http://www.jawina.de/entnahme-des-rathe ... genehmigt/Das Landesamt für Umwelt (LFU) Brandenburg hat vorsorglich einen Antrag auf eine „artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 4. im Interesse der öffentlichen Sicherheit zum Fangen bzw. Töten eines Wolfes im Stadtgebiet von Rathenow“ gestellt. Aufgrund der potenziellen Gefahrenlage wurde um sofortige Genehmigung des Antrags gebeten, falls der Wolf „erneut im Stadtgebiet verhaltensauffällig auftritt.“
Wird dann wohl nicht der letzte sein.
Das LfU begründet den Antrag mit Schilderungen des Schulleiters einer Grundschule in Rathenow, in deren Umgebung der Wolf am 13. und 14. Dezember gesichtet worden war: Einem elf Jahre alten Mädchen habe sich der Wolf bis auf zwei Meter genähert. Anschließend sei er zurückgewichen, habe das Mädchen dann aber „umkreist“ und „beschnuppert“, bevor er sich zurückzog. Die Leiterin einer Kindertagesstätte berichtete, „dass sie vom Fenster aus mitten am Tag, als die Kinder in einer Beschäftigungsstunde im Hause waren, im Garten einen Wolf beobachtetete, der dort Äpfel unter einem Baum fraß.“ Das LfU weist daraufhin, dass der Verzehr von Äpfeln durch Wölfe nichts Ungewöhnliches sei. Auch auf Komposthaufen im Stadtgebiet habe der Wolf nach Freßbarem gesucht. Darüber hinaus lägen weitere Beobachtungen und Belege aus dem Rathenower Stadtgebiet vor.
http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1141532/Brandenburg will Problemwolf töten