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Wolfsfelle beschlagnahmt
Verfasst: 22. Jan 2014, 16:52
von holsteiner in nrw
Eine Frau wollte Wolfsfelle durch den Zoll am Düsseldorfer Flughafen schmuggeln:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.3980840
Grüße
Re: Wolfsfelle beschlagnahmt
Verfasst: 23. Jan 2014, 14:38
von Grauer Wolf
holsteiner in nrw hat geschrieben:Eine Frau wollte Wolfsfelle durch den Zoll am Düsseldorfer Flughafen schmuggeln
Na hoffentlich wird das richtig schmerzhaft teuer!
Btw., ein früherer Bekannter von mir pflegte sich beim Anblick von Pelzmänteln laut zu beschweren: "Hier stinkt es nach Blut!" Gelegentlich kam die Pointe an und es gab feuerrote Öhrchen bei den Damen. Die meisten waren allerding so ignorant, die Anspielung nicht mal zu erkennen...
Gruß
Wolf
Re: Wolfsfelle beschlagnahmt
Verfasst: 26. Jan 2014, 13:18
von nuno22
Na ganz so einfach ist das mit der Strafe und Beschlagnahme nicht. Denn nicht alle Länder sind dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten - und eben Russland auch nicht, denn dort darf man Wölfe schießen und bekommt in manchen Landesteilen auch eine Prämie. In den Ländern gibt es gar keine Cities für Wölfe! Demgemäß braucht man auch keine vorweisen, wenn man aus so einem Land ein Wolfsfell oder sogar Wolf einführt. Dann kommen bei einem lebenden Tier andere Regelungen. So darf in NRW jeder Privatmann Wölfe haben, aber er muss natürlich die Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Ich habe vor nicht so langer Zeit eine Regelung der EU gefunden, die genau eben das besagt, dass ich aus einem nicht EU Land z.B. Wölfe nach Dland einführen kann - ohne. Es gibt anders rum allerdings auch eine Regelung z.B., dass man Mongolische Wölfe nicht einführen darf in die EU! Wenn ich Zeit habe, suche ich es nochmal raus.
Re: Wolfsfelle beschlagnahmt
Verfasst: 26. Jan 2014, 18:28
von jurawolf
nuno22 hat geschrieben:Denn nicht alle Länder sind dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten - und eben Russland auch nicht, denn dort darf man Wölfe schießen und bekommt in manchen Landesteilen auch eine Prämie.
Quelle? Wikipedia sagt mir nämlich etwas anderes...
Der Wolf unterliegt übrigens dem Anhang 2, was zur Folge hat, dass bei der Ein- und Ausfuhr ein Herkunftsnachweis vorliegen muss, dass das Produkt sozusagen aus einer "nachhaltigen" Quelle stammt. Bei vielen Wolfsjagden, die dem gutbetuchten westeuropäischen Jäger angeboten werden, wird dieser Nachweis angeboten, so dass der Balg problemlos eingeführt werden darf. Wolfsfelle aus Russland als (nach meinen Infos) CITES-Nation werden deshalb ebenfalls problemlos eingeführt werden dürfen, solange die entsprechenden Papiere vorliegen.
Der Handel mit Wolfsfellen ist also keineswegs verboten, sondern bloss reguliert.