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Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 26. Okt 2019, 11:50
von Lutra
Erklärbär hat geschrieben: 25. Okt 2019, 23:28 Unsäglich diese Grünenfrau. Erst wenn die Existenz von Landwirten nachweislich bedroht ist, soll eingeschritten werden dürfen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich fürchte, wenn die Grünen an der Macht sind, haben wir hier nur noch verbuschende Brachflächen und Stallhaltung. Das Gegenteil von dem, was die eigentlich wollen. Eine tiergerechte Landwirtschaft wird den Wölfen geopfert, von denen man nicht mal weiß, ob es mittlerweile 500, 1000 oder 2000 gibt. In meinem Bundesland gab es 2019 schon 26 Wolfssichtungen, ohne dass es ein Rudel geben soll. Da lachen ja die Hühner bzw. Wölfe. :lol:

Habe noch nicht alle Beiträge gehört. Kann man sich auch ersparen.
Ach, Bärchen, Du hast es wieder mal nicht verstanden. Wer soll nur für Dich mal den Erklärbär machen?

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 26. Okt 2019, 12:04
von Dr_R.Goatcabin
An welch geschätzten (Ex-)User auch das hier wieder erinnert .. Wenn man unbedingt sagen will, dass man nichts zu sagen hat. ;)
SammysHP hat geschrieben: 7. Jan 2018, 17:19
rollofi hat geschrieben: 7. Jan 2018, 17:05 Ohne Kommentar!
Warum schreibst du dann einen?

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 26. Okt 2019, 23:20
von Erklärbär
Lutra hat geschrieben: 26. Okt 2019, 11:50
Erklärbär hat geschrieben: 25. Okt 2019, 23:28 Unsäglich diese Grünenfrau. Erst wenn die Existenz von Landwirten nachweislich bedroht ist, soll eingeschritten werden dürfen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich fürchte, wenn die Grünen an der Macht sind, haben wir hier nur noch verbuschende Brachflächen und Stallhaltung. Das Gegenteil von dem, was die eigentlich wollen. Eine tiergerechte Landwirtschaft wird den Wölfen geopfert, von denen man nicht mal weiß, ob es mittlerweile 500, 1000 oder 2000 gibt. In meinem Bundesland gab es 2019 schon 26 Wolfssichtungen, ohne dass es ein Rudel geben soll. Da lachen ja die Hühner bzw. Wölfe. :lol:

Habe noch nicht alle Beiträge gehört. Kann man sich auch ersparen.
Ach, Bärchen, Du hast es wieder mal nicht verstanden. Wer soll nur für Dich mal den Erklärbär machen?
Ist hier wohl überflüssig zu erklären, welche Aufgaben ein Moderator erfüllen sollte, um in einem Forum einen guten Job zu machen.

Ausrottung der Wölfe

Verfasst: 26. Okt 2019, 23:39
von Erklärbär
An sich schon eine falsche Formulierung, weil Wölfe noch nie ausgerottet waren.

Die Seite hier regt sich mächtig auf über Bundestag.


https://wolfsschutz-deutschland.de/2019 ... obbyisten/

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 27. Okt 2019, 13:24
von Lutra
Erklärbär hat geschrieben: 26. Okt 2019, 23:20
Ist hier wohl überflüssig zu erklären, welche Aufgaben ein Moderator erfüllen sollte, um in einem Forum einen guten Job zu machen.
Oh, danke für den Hinweis!
Aber Erklärbär für Erklärbären machen gehört sicher nicht dazu. :lol:

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 30. Okt 2019, 11:48
von Dr_R.Goatcabin
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DjGT), 23.10.19:

Pressemitteilung zur Diskussion im Bundestag zum Entwurf der Bundesregierung eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie über einen Gesetzentwurf der FDP zum Wolfsmanagement–Entwürfe sind rechtswidrig
http://www.djgt.de/system/files/288/ori ... f_Wolf.pdf
Am Donnerstag, den 24. Oktober 2019,berät der Bundestag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung zum„Zweiten Gesetzzur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie über einen Gesetzentwurf der FDP zum Wolfsmanagement. Beide Entwürfe verstoßen bereits im Ansatz gegen geltendes EU-Recht.

Die geplante Abänderung der Formulierung von „erhebliche“ Schäden in „ernste“ Schädenändert nichts daran, dass eine gewisse Schadenshöhe erreicht sein muss, bevor diese Ausnahmeregelung greifen kann. Der Umfang hierfür wird durch EU-Recht vorgegeben und kann nicht frei auf nationaler Ebene festgesetzt werden.

Der geplante §45a Abs. 2 BNatSchG verstößt gegen die Logik der Artikel 16 Abs. 1, 12 Abs. 1 Buchst a)FFH-Richtlinie und ist somit EU-rechtswidrig. Die einzeln definierten Ausnahmetatbestände erlauben ausschließlich die Entnahme von einzelnen, eindeutig bestimmten Individuen und nicht von einer unbestimmten Anzahl.

Bevor eine Entnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG überhaupt in Erwä-gung gezogen werden kann, muss sichergestellt sein, dass das verfolgte Ziel nicht durch eine anderweitige zufriedenstellende Maßnahme erreicht werden kann.Insbesondere im Bereich des Herdenschutzes bestehen in Deutschland nach wie vor eklatante Lücken, die zu schließen sind.

Art 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie enthält eine umfassende Begründungspflicht, die die besten einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie die Umstände des konkreten Einzelfalls umfassen muss(s. auch das EuGH-Urteil vom 10. Oktober 2019).Bisher fehlt es in Deutschland an entsprechenden Gutachten.

Die Erstellung eines jährlichen Berichts über den gesamten Wolfsbestand, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeografischen Regionen darstellt, wie vom Bundesrat gefordert, ist ein absolutes Minimum und stellt lediglich einen ersten Schritt für ein akzeptables Monitoring zur Sicherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dar.

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muss eine nationale Regelung darüber hinaus gewährleisten, dassdie Rechtmäßigkeit der Entschei-dungen, mit denen Ausnahmen genehmigt werden, sowie die Art und Weise, in der diese Entscheidungen angewandt werden, auchhinsichtlich der Einhaltung vonAuflagen in Bezug auf Ort, Zeit, Anzahl und Typ der betreffenden Individuen wirksam und rechtzeitig kontrolliert werden.

Schließlich würde die Aufnahme des Wolfes in das BJagdG nichts an seinem Schutzstatus ändern, denn der Schutzstatus hängt nicht an dem Gesetzunter das eineTierartgefasstwird, sondern an der Tierart selbst. Für eine Aufnahme in das BJagdG müssten daher die Anforderungen des Artikel 16 FFH-Richtlinie mit in das BJagdG aufgenommen werden. Anden rechtlichen Anforderungen selbst würde dies nichts ändern.Vor diesem Hintergrund bedürfte eine geplante Gesetzesänderung einer umfassenden Überarbeitung.

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 3. Dez 2019, 19:45
von Lutra
Montag, 09.12.2019, Anhörung im Bundestag zum erlaubten Abschuß von Wölfen:

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... RcL7aoEPV0

Interessant ist die Liste der von den Parteien geladenen Sachverständigen.

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 3. Dez 2019, 21:13
von maxa67
Ein Biologe, ein Agrarökonom, ne Menge juristisch Bestallter und Werner Gerhards. Was qualifiziert eigentlich einen Wissenschaftsjournalisten für dieses Gremium? Ist das abartig diesen Typen aufzurufen ...

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 3. Dez 2019, 21:50
von Lutra
Das machen die Parteien. Welche wird wohl den Gerhards bestellt haben?

https://afd-fraktion-sachsen.de/files/a ... 0_1_1_.pdf

Re: Wölfe: Abschuss erleichtert

Verfasst: 3. Dez 2019, 22:15
von Dr_R.Goatcabin
Ich dachte immer, rhetorische Fragen muss man nicht (extra) selbst auflösen?