Grauer Wolf hat geschrieben:Ein Grund mehr, daß alle Beutegreifer aus dem Jagdgesetz raus müssen (und nicht der Wolf rein), damit die Jäger endlich keinen legalen Zugriff mehr drauf haben...Miscanthus hat geschrieben:Jäger wollen Luchse jagen
http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 9744068535
Beutegreifer regeln sich selbst durch den Beutetierbestand.
Ja....ja......
manchmal anders als man denkt....
Luchs hat in unseren Breiten kaum ne`Chance in nenneswerten Populationen zu funktionieren, insbesondere im Tiefland. Ob er im Jagdgesetz
ist oder nicht.
Der Luchs verspeisst seine Beute im Zeitraum vom 2 - 7 Tagen, Das nächste Stück, was er reisst, kann er in Ruhe "angehen" - wenn es "nicht klappt",
ist "die Kammer" ja voll. Normaleweise legen sich die Tiere ein Paar Tage Pause wenn sie ein Stück gerissen haben. Normaleweise.
Wenn das Schwarzwild selten vorkommt. Beim hohen Bestand finden die Wildschweine seine Beute sehr schnell und verputzen die
Reste trotz der Proteste des eigentlichen Eigentümers. Das Schwarzwild selbst als Beute kommt eher selten infrage - die grösseren sind wehrhaft
und selbst nach der Erbeutung eines Frischlings muß sich die Raubkatze mit seiner Mutti auseinandersetzen. Risiko und Verluste steigen.
Das führt zu einem "Teufelskreis" = Der Luchs muß wesentlich mehr reissen als er frisst, Beutetierbestand wird ausgedünnt = mehr Mühe um
ein weiteres Stück zu reissen = Notwendigkeit großerer Jagdgebiete = Verdrängung der Artgenossen (männlichen).
Zusätzliche Probleme haben die Muttertiere, die während der Aufzucht in der Nähe des Nachwuchses jagen müssen und ohnehin nicht nur
für sich, sonder für 1 - 2 weitere Mäuler Beute machen.
Die gleiche Konkurenz hat der Luchs allerdings seitens Wölfe. Die könen ihm zwar oberhalb vom 600 M die Wildschweine vom Hals halten (recht wirksam), aber
weiter unten schafft auch der Wolf nicht wirklich die Wilschweinpopulation im Zaun zu halten. Aus unseren Wäldern ist auch die Vor - oder
Nachspeise des Luchses weitgehend verschwunden - Auerhahn, Birkhuhn, Haselhuhn usw.