SammysHP hat geschrieben:Die Prüfung hat nicht nur einen theoretischen, sondern auch einen praktischen Teil. Ich finde es gut. Natürlich kann man mit den ausgewählten Fragen nicht zum Hundeexperten werden, aber man muss zumindest ansatzweise fähig sein. Wenn ich mir anschaue, was alles einen Hund besitzt ...
Hab mir das mal angesehen, scheint vom Kosten- und Zeitaufwand für den Halter tatsächlich erträglich zu sein. Prinzipiell ist Vor- und nach Möglichkeit auch Fortbildung immer wünschenswert. Letztlich relevant ist es aber, ob es in der Praxis auch tatsächlich etwas nützt und der Nutzen der Maßnahme im Verhältnis zum Problem gerechtfertigt ist. Um das einschätzen zu können, kenne ich aber die Lage nicht gut genug.
@Nina
Unpopulär bezog sich auf die Öffentlichkeit, dass einige Pächter nach wie vor nur ungern große Mengen wildernde bzw. verwilderte Hauskatzen in ihrem Revier dulden stimmt. Zu den Thema Miezen und ihren Zahlen:
Die Katzenfänger sind unter uns. Wirklich? - welt.de hat geschrieben:Die Schätzungen, wie viele Katzen jährlich vermisst werden, gehen weit auseinander. Katzenschützer sprechen von 200.000 bis 300.000 Tieren, reichlich hochgegriffen. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland zwölf Millionen Hauskatzen. Ein Viertel davon ist bei dem Haustierregister "Tasso" gemeldet, kenntlich durch eine tätowierte Nummer im Ohr.
Von ihnen wurden 2013 etwa 60.000 als vermisst gemeldet. Jede zweite wurde aufgefunden und kehrte dank Tassos Vermittlung zurück. Von der restlichen Hälfte überlegten es sich fast 18.000 Ausreißer irgendwann von sich aus anders und standen wieder vor der Terrassentür, als wäre nichts gewesen. Endgültig vermisst blieben von den Tasso-Katzen 12.000 Tiere.
Rechnen wir nun die Anzahl der registrierten Tiere auf die Gesamtzahl hoch, dürften also knapp 50.000 Katzen pro Jahr endgültig verschwinden.
Die Zahl von 50.000 verschwundenen Katzen bundesweit erscheint m.E. recht glaubwürdig, wieviele davon nun auf das Konto von Verkehr, Jagdschutz, Verwilderung und sonstigen Widrigkeiten des Katzendaseins gehen, kann man nur schätzen. Da du schon von Dunkelziffern gesprochen hast: Zu beachten ist, neben den Stubentigern, auch die Zahl der verwilderten Katzen selbst, die laut tasso e.V. bei 2 bis 3 Millionen liegt. Ebendiese verwilderten Katzen tauchen unter den verschwundenen Katzen nicht auf, dürften in der Streckenstatistik aber aus nachvollziehbaren Gründen massiv überrepräsentiert sein.
Über einiges hiervon müsste man freilich gar nicht erst diskutieren, wenn das erwähnte "
Paderborner Modell" flächendeckend zur Umsetzung käme.
Nina hat geschrieben:Die Unterstellung erscheint mir nicht böswillig, sondern überheblich, schlaumeierisch und vor allem aber...falsch. Hat mir übrigens jemand von "dem Verein" versichert, der gemeinsam mit mir mehr als ein halbes Leben zusammen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Also verbreite hier bitte keinen Mumpitz oder belege wenigstens deine Behauptungen mit validen Quellenangaben.
Ruhig Blut, es ging weder darum die Schießleistung spezieller Personen herabzuwürdigen noch um die Leugnung diesbezüglicher Polizeidienstvorschriften. Mit der Quellenangabe kann ich es in diesem Fall nicht anders handhaben als du, es war eben eine Aussage seinerseits, die er als Polizist, Sportschütze und Jäger (chronologisch in der Reihenfolge) gemacht hat. Man sollte an der Stelle erwähnen, dass er jede Woche mindestens einen Tag auf der Schießbahn ist und auch entsprechend beeindruckende Schussbilder vorweist, dass erklärt z.T. seine gesteigerten Ansprüche an Schießfertigkeit. Diese Ansprüche bringt er jedem gegenüber zum Ausdruck und spart auch keinesfalls an deutlicher Kritik bei tattrigen Jägerkollegen, in dem Punkt wäre er sich mit dem Herrn Kinsky von der DEVA wohl einig.
Die Debatte um Schießnachweise im Allgemeinen scheitert auch weniger an der prinzipiellen Unlust geschweige denn Fähigkeit der Mehrheit der Jäger, sondern an den Eigenheiten unseres verbürokratisierten Jagd- und Waffenrechts, respektive den absurden Konsequenzen die sich daraus ergeben. Wenn man sich etwas näher damit beschäftigt und auch ins Ausland blickt, gäbe dagegen viele positive Ansätze, an der Stelle sei das interessante, wenn auch keineswegs perfekte , System in Norwegen genannt, das strenge Schießleistungsnachweise und zufriedene Jäger zusammen bringt. Man könnte, wenn man nur wolte ...
Interessanter Fakt am Rande: Norwegen hat, bei etwa derselben Landesfläche, relativ zur Einwohnerzahl 10 mal so viele Jagdscheininhaber wie Deutschland, umgerechnet auf die bundesdeutsche Einwohnerzahl wären das etwa 4 Millionen Jäger.
Nina hat geschrieben:Angemessene Entschädigung für den Pächter? Im Zusammenhang mit dem Wolf wurde diese Forderung doch auch aus einigen Jagdkreisen erhoben. Offenbar sind einige der Meinung, das Wild gehöre ihnen; tatsächlich ist es aber herrenlos. Sonst könnte ich von meinem Nachbarn ja auch mal eine Entschädigung für die freilebende Amsel fordern, die dessen Katze in meinem Garten gejagt und getötet hat. Wenn die Amsel in meinem Garten ist, gehört die schließlich mir!
Was ich wohl für so eine Amsel verlangen kann?
Der Teil mit dem Schadensersatz war weniger Forderung, als vielmehr
geltendes Recht.
Wild ist in der Tat
herrenlos, das
Aneignungsrecht aber steht, meist durch Pacht, allein dem Jagdausübungsberechtigten zu. Wer dieses Aneignungsrecht verletzt kann gemäß § 823 Abs. 1 BGB ("
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.")
zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Der Wolf als Wildtier kann selbstverständlich für nichts haftbar gemacht werden, auch die Suche nach einem Verantwortlichen dürfte sich schwierig gestalten. [ironie]Man könnte vielleicht Polen auf Schadensersatz verklagen, daher kommen schließlich die meisten.[/ironie] Der Unsinn den einige Jägerkreise nichtsdestotrotz verlautbaren tangiert mich rektal peripher.
Zu deinem Amsel-Beispiel: Du bist in deinem Garten zwar gemäß § 3 (1) BJagdG
Jagdrechtsinhaber, das mit dem Schadensersatz wird aber dennoch nichts, u.a. allein schon deswegen, weil die Amsel (ebensowenig wie der Wolf, außer in Sachsen) kein Wild im Sinne des Jagdrechts ist.
Pech für die Amsel, Glück für den Nachbarn.
Mange hilsener
Trevirke