Die traurige Besitzerin:
Angeblich soll der Hund gewildert und einem Reh auf die Schnelle ein Bein ausgerissen haben. Die Besitzerin bestreitet das und hat Anzeige bei der Polizei und der unteren Jagdbehörde erstattet.Man kann es nicht in Worte fassen. Es mag für manche Leute vielleicht einfach nur ein Hund gewesen sein. Für mich aber sind es quasi meine Kinder. Also ich hab' den Schuss gehört und es hat sich wirklich so angefühlt, als hätte er mich getroffen. [...] Er hat uns ja gesehen. Er hat uns gehört. Er hätte alles machen können. Aber er hat nichts gemacht. Er hat für sich gehandelt. [...] Und das war's.
WDR, 19.02.2019: Jäger erschießt Hund in Kreuztal https://www1.wdr.de/nachrichten/westfal ... d-100.html
Erinnert Ihr Euch noch an die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei, die den niederlänischen Gastjäger vertritt, welcher in Brandenburg einen Wolf zum Schutz eines Jagdhundes erschossen hat?
Hunde seien "keine beliebig austauschbaren jagdlichen Werkzeuge", stattdessen seien "alle diese Hunde Begleithunde, Spielgefährten, dreiste Sofaeroberer, schlappohrige Seelenstreichler, freche Wurstbroträuber, Hüter über Haus und Hof und mutige Kinderbeschützer beim abendlichen Spaziergang", deren Bindung an uns sich nicht allein aus den "Obhutspflichten als Tierhalter nach dem Tierschutzgesetz" ergebe, sondern aus der "bedingungslosen Liebe unserer Hunde, ihre Hingabe und ihr unbedingter Aufopferungswillen in extremen Situationen" unsere Verpflichtung entstünde, "unseren treuen vierbeinigen Freunden, Familienmitgliedern, Beschützern und Jagdhelfern gleiches mit gleichem zu vergüten".
In der Situation, in der der Jagdhund durch einen Wolf in Gefahr geriet, sei das "Das Handeln unseres Mandanten nach § 34 StGB aufgrund einer Notstandslage gerechtfertigt" gewesen.
Die Jagdrechtskanzlei, 24.01.2019: Wolfstötung Presserklärung https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de ... -24012019/