SammysHP hat geschrieben:Nun, das ist deswegen so, weil du nichts im Wald hinterlassen darfst außer du bist a) Eigentümer oder b) berechtigt, etwas zu hinterlassen..
Na ja, hinterlassen tun ja so manche Lebewesen mal was im Wald. Das ist nicht unbedingt genehmigungspflichtig, trägt manchmal aber zur Eutrophierung bei
Das aufhängen von automatischen Kameras im Wald ist grundsätzlich nicht erlaubt, da es eine Überwachung des öffentlichen Raums darstellt, somit gegen das "Recht am eignen Bild" verstößt und diverse Datenschutzrechtlichen Probleme aufwirft. Die Datenschutzbeauftragten in den meisten BL haben sich bereits entsprechend positioniert.
Solche Geräte dürfen nur dort aufgehängt werden, wo das Betretungsrecht des normalen Bürgers eingeschränkt ist, also auf befriedetem Grund oder Wildbrücken. Der Wald und auch die "Kirrungen" der Jägerschaft unterliegt dem freien Waldbetretungsrecht zu Erholungszwecken. Mir persönlich geht es tierisch auf die Nerven, wenn ich im Wald gegen meinen Willen gefilmt oder fotografiert werde.
Ein Jagdausübungsberechtigter hat hier natürlich keinerlei Sonderrechte. Er hat das Recht zur Jagdausübung (gepachtet oder als Eigenjagdinhaber), sonst nichts.
In welchem europäischen Land gibt es übrigens die Verpflichtung zur Wildbestandserfassung per Kamera??