist
schwer krankes Wild zur Bewahrung vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden
unverzüglich zu erlegen, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen
und zu versorgen. Die fachliche Beurteilung obliegt dem befugten Jäger. Dabei gilt
die Befugnis zum unverzüglichen Erlegen auch dann, wenn ein Fangen und
Versorgen möglich ist....
An den Punkt bekommen ich endgültig massive Bauchschmerzen. Die Definition von "Schmerzen und Leid" läßt sich mit Leichtigkeit so auslegen, daß man sich berechtigt fühlt, den Finger krummzumachen, was wir ja auch schon hatten. Im Zweifelsfall hat man sich eben "geirrt"... Ob ein Wolf (der bekanntlich äußerst zäh ist, und selbst nach schwersten Verletzungen unter der Obhut des Rudels wieder zu Kräften kommt (nach Beobachtungen von G. Bloch und L. D. Mech wurden schwerverletzte Wölfe mitversorgt und genasen), tatsächlich getötet werden sollte oder ob eine Behandlung erfolgversprechend ist, kann allenfalls ein Veterinär entscheiden. Sinnvoll wären daher Bereitschaftsveterinäre, die ggf. kurzfristig vor Ort sein könnten. Ich könnte mir gut vorstellen, daß mancher Tierarzt, der seine Verpflichtung des Helfens und Heilens ernst nimmt, zu einem solchen Service bereit wäre (ggf. für eine kleine Aufwandsentschädigung, damit der Behandlungsmittel, Sprit und Co. nicht aus eigener Tasche zahlen muß), zumal die Belastung mangels vieler Wölfe überschaubar bliebe...
8.4 Akzeptanz betroffener Bevölkerungsgruppen
...Zusätzlich zu den jetzt schon möglichen Beteiligungen würden sich die Jäger
möglicherweise emotional stärker in das Managementkonzept eingebunden sehen.
Sie könnten mit gestalten, ohne die rechtlichen Grenzen überschreiten zu dürfen.
Neben den zuvor ausgeführten rechtlich verbindlichen Mitwirkungspflichten käme die
moralische Verpflichtung zur Unterstützung des Managementplans hinzu, wenn der
Forderung der Jägerschaft entsprochen werden würde...
Jetzt kommen wir endlich zu des Pudels Kern. Darum geht es also. Die Jägerschaft möchte hofiert und gestreichelt werden. Der Punkt ist einfach, daß diesen Herrschaften im Laufe der Jahrzehnte soviele Sonderrechte/Privilegien zugestanden wurden, daß sie ihnen zu Kopf stiegen und sie sich für etwas besseres halten. Das oftmals (nicht immer! Es gibt auch sehr nette Jäger ;) ) selbstherrliche, arrogante Auftreten in Wald, Feld und Flur bestätigt das nur. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht dient imho keinem anderen Zweck, als Sonderrechte eines elitären Vereins zu bestärken, mit dem Ziel, daß irgendwann mal wieder der legale Abschuß von Wölfen möglich wird.
Wie ich schon mal betonte, am Wolfsmonitoring kann sich m.E. jeder beteiligen, der sich die Kenntnisse dafür aneignet. Dazu braucht man weder Flinte noch Jagdschein, sondern nur die Bereitschaft sich aus dem Sessel zu erheben und etwas für die Natur zu unternehmen.

Dieses Gutachten, insbesondere das, was nicht mit Druckerschwärze fixiert wurde, bestärkt mich noch weiter in der Meinung, daß der Wolf auf gar keinen Fall ins Jagdrecht darf und das andere Beutegreifer (inkl. den gefiederten) aus dem Jagdrecht entfernt und dem Naturschutzrecht unterstellt werden. Sollte wirklich mal ausnahmsweise ein Abschuß unbedingt notwendig sein, läßt das imho so regeln, daß dann von den Naturschutz-Behörden/Wissenschaftlern ein (Berufs-)Jäger (oder ggf. die Polizei) beauftragt wird.
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SammysHP
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Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von SammysHP »

Nicht böse sein, aber einige Punkte sind aus dem Zusammenhang gerissen, wie z.B. die Sache mit dem Veterinär, der ist nämlich laut dem Managementplan Pflicht und dementsprechend müsste das Gesetz geregelt werden. So habe ich es jedenfalls verstanden.
C.J.W. Handendoek
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Re: Wolf bleibt geschützte Tierart

Beitrag von C.J.W. Handendoek »

Ohne dessen Zustimmung wäre es daher unzulässig, einem Wolf nachzustellen und ihn zu fangen.
Was ist denn das für ein Argument? Augenblicklich ist es in jedem Falle unzulässig. Nach Aufnahme ins Jagdrecht ist es dann mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten zulässig, einem Wolf nachzustellen und ihn zu fangen?

Mal eine praktische Frage: Der Seehund steht auch in der Liste der jagdbaren Tiere und hat ganzjährig Schonzeit. Welche Erkenntnisse über Seehunde an der Nordseeküste verdanken wir eigentlich dem Monitoring durch Jäger?

Hier noch ein Zitat von mir:
Somit überlagern die jagdrechtlichen Aneignungsrechte die naturschutzrechtlichen Besitzverbote und die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote finden bei einer zulässigen Jagdausübung keine Anwendung.
Schön, dass es mal in dieser Deutlichkeit gesagt wird. Nach deutschem Demokrativerständnis ist das Interesse weniger dem Interesse der Allgemeinheit nun einmal vorangestellt. Was dies für den Wolf praktisch bedeutet ist klar. Wenn ich mich richtig erinnere, geschieht die Festlegung der Schonzeiten auf dem Verordnungswege.

Dann höre ich mal auf, das Gutachten weiter zu lesen, da ich ohnehin weiß, was noch kommt.

Ich konnte es mir doch nicht verkneifen, mir das Ende vom Lied zu Gemüte zu führen.
... werden folgende Worte angefügt: "die Jagd auf den Wolf in der Zeit von ... bis ..."
Traurige Wahrheit: Es gibt in Deutschland keinen ernsthaften Naturschutz!
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