Wolfsschutz für Rinderhalter um Wietzendorf
Verfasst: 19. Aug 2016, 13:30
Die Richtlinie Wolf in Niedersachsen sieht vor, dass Maßnahmen zum wolfsabweisenden Schutz auch für Rinderhalter förderfähig sind, wenn es im Umkreis von 30 km in den letzten 12 Monaten mindestens 3 Wolfsübergriffe auf Rinder gegeben hat. (Geiches gilt analog für Pferde, sofern Pferde von den Übergriffen betroffen waren).
Unter den 30 km-Radius fallen 10 Gemeinden im Landkreis Celle, eine im Landkreis Harburg, 18 Gemeinden im Landkreis Heidekreis, fünf im Landkreis Lüneburg, zwei im Landkreis Rotenburg und acht im Landkreis Uelzen.
Am 31.08.2016 ist eine Inforveranstaltung über die neuen Fördermöglichkeiten in Fallingbostel geplant.
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktue ... 46122.html
Aufgrund der Vorliebe des Wietzendorfer Rudels für frisches Rindfleisch (3 Risse in den vergangenen 12 Monaten) fördert das Land Niedersachsen im 30 km-Radius um Wietzendorf nun Herdenschutzmaßnahmen in der Rinderhaltung - allerdings nur für Halter im Haupt- und Nebenerwerb.Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 zum Schutz von Pferden oder Rindern kommen nur in Betracht, wenn amtlich festgestellte Wolfsübergriffe auf die jeweilige Tierart in mindestens drei Fällen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten vor Antragstellung in einem Radius von 30 Kilometern aufgetreten sind.
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle ... l&max=true
Unter den 30 km-Radius fallen 10 Gemeinden im Landkreis Celle, eine im Landkreis Harburg, 18 Gemeinden im Landkreis Heidekreis, fünf im Landkreis Lüneburg, zwei im Landkreis Rotenburg und acht im Landkreis Uelzen.
Am 31.08.2016 ist eine Inforveranstaltung über die neuen Fördermöglichkeiten in Fallingbostel geplant.
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktue ... 46122.html