Re: Wolf in Breloh
Verfasst: 29. Feb 2016, 21:00
Hallo Ulrike!
Nichts Neues... Der oder jetzt die Wölfe sollen getötet werden! Einschläfern...? Der Wolf ist doch nicht beim Tierarzt. Entnahme heißt ins Gehege sperren (vorher einfangen, betäuben oder umgekehrt... und dann einsperren...) oder töten... Er, der Wolf, ist ein freilebendes, intelligentes Tier, das sehr große Räume braucht, um seinen Lebensstil führen zu können. Und ihn einsperren?
Und wie Grauer Wolf sagt... der Munsteraner Wolf ist unschuldig... Und geopfert ist ein viel zu harmloses Wort... Er ist ein "Spielball" in einem politischen Ränkespiel, wo es längst um andere "Dinge" geht...
Und dieser Artikel sagt ja nichts anderes... In jedem Prozess, der mit Menschen geführt werden würde... könnte ein Anwalt den Beschuldigten ohne großen Aufwand von diesen Vorwürfen freisprechen:
Beweise keine vorhanden. Zeugen unglaubwürdig bzw. nach Prüfung der Aussagen viele Widersprüche. Telemetriedaten zeigen andere Aufenthaltsorte wo sich der "Angeklagte" vorwiegend aufhält. Nach Prüfung der vorhandenen Gesetze zeigte der "Angeklagte" kein ungewöhnliches Verhalten, usw.
Also auch für den Wolf gilt: "In dubio pro reo...Im Zweifel für den Angeklagten...!" Aber er kann sich keinen Anwalt "leisten". Wir wäre es dann mit einem Pflichtverteidiger...
Jan
Nichts Neues... Der oder jetzt die Wölfe sollen getötet werden! Einschläfern...? Der Wolf ist doch nicht beim Tierarzt. Entnahme heißt ins Gehege sperren (vorher einfangen, betäuben oder umgekehrt... und dann einsperren...) oder töten... Er, der Wolf, ist ein freilebendes, intelligentes Tier, das sehr große Räume braucht, um seinen Lebensstil führen zu können. Und ihn einsperren?
Und wie Grauer Wolf sagt... der Munsteraner Wolf ist unschuldig... Und geopfert ist ein viel zu harmloses Wort... Er ist ein "Spielball" in einem politischen Ränkespiel, wo es längst um andere "Dinge" geht...
Und dieser Artikel sagt ja nichts anderes... In jedem Prozess, der mit Menschen geführt werden würde... könnte ein Anwalt den Beschuldigten ohne großen Aufwand von diesen Vorwürfen freisprechen:
Beweise keine vorhanden. Zeugen unglaubwürdig bzw. nach Prüfung der Aussagen viele Widersprüche. Telemetriedaten zeigen andere Aufenthaltsorte wo sich der "Angeklagte" vorwiegend aufhält. Nach Prüfung der vorhandenen Gesetze zeigte der "Angeklagte" kein ungewöhnliches Verhalten, usw.
Also auch für den Wolf gilt: "In dubio pro reo...Im Zweifel für den Angeklagten...!" Aber er kann sich keinen Anwalt "leisten". Wir wäre es dann mit einem Pflichtverteidiger...
Jan