Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde
Verfasst: 15. Feb 2019, 14:47
Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat den Eilantrag gegen den Abschuss des Rodewalder Rüden abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; der Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die Begründung - zumindest die, die der NDR veröffentlicht hat - erscheint sehr merkwürdig, weil sie sich überhaupt nicht einmal ansatzweise am Wortlaut des Bundesnaturschutzgesetzes oder der FFH-Richtlinie orientiert:
Mit dem, was der NDR da verlauten lässt, wirkt es, als habe es gar keine fachliche, sondern eine rein politische Prüfung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht gegeben.
Mit der Begründung der Abwendung "zukünftiger, möglicher Schäden" könnte man sämtliche Bürgerrechte gerichtlich aushebeln.
An dem Wolf wird sich noch zeigen, wie belastbar Demokratie und Rechtsstaat in unserem Lande wirklich sind.
Die Begründung - zumindest die, die der NDR veröffentlicht hat - erscheint sehr merkwürdig, weil sie sich überhaupt nicht einmal ansatzweise am Wortlaut des Bundesnaturschutzgesetzes oder der FFH-Richtlinie orientiert:
Mit dieser Begründung könnte man die Wölfe eigentlich gleich wieder ausrotten, weil angesichts der vielen ungeschützten Weidetiere von jedem Wolf eine Gefahr "zukünftiger Schäden" ausgeht.Das Land habe überzeugend dargelegt, "dass und warum die strengen Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme" vorliegen. Zu den bisher eingetretenen Schäden habe es auch mögliche zukünftige Schäden zulässigerweise mit in die Betrachtung einbezogen, heißt es in dem Beschluss. "Dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten", so das Gericht.
NDR, 15.02.2019: Wolf aus Rodewalder Rudel darf geschossen werden https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... f3870.html
Mit dem, was der NDR da verlauten lässt, wirkt es, als habe es gar keine fachliche, sondern eine rein politische Prüfung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht gegeben.
Mit der Begründung der Abwendung "zukünftiger, möglicher Schäden" könnte man sämtliche Bürgerrechte gerichtlich aushebeln.
An dem Wolf wird sich noch zeigen, wie belastbar Demokratie und Rechtsstaat in unserem Lande wirklich sind.