Caronna hat geschrieben:Alles ANsichtssache! Ich finde es sehr übertrieben das "geistiges EIgentum" jeder Art erst 70 Jahre nach dem Tod des "Herstellers" erlischt.
Ich sehe das als auf Bilder spezialisierter Photograph (der Ausgangspunkt der Diskussion ist ja eine Kamera) etwas anders. Die Regelschutzfrist von 70 Jahren gilt für
Werksqualität (also nicht für Knipsbildchen von Lieschen Müller im Urlaub), ansonsten gelten m.W. 15 Jahre, wenn sich das inzwischen nicht geändert hat. Nimm mal die Bilder von Ansel Adams, die von seiner Familie (= Ansel Adams Trust: er umfaßt m.W. nur Familienmitglieder) nach wie vor vermarktet werden. Da eine Verkürzung der Schutzfrist zu fordern, hieße die Eigentümer der Rechte zu enteignen. Das geht überhaupt nicht, auch und gerade nicht bei Privatkopien, wie es die Piraten fordern: "Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern,...", denn Adams-Werke (auch die nach seinem Tod auf der Basis von Aufzeichnungen von John Sexton erstellten Bilder) sind begehrte und sehr teure Sammlerstücke.
Auch ein Adamsbild, das meinethalben zu Verkaufszwecken im Web präsentiert wird, bleibt Eigentum des Trustes.
Ich bin nun beileibe kein Adams, aber selbst ich werde mit Nachdruck gegen jeden vorgehen (und habe das auch schon), der eines meiner Bilder im Web oder anderswo "stiehlt" (stehlen im Sinne von Nutzungsrechten) und unautorisiert nutzt. Dem Schöpfer des Werkes steht die absolute Kontrolle zu, nicht der (privaten) Allgemeinheit. Und wer das ändern will wie die Piraten greift die Rechte der Kreativen massiv an. Übrigens, die angebliche Ausbeutung durch kommerzielle Rechtenutzer (die die Änderungen plausibel erscheinen lassen soll) existiert nur in der Phantasie dieser Nerds. Wenn ich z.B. einen Vertrag mit einer Agentur abschließe, die meine Interessen vertritt und gegen einen Anteil meine Bilder verkauft, dann ist das
meine Angelegenheit, weil ich die Bedingungen mit der Unterschrift akzeptiert habe. Das nennt man landläufig Vertragsfreiheit. Wem die Bedingungen nicht passen, der geht woanders hin oder vermarktet selber.
Um aber die Diskussion wieder auf die Photofallen zu bringen
:
Wie das Copyright bei automatisch durch Photofallen erzeugten Bilder aussieht, wäre mal interessant. Wer besitzt nun die Rechte, der Eigentümer der Kamera, der, der sie aufgestellt hat oder der Wolf, der sich da selber portraitiert hat?
Und wenn der Wolf sie hat, ist das nun Werksqualität oder nicht und wie lange nach seinem Ableben sind sie geschützt? Erben die Welpen die Nutzungsrechte...?

Fragen über Fragen...
Gruß
Wolf