Ja, die Dänen sind ein recht eigenwilliges Völkchen - das sieht man ja nicht zuletzt an dem völlig bekloppten Wildschweinzaun als Maßnahme gegen die ASP, der sogar Grundstücke durchzieht und von der irritierten Grenzbevölkerung beider Seiten auch gern mal als Volleyballnetz umfunktioniert wird. Allerdings kommen die Dänen auch auf Ideen, auf die sonst niemand käme: In Nordjütland stand ja ein alter Leuchtturm auf einer riesigen Wanderdüne, die einfach ohne den Leuchtturm weitergewandert ist, so dass der gute alte Rubjerg Knude Fyr ins Meer zu stürzen drohte. Was macht man in einem solchen Fall? Ganz klar, man setzt den einfach Leuchturm auf Schienen und schiebt ihn 80 m weiter, damit die Düne nicht ohne ihn abhaut.
Scherz beiseite, in seinen FAQ zum Hundegesetz schreibt das dänische Landwirtschaftsministerium:
Im Hundegesetz ist die Form der Dokumentation, die als Rassenachweis anerkannt wird, nicht definiert. Anerkannt werden z. B. Zuchtpapiere oder Erklärungen Dritter, die die Abstammung des Hundes glaubhaft darlegen. Diese Gutachten können sich aber nicht auf Basis von Aussehen und Verhalten beschränken, sondern benötigen Angaben zu Eltern- und Geschwistertieren oder vorhergehenden Generationen. Diese Angaben müssen nicht zwingend durch Experten, wie z. B. Veterinäre, erfolgen. Bis jetzt ist eine direkte Rassebestimmung durch eine DNA-Analyse oder eine tierärztliche Beurteilung nicht möglich. Es ist daher notwendig, sich bei Kauf eines Hundes, der den verbotenen Rassen ähnelt, z. B. ein Stammbuch aushändigen zu lassen.
Miljø- og Fødevareministeriet, 03.09.2019: Hundeloven FAQ - Hvilken dokumentation er tilstrækkelig? https://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksi ... racer.aspx
Allerdings hat die Universität in Kopenhagen letztes Jahr vermeldet, dass man dort einen DNA-Test entwickelt habe, der eine Rassebestimmung ermöglicht. Man hoffe, die Politik von der Zuverläsigkeit überzeugen zu können, so dass für die Fälle, in denen keine Zuchtpapiere verfügbar sind, eine weitere Möglichkeit des Nachweises besteht.
Vgl. Københavns Universitet, 22. februar 2018: DNA-test kan nu afsløre forbudte hunderacer
https://sund.ku.dk/nyheder/2018/02/dna- ... underacer/
Den Polizisten kann man kaum anlasten, dass sie das Gesetz ausführen. Einige waren dabei wohl auch eifriger als andere, aber in einem Fall hat ja sogar einer einen Hund auf Kosten seines Jobs befreit und, soweit ich mich erinnere, außer Landes gebracht.