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Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 16:34
von Grauer Wolf
Waldschrat hat geschrieben:weis schon jemand wieviel tagessätze das sind? ich vermute unter der grenze zum entzug der jagderlaubnis
na, immerhin ne verurteilung...das ist ja wenigstens etwas
Die Frage treibt mich auch um! Ich wäre für jede Quelle dankbar!
Sollte der Typ die Jagderlaubnis behalten dürfen, so wäre das letztlich das, was ich erwartet habe "Du, du, du... Das tut man aber nicht!" (Merke: Verbrecher werden hierzulande mit Samthandschuhen angefaßt!), und der Wolfsmörder dürfte weiterhin die Natur unsicher machen.

So oder so, den Wolf macht es nicht wieder lebendig. Ein einziger, tumber, schießgeiler Narr hat sein Leben ausgelöscht und 100.000 Professoren der Tiermedizin können ihn nicht wieder zum Leben erwecken... :cry:

Gruß
Wolf

:!: Nachtrag:
Das Gericht verhängte schließlich die Strafe von 70 Tagessätze zu 50 Euro. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, dem Mann die Jagdberechtigung für ein halbes Jahr zu entziehen, schloss sich das Gericht nicht an. Das sei Sache der zuständigen Behörde.
Was soll das jetzt wieder heißen? Dem Mann gehört der Jagdschein auf Lebenszeit und alle Waffen sofort entschädigungslos entzogen!

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 16:53
von LarsD
Grauer Wolf hat geschrieben: :!: Nachtrag:
Das Gericht verhängte schließlich die Strafe von 70 Tagessätze zu 50 Euro. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, dem Mann die Jagdberechtigung für ein halbes Jahr zu entziehen, schloss sich das Gericht nicht an. Das sei Sache der zuständigen Behörde.
Was soll das jetzt wieder heißen? Dem Mann gehört der Jagdschein auf Lebenszeit und alle Waffen sofort entschädigungslos entzogen!
Endlich ein Urteil! Die Grenze, ab der im Sinne des Waffenrechts die Unzuverlässigkeit vermutet wird, liegt bei 60 Tagessätzen. Damit wird die zuständige Jagdbehörde dem alten Herrn nun mit einiger Sicherheit den Jagdschein abnehmen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Für wie lange der Schein weg ist, wird sich zeigen.

Viele Grüße

Lars

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 17:00
von SammysHP
Das Gericht hat sich der Forderung nicht angeschlossen, weil das nicht seine Aufgabe ist. 60 Tagessätze reichen für eine regelmäßige Vermutung der Unzuverlässigkeit aus, womit Waffenbesitzkarte und Jagdschein entzogen werden. Das macht aber eine entsprechende Behörde und nicht das Gericht.

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 17:03
von Grauer Wolf
LarsD hat geschrieben:Endlich ein Urteil! Die Grenze, ab der im Sinne des Waffenrechts die Unzuverlässigkeit vermutet wird, liegt bei 60 Tagessätzen. Damit wird die zuständige Jagdbehörde dem alten Herrn nun mit einiger Sicherheit den Jagdschein abnehmen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Für wie lange der Schein weg ist, wird sich zeigen.
Egal ob für 1/2 Jahr oder lebenslang, was passiert mit seinem Waffenbestand, mit der Munition, was mit der Tatwaffe? Wird die eingezogen, ist die schon eingezogen, weiß da jemand was genaueres?
Ich weiß, was gute Gewehre kosten können. Eine Einziehung wäre noch mal einen kräftigen Packen obendrauf. Zurecht!

Gruß
Wolf

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 17:17
von Waldschrat
@grauer wolf,
er muss seine waffen einem "berechtigten" übergeben ( verkauf oder schenkung an jemanden mit wbk).
im konkreten fall wird es wohl so sein, dass papa seine püster einfach in den waffenschrank vom sohnemann stellt (ok, der müsste sie dann noch auf seiner wbk eintragen lassen). also nix mit einzug oder beschlagnahme...(d.h. bei der tatwaffe gäbe es wohl die möglichkeit...aber da weis ich nix genaues)

bin erstaunt: ab 60 tagessätzen ist er in der "regelunzuverlässigkeit", da kann die behörde jagdschein und wbk entziehen

grüße vom waldschrat

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 17:26
von Grauer Wolf
Waldschrat hat geschrieben:@grauer wolf,
er muss seine waffen einem "berechtigten" übergeben...
Danke für die Info!

Gruß
Wolf

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 17:36
von Waldschrat
falls es tatsächlich zum entzug des jagdscheins kommt, kann ich mit dem urteil leben.
geldstrafen sind, ähnlich wie bei verkehrsdelikten, immer so ne sache....aber wenn der lappen weg ist tuts weh

grüße vom waldschrat

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 18:31
von CleanerWolf
Hier die Pressemeldung des NABU:
http://www.nabu.de/presse/pressemitteil ... sseservice
Das darf wohl durchaus als Premiere gefeiert werden. Trotz "Verwechslungsausrede" deutlich mehr als ein erhobener Zeigefinger. Weiter so.

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 17. Jan 2013, 20:02
von Vidar
(...) Seine Jagderlaubnis muss der Mann indes nicht abgeben – vorerst. (...)

http://www.ksta.de/siebengebirge/prozes ... 88218.html

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen

Verfasst: 22. Jan 2013, 21:08
von Jasper
Diese Meldung ist bislang nur in dieser Zeitung zu finden:

http://www.siegener-zeitung.de/a/644027 ... aufgerollt

Was soll man davon halten...