Wolf greift Jäger an ...

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
Alpenwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Alpenwolf »

Fischkopp hat geschrieben:
Das ist ausgemachter Schwachsinn, den Sie hier in Unkenntnis der Rechtslage von sich geben.
Vorliegend kommt es gar nicht auf die Kompetenzen und Zuständigkeiten an, da der handelnde Polizist aus tierschutzrechtlicher Sicht schon gerechtfertigt war, um den Wolf ein weiteres Leiden zu ersparen.
Damit bedurfte es weder einer nachträglichen Genehmigung, schon gar keiner Exkulpation, welche es im Sicherheits-und Ordnungsrecht in Deutschland rechtlich zudem gar nicht gibt. Damit droht natürlich weder dem Polizisten und mangels "nachträglich ausgestellter Genehmigung" auch sonst niemandem Haft!

Nicht desto trotz wäre es aber natürlich wünschenswert, wenn alle möglichen Beteiligten umfassend über ihre Rechte und Pflichten bescheid wüssten.
Es gilt für den Wolf das absolute Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz und die Ausnahmen nach § 45 kann nur die Landesnaturschutzbehörde und sonst niemand bewillligen. In keinem Tierschutzgesetz werden sie eine gegenläufige Bestimmung finden, nach der die Polizei oder ein Jäger einen verunfallten Wolf erschießen darf. Da auch kein Notstand vorlag stellt sich diese ohnehin Frage nicht.

Der Polizist hat schlicht und einfach rechtswidrig gehandelt, da er keine Genehmigung der Naturschutzbehörde hatte.
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Wolfsblut
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Wolfsblut »

LarsD hat geschrieben:Manchmal habe ich Zweifel daran, dass Du tatsächlich alt genug bist, um Dich an die ursprünglichen Äußerungen dieser Experten überhaupt erinnern zu können. Seinerzeit war die Rede davon, dass die Wölfe Menschen meiden, aber natürlich nachts auch mal durch ein Dorf laufen. Von "nachts" ist heute keine Rede mehr und den Menschen meiden müssen die Wölfe auch nicht. Man gibt sich inzwischen damit zufrieden, dass sie sich nicht aggressiv aufführen. ;-)
Ich bezweifle das du überhaupt annähernd ne Ahnung hast und ausschließlich versucht dich zu profilieren. Kenn ich nur von Leuten die im Real Life nix zu bestellen haben. Ich kann mich sehr wohl erinnern, und da von Nachts sicherlich das ein oder andere mal die Rede. Aber es wurde nicht darauf betont und es wurde auch nicht ausgeschlossen das es am Tag geschieht. Du solltest dich mal lieber mit dem Wolf und dessen Experten mal ein bissel mehr auseinandersetzen. Und es war nie die Rede das der Wolf den Menschen meiden muss. Er meidet ihn, das ist die Regel. Begegnungen sind deswegen aber logischerweise nicht unvorstellbar. Und du lügst in dem du sagst, man gibt sich zufrieden das sie nicht aggressiv sind. Völliger Quatsch. Ich hab das Gefühl du machst hier nur Stimmung gegen den Wolf.
LarsD hat geschrieben: Hey, warum erklärst Du das nicht einfach mal einem Ulrich Wotschikowski? Der ist bestimmt froh, wenn er endlich mal jemanden trifft, der wirklich Ahnung von Wölfen hat. :mrgreen:

Na nu, is klar.... :lol:
LarsD hat geschrieben: Dir ist entgangen, dass die neue EU-Kommission das Thema Wolf deutlich pragmatischer angeht? Schweden ... Anfang des Jahres? Hast Du die Pressemitteilung von Herrn Vella zur Wolfsjagd gefunden, nach der ich bislang vergeblich gesucht habe?
Es gibt ein Gesetz. Punkt. Fertig.
LarsD hat geschrieben: Du meinst solche "Feldforschungen", die ein Jahr nach Erscheinen des oben verlinkten Flyers notwendig wurden? :|
http://www.adfg.alaska.gov/static/home/ ... tality.pdf
Keine Ahnung.... Wenn mir das in deutscher Sprache vorliegt kann ich das Geschriebsel besser beurteilen. Von den anderen gibt es zumindest auf deutsch eine auf zahlenbasierte Übersetzung. ;-)
Zuletzt geändert von Wolfsblut am 16. Apr 2015, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
Fischkopp
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Fischkopp »

Alpenwolf hat geschrieben: Der Polizist hat schlicht und einfach rechtswidrig gehandelt, da er keine Genehmigung der Naturschutzbehörde hatte.
Eben doch, in diesem Falle ist von einem übergesetzlichen Notstand auszugehen, eben weil die Rechtslage für einen solchen Fall nicht weiter geregelt ist und der Polizist durch den Schuss das Leiden des tödlich verletzten Tieres somit nur verkürzt hat.
Der Polizist brauchte somit keine Genehmigung, womit sein Handeln in diesem Falle auch rechtmäßig war.
Schwierig wird so etwas natürlich in Grenzfällen, wenn fraglich ist, ob es sich um eine todbringende Verletzung handelt. Aber selbst da wäre der Polizist aus dem Schneider, Stichwort Erlaubnistatbestandsirrtum.
Nicht anders hat es übrigens das zuständige Ministerium gesehen, oder glauben Sie etwa, dass die dort auch alle weniger Ahnung als Sie haben?
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SammysHP
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Das ist geregelt und so etwas wie "übergesetzlichen notstand" oder "Erlösen" gibt es in diesem Fall nicht. Ganz klar: Ein Wolf darf ohne Genehmigung nicht getötet werden, auch wenn er schwerst verletzt ist.
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Wolfsblut
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Wolfsblut »

Ihr macht es umständlich... Wo kein Kläger da kein Richter... Kein Mensch ermittelt gegen einen Polizisten der ein Wolf aufgrund so einer Situation den Gnadenschuss gibt. Meine Güte.
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Wurde gegen den Polizisten nicht erst ein Strafverfahren eingeleitet, das später wegen der nachgereichten Genehmigung wieder eingestellt wurde?
Fischkopp
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Fischkopp »

Natürlich darf ein Wolf als streng geschützte Art nicht ohne Genehmigung getötet werden. Aber darum geht es hier ja auch nicht! Auf eine solche kam es hier ja im Nachhinein gar nicht mehr an, da der Schütze durch einen Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt war und damit kein rechtswidriger Gesetzesverstoß vorlag. Nicht jeder Rechtfertigungsgrund ist gesetzlich normiert. Deshalb gab es auch kein weitergehendes Ermittlungsverfahren, da ein solches wegen der Rechtfertigung ohnehin sofort wieder eingestellt worden wäre. Wenn man ihm Nachhinein eine Genehmigung ausgestellt haben sollte, so wäre das ohnehin nur eine doppelte Absicherung gewesen.
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Wolfsblut
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Wolfsblut »

SammysHP hat geschrieben:Wurde gegen den Polizisten nicht erst ein Strafverfahren eingeleitet, das später wegen der nachgereichten Genehmigung wieder eingestellt wurde?
Siehe: http://www.lr-online.de/regionen/weissw ... 26,3219593

Sowas kann man dann eben auch zurechtbiegen, und das ist völlig ok so. Jeder Polizist würde wieder so handeln. Die Staatsanwälte und Richter haben so viel Menschenverstand um so eine Aktion zu verstehen..
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von SammysHP »

Bleibt die Frage: Gilt das nur für Polizisten oder auch für andere Personen? Finde ich einen Wolf mit zertrümmerten Schädel, was dann? Oder ein Jäger? Die Diskussion hatten wir aber schon, wenn ich mich richtig erinnere.
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Wolfsblut
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Wolfsblut »

Ich denk da greift das Prinzip: Wo kein Kläger.... Das sich nicht jeder getrauen würde ist auch verständlich. Bei der Obduktion kann einwandfrei herausgefunden werden ob es sich um eine Verletzung handelte die ein Gnadenschuss bedarf. Wenn man nen Polizisten ruft ist dann man natürlich auf der sicheren Seite.
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