Re: "Richtlinie Wolf" für Niedersachsen
Verfasst: 30. Nov 2014, 19:57
Hier mal das rechtliche Umfeld für den Weidehalter und seine Zäune:
http://www.rinderzucht-bb.de/fileadmin/ ... 112010.pdf
Der Hobbyhalter ist vor dem Hintergrund immer im Nachteil, weil für ihn die Gefährdungshaftung gilt.
Wie der Wolf als Ausbruchsursache einzuordnen ist, müßte man mal speziell bei einer Versicherung nachfragen.
Bis auf weiteres dürfte das hier gelten:
§833
BGB Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper
oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist
derjenige, welcher ein Tier
hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht
tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier
verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit
oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt
ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsich-
tigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
beachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Bitte drüber nachdenken! Das ist nicht so einfach und hat auch viel damit zu tun, wer die Beweislast hat.
http://www.rinderzucht-bb.de/fileadmin/ ... 112010.pdf
Der Hobbyhalter ist vor dem Hintergrund immer im Nachteil, weil für ihn die Gefährdungshaftung gilt.
Wie der Wolf als Ausbruchsursache einzuordnen ist, müßte man mal speziell bei einer Versicherung nachfragen.
Bis auf weiteres dürfte das hier gelten:
§833
BGB Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper
oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist
derjenige, welcher ein Tier
hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht
tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier
verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit
oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt
ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsich-
tigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
beachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Bitte drüber nachdenken! Das ist nicht so einfach und hat auch viel damit zu tun, wer die Beweislast hat.