Vor Gericht und auf hoher See...
Eine unbeteiligte Rentnerin beim Nüssesammeln in ihrem Garten totzuschießen ("Jagdunfall"), kostet
5.000 € Strafe.
Friedlicher ziviler Ungehorsam auf einem Schlachtbetriebsgelände, bei dem auf die schädlichen Folgen der Massentierindustrie für Klima, Umwelt, Tierwohl und Gesundheit aufmerksam gemacht wird, kostet
15.600 € bzw.
10.000 €:
Eine Tierschützerin, die im Oktober 2019 an einer Protestaktion in einem Tönnies-Schlachtbetrieb in Kellinghusen teilgenommen hat, soll rund 10.000 Euro Schadensersatz an das Unternehmen zahlen und darf das Betriebsgelände nicht mehr betreten. Andernfalls drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, sagte die Richterin der 6. Zivilkammer, Katharina Castringius am Donnerstag. Die Begründung des Gerichts: [...]
Die 21-Jährige habe «in rechtswidriger Weise in die Betriebsabläufe eingegriffen».
Es ist das zweite Urteil am Kieler Landgericht im Fall der Proteste. Im Februar war ein Teilnehmer der Blockade zur Zahlung von 15.600 Euro verurteilt, [...].
Süddeutsche, 05.08.2021: Protest gegen Tönnies: Aktivistin soll 10.000 Euro zahlen https://www.sueddeutsche.de/panorama/pr ... -99-723930
Merke: Wenn man "in rechtswidriger Weise in Betriebsabläufe eingreift", selbst wenn das System der industrialisierten Massentierhaltung unbestritten für die Klimakatastrophe in hohem Maße mitverantwortlich ist, kostet das vor deutschen Gerichten doppelt bis dreimal so viel als wenn man einen unschuldigen Menschen in seinem Garten erlegt, vorausgesetzt, dass dies versehentlich im Rahmen der Jagdausübung passiert. Selbst dann, wenn man vorinstanzlich noch eine ganz andere Version erzählt hat.
Zudem müsse der Mann 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Der Angeklagte hatte im November 2018 bei einer Treibjagd in Dalberg (Kreis Bad Kreuznach) eine Frau tödlich getroffen. Dabei soll er sich den Anweisungen des Veranstalters der Jagd widersetzt und in die falsche Richtung geschossen haben. [...]
Im ersten Prozess hatte der Mann angegeben, ausgerutscht zu sein und deshalb hangabwärts geschossen zu haben. Im Berufungsverfahren habe der Angeklagte sich nun voll umfänglich eingelassen und zugegeben, dass er nicht ausgerutscht sei und bewusst den Hang herunter geschossen habe, teilte der Gerichtssprecher mit.
Süddeutsche, 15.02.2021: Jagdunfall: Statt Gefängnis Bewährungsstrafe für Schützen https://www.sueddeutsche.de/panorama/pr ... -99-449445
Die Milde unseres Rechtsstaates gegenüber Jägern, die alles Mögliche mit Wildschweinen verwechseln und versehentlich töten, ist schon erstaunlich. Ab 2023 müssen dann voraussichtlich die Menschen in Rohrbach im Kreis Südliche Weinstraße wieder beim Aufenthalt in Feld und Flur zittern, wenn der Jäger, der 2020 eine Stute auf einer Koppel mit einem Wildschwein verwechselt hat, wieder seinen Jagdschein zurückbekommt. Alle Mann (und Frauen, Diverse, Kinder, Pferde, Kühe, Schafe, Hunde usw.) ab April 2023 wieder in Deckung:
Der Jäger, der im südpfälzischen Rohrbach im vergangenen Herbst eine Stute auf einer Koppel erschossen hat, darf nicht mehr jagen. Das Verbot gilt allerdings nur vorübergehend.
Die zuständige Behörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße teilte dem SWR mit, dass der Jäger bis März 2023 die jagd- und waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bekommen hat. [...]
Der Jäger hatte behauptet, er habe die Stute im vergangenen Oktober aus Versehen erschossen. Es sei Nacht gewesen und er habe sie fälschlicherweise für ein Wildschwein gehalten. [...]
Es war auch geprüft worden, ob eine Straftat vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Landau hat die Ermittlungen aber inzwischen eingestellt, weil dem Mann keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sei.
SWR, 12.08.2021: Erschossene Stute: Jäger aus der Südpfalz muss Jagdschein abgeben https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... n-100.html
Das Verbot gilt allerdings nur zeitlich begrenzt – bis 2023. Danach hat der Betroffene die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, um seinen Jagd- und Waffenschein wieder zu erlangen. [...]
Die Versicherung des Jägers habe inzwischen Schadenersatz für das tote Pferd gezahlt, wie Birgit Lohnert am Donnerstag im Gespräch mit der RHEINPFALZ sagte. Sie und ihr Mann hätten sich nach dem Vorfall einen Anwalt genommen, weil sie gegen den Jäger vorgehen wollten. Der Jurist habe ihnen aber nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft geraten, von dem Vorhaben abzusehen.
Die Rheinpfalz, 13.08.2021: Rohrbach Erschossenes Pferd: Jäger muss Jagdschein abgeben https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-s ... 39702.html