charlie hat geschrieben:Grauer Wolf hat geschrieben: Das war kein Unfall, das war zumindest grobe Fahrläßigkeit, sofern man nicht von Absicht ausgehen will!
Doch, ich unterstelle da durchaus volle Absicht!
Tja, nur wird sich das kaum beweisen lassen, sofern er sich nicht versehentlich verplappert. Die Methode wäre gerissen: Wolf abknallen, "Ooooch, tut mir ja sooo schrecklich leid, hab ihn mit Fuchs, Hund oder was auch immer verwechselt." von sich geben, einen auf zerknirscht inkl. Selbstanzeige machen und innerlich grinsen.
Aber wie, gesagt, selbst
wenn es eine Verwechslung war, dann zeugt das von einer unfaßbaren, jagdlichen Inkompetenz (Fuchs und (Jung-)Wolf sind nicht zu verwechseln, wenn man nicht Tomaten auf den Augen hat und schießgeil ist; Außerdem gibt es die eiserne Regel, niemals auf was zu schießen, das man nicht 100% korrekt angesprochen hat!) und es ist erschreckend, daß solche Blindgänger mit der Waffe in der Hand auf die Natur und ggf. Menschen losgelassen werden, denn wer sagt, daß nicht beim nächsten Mal ein Kind in einer fuchsroten Winterjacke mit einem Fuchs verwechselt wird. Was muß erst noch passieren, damit Jagdvergehen oder jagdliche Fahrlässigkeit nicht mit einem "Du, du, du, das tut man aber nicht!" geahndet werden, sondern ernsthafte Konsequenzen haben, also Entzug der Jagdlizenz, entschädigungsloses Einziehen aller Waffen und ein Jagdverbot
beginnend bei 5 Jahren bis lebenslang.
Der Ruf der Jägerschaft ist ohnehin grottenschlecht, die Akzeptanz beim Bürger minimal. Die Jägerschaft täte gut daran, mit der Zeit zu gehen, und sich von solchen, schwarzen Schafen konsequent zu distanzieren, und auch die Jagdpraktiken gegenüber Beutegreifern nachhaltig auf den Prüfstand zu stellen und wildbiologischen Erkenntnissen anzupassen (was de facto eine komplette Einstellung der Jagd auf Beutegreifer nach sich ziehen würde), zusätzlich einer
drakonischen Verschärfung der Jagdprüfungen, so daß 2- oder 3-Wochen-Crashkurse nicht mehr statthaft sind, sondern ein Ministudium entsprechend 2 Jahren täglich halbtägig bei raus kommt, inkl. Semester-Klausuren und mündlicher und schriftlicher Abschußprüfung.
Das ist nicht nur fällig, das ist
überfällig!