Re: Jagdgesetz und Hund
Verfasst: 6. Apr 2016, 14:56
In Mecklenburg-Vorpommern wurde gerade ein Jäger für den unrechtmäßigen Abschuss eines Hundes zu einer Geldstrafe und 3 Monaten Jagdverbot verurteilt:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... er100.html
Ich halte den Haustierabschuss in Form des "Jagdschutzes" grundsätzlich für antiquiert, da das Schiessen auf laufende Haustiere dem Tierschutzgesetz widerspricht und eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Derart gefährliche Eingriffe im öffentlichen Raum sollten zudem jenen Personengruppen vorbehalten bleiben, die zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben mehrjährig ausgebildet sind, die ihre Schießfertigkeiten in regelmäßigen Schießtrainings beweisen müssen und auch regelmäßig gesundheitliche Untersuchungen durchlaufen - wie die Polizei.
Zudem regelt man zivilrechtliche Auseinandersetzungen in anderen Bereichen ja auch nicht untereinander mit der Waffe - und schon gar nicht mit dem Ziel der finalen Zerstörung des Streitobjektes.
Man stelle sich vor, dass ein Grundstückseigentümer per Gesetz ermächtigt wäre, im Sinne eines "Grundstücksschutzes" einem irrtümlich in seiner Einfahrt parkenden PKW als erste und sofortige Maßnahme die Reifen zu zerstechen, die Scheiben einzuschlagen und das Fahrzeug in Flammen aufgehen zu lassen
Wir sind eine Zivilgesellschaft und sollten unsere Gesetze auch dementsprechend gestalten (= Reform des Jagdrechts).
Das heißt nicht, dass ich wildernde Hunde gutheiße, aber Aufklärung, Geldstrafen und Sachkundenachweise sollten hier eher das Mittel der Wahl sein.
Hunde sind auch Steuerzahler und 5 Mio. Hundebesitzer in Deutschland sind eine Interessengruppe mit entsprechender Wirtschaftskraft, die sich für ihre Interessen einsetzen sollte. Von der Politik ist ein verordneter Leinenzwang allein auch eine phantasielose Maßnahme, die Hundebesitzer und ihre Tiere gängelt, ohne eine sinnvolle Alternative anzubieten - denkbar wäre die flächendeckende Bereitstellung von großzügigen Freilaufflächen und Hundewäldern, in denen Hund nach Lust und Laune auch in der Brut- und Setzzeit frei laufen und mit Artgenossen toben kann.
Auch ein Hund, der sich im Normalfall zu 99% abrufen lässt, kann sich in einer spannenden Situation schon mal zu einem Sprint hinter irgend einem Tier hinreißen lassen (meiner tickt gern mal bei Eichhörnchen und Eichelhähern aus, gegen die er natürlicherweise keine Chance hat). Deshalb jedoch sämtliche Hunde zu einem Leben komplett an der Leine zu zwingen, kollidiert ebenfalls mit dem Tierschutzgesetz. Hier gilt es intelligente Lösungen zu finden, die allen ein Stück weit entgegen kommen.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... er100.html
Ich halte den Haustierabschuss in Form des "Jagdschutzes" grundsätzlich für antiquiert, da das Schiessen auf laufende Haustiere dem Tierschutzgesetz widerspricht und eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Derart gefährliche Eingriffe im öffentlichen Raum sollten zudem jenen Personengruppen vorbehalten bleiben, die zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben mehrjährig ausgebildet sind, die ihre Schießfertigkeiten in regelmäßigen Schießtrainings beweisen müssen und auch regelmäßig gesundheitliche Untersuchungen durchlaufen - wie die Polizei.
Zudem regelt man zivilrechtliche Auseinandersetzungen in anderen Bereichen ja auch nicht untereinander mit der Waffe - und schon gar nicht mit dem Ziel der finalen Zerstörung des Streitobjektes.
Man stelle sich vor, dass ein Grundstückseigentümer per Gesetz ermächtigt wäre, im Sinne eines "Grundstücksschutzes" einem irrtümlich in seiner Einfahrt parkenden PKW als erste und sofortige Maßnahme die Reifen zu zerstechen, die Scheiben einzuschlagen und das Fahrzeug in Flammen aufgehen zu lassen

Wir sind eine Zivilgesellschaft und sollten unsere Gesetze auch dementsprechend gestalten (= Reform des Jagdrechts).
Das heißt nicht, dass ich wildernde Hunde gutheiße, aber Aufklärung, Geldstrafen und Sachkundenachweise sollten hier eher das Mittel der Wahl sein.
Hunde sind auch Steuerzahler und 5 Mio. Hundebesitzer in Deutschland sind eine Interessengruppe mit entsprechender Wirtschaftskraft, die sich für ihre Interessen einsetzen sollte. Von der Politik ist ein verordneter Leinenzwang allein auch eine phantasielose Maßnahme, die Hundebesitzer und ihre Tiere gängelt, ohne eine sinnvolle Alternative anzubieten - denkbar wäre die flächendeckende Bereitstellung von großzügigen Freilaufflächen und Hundewäldern, in denen Hund nach Lust und Laune auch in der Brut- und Setzzeit frei laufen und mit Artgenossen toben kann.
Auch ein Hund, der sich im Normalfall zu 99% abrufen lässt, kann sich in einer spannenden Situation schon mal zu einem Sprint hinter irgend einem Tier hinreißen lassen (meiner tickt gern mal bei Eichhörnchen und Eichelhähern aus, gegen die er natürlicherweise keine Chance hat). Deshalb jedoch sämtliche Hunde zu einem Leben komplett an der Leine zu zwingen, kollidiert ebenfalls mit dem Tierschutzgesetz. Hier gilt es intelligente Lösungen zu finden, die allen ein Stück weit entgegen kommen.