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Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 24. Nov 2012, 18:54
von Wolfsheuler
Warum hat man denn so spät erst gemerkt, dass sich Wölfe im Hohwald bei der Sächsischen Schweiz angesiedelt haben? Die Jäger hätten das doch viel früher merken müssen. Haben Sie denn entsprechende Hinweise weitergegeben?

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 24. Nov 2012, 19:48
von aka
Warum hat man denn so spät erst gemerkt, dass sich Wölfe im Hohwald bei der Sächsischen Schweiz angesiedelt haben? Die Jäger hätten das doch viel früher merken müssen. Haben Sie denn entsprechende Hinweise weitergegeben?
Das hängt mit der Auswertung der Hinweise zusammen. Ein Hinweis für die Ansiedlung des Wolfes wird eindeutig und am besten als solcher anerkannt
wenn der Wolf erschossen, überfahren wird oder sonst irgendwie verunglückt. Bzw. auf die Idee kommt irgendeinem Fotographen zu postieren -
zur Not vor der Fotofalle - kommt auch vor.
Die Jäger sind alle C3 - dh. nicht kundig und zählen nicht zu dem erlauchten Kreis der erfahrenen Personen - können sich also ihre Hinweise gleich ans Knie
nageln. Und sich die Mühe der Weitergabe zu sparen.

Das hat natürlich viele Vorteile......

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 24. Nov 2012, 20:56
von SammysHP
Du scheinst ein merkwürdiges Verständnis davon zu haben.

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 24. Nov 2012, 21:49
von aka
Du scheinst ein merkwürdiges Verständnis davon zu haben.
Sammy - stimmt was nicht ?

Is doch so.

C1/C2/C3 Hinweise ? - kannst Du nachschauen.
Zählen Jäger zu den "erfahrenen Personen" ? - Nicht.

Hier bemühen sich sehr viele Leute redlich um zu beweisen daß die Idioten in grünen Lodenmänteln keine Ahnung haben
und dann wenn man es bestätigt, daß sie keine Ahnung haben können, kommt irgendwas von merkwürdigem Verständnis....
also das verstehe auch nicht. Was wollt Ihr eigentlich .......?
:mrgreen:
gruß

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 25. Nov 2012, 11:42
von SammysHP
Meines Wissens nach ist eine Sichtung immer ein C3. Aber Einheitlich ist das in Deutschland sowieso nicht.

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 25. Nov 2012, 12:24
von Grauer Wolf
Ganz brauchbarer Artikel dazu:
http://www.anblick.at/wp-content/upload ... ubwild.pdf

Gruß
Wolf

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 25. Nov 2012, 12:59
von jurawolf
aka, sammy hat absolut recht: jede sichtung ist immer nur ein C3-nachweis, unabhängig davon, wer der sichter ist. deine aussage belegt nur mal wieder, dass sich jäger bei jeder gelegenheit angepisst fühlen, selbst wenn man sie gar nicht anpisst.

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 25. Nov 2012, 20:26
von aka
aka, sammy hat absolut recht: jede sichtung ist immer nur ein C3-nachweis, unabhängig davon, wer der sichter ist. deine aussage belegt nur mal wieder, dass sich jäger bei jeder gelegenheit angepisst fühlen, selbst wenn man sie gar nicht anpisst.
Gerade das hat nix mit angepisst sein zu tun. Alles andere - Spuren - Risse usw. existiert nicht bzw. hat C3 Status wenn es ein sächsischer Jäger sieht, feststellt
oder wie denn auch. Im grundegenommen kann man davon ausgehen, daß genausogut die örtlichen Hausfrauen die Monitoringaufgaben übernehmen
könnten. Es käme auf das gleiche hinaus. Man hat es schlicht "vergessen" dass zu dem Monitoring auch Qualifizierung gehört - wenn es die
geforderten Standarts erfüllen sollte...da gibt es noch mehr "Kleinigkeiten".....

Es gibt tatsächlich einige Dinge wo sich manche angepisst fühlen, die liegen allerdings woanders.

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 25. Nov 2012, 20:40
von Grauer Wolf
aka hat geschrieben:Im grundegenommen kann man davon ausgehen, daß genausogut die örtlichen Hausfrauen die Monitoringaufgaben übernehmen könnten. Es käme auf das gleiche hinaus. Man hat es schlicht "vergessen" dass zu dem Monitoring auch Qualifizierung gehört - wenn es die geforderten Standarts erfüllen sollte...
Und woran willst Du diese Qualifikation messen? Soll wieder alles mit Wochenendkurs plus Prüfungsbögen laufen, so typisch deutsch? Am besten mit einem Leihwolf aus dem Tierverleihservice für Filmzwecke, damit auch jeder den mal lebend gesehen hat?
Ich schätze mal, wenn Leute wie Du oder ich einen Wolf gesehen haben, dann ist es auch einer, denn keiner von uns würde ein leichtfertiges Urteil abgeben. Das kann aber genausogut auch eine Hausfrau sein, die sich in ihrer Freizeit intensiv mit diesem Tier befaßt. Andererseits soll's Jäger, ja sogar Wildbiologen geben, die noch nie so ein Tier lebend gesehen haben, sich auch nicht gründlich in die Thematik eingelesen haben und denen man einen Deutschen Schäferhund für einen Wolf vormachen kann. Das Ergebnis hat man dann im Westerwald gesehen...
Wer also ist Experte? M.E. jeder, der sich sehr intensiv mit der Materie befaßt hat (also nicht nur ein Tierbuch für Dummies gelesen hat) und in der Lage ist, objektiv und kritisch zu beobachten und sauber zu dokumentieren...
Also, ich würde das nicht an einer formellen Qualifikation festmachen, sondern am individuellen Wissen...

Gruß
Wolf

Re: Wolf im sächsischen Jagdrecht - was machen die Jäger?

Verfasst: 25. Nov 2012, 21:23
von aka
Also, ich würde das nicht an einer formellen Qualifikation festmachen, sondern am individuellen Wissen...
Wolf....aber wir leben doch in Deutschland... ;-)

Abgesehen davon daß die "formelle" Bewertung der Hinweise Vorteile hat.
gruß