Gesetzeslage

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
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SammysHP
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von SammysHP »

@Vidar
Halte dich mal etwas zurück. Wenn du weiter so schreibst, kommt eine Verwarnung.

Zurück zum Thema:
Zwar schon einige Jahre alt, im Grunde genommen aber immer noch aktuell: http://www.nabu.de/imperia/md/content/n ... -09-09.pdf
jurawolf
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von jurawolf »

vidar, der einzige der sich hier aufregt, bist du.

ich kann mich nur wiederholen, aber was dir vielleicht kleinkariert erscheint (ist dein gutes recht), ist juristisch durchaus von belang - und genau darum gehts hier. man kann das gut finden oder nicht, aber die juristische situation ist komplex und vielschichtung und es spielen ganz unterschiedliche rechtsformen und -bereiche eine rolle. ich denke, dass in einem thread, wo es genau um die rechtslage geht, es durchaus so sein muss, dass man die lage im detail erörtert.
Vidar

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Vidar »

jurawolf hat geschrieben:vidar, der einzige der sich hier aufregt, bist du.
... tut mir leid. Da kennst Du mich aber schlecht. Ehrlich gesagt amüsiert mich das alles hier ... :mrgreen:
Grauer Wolf

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Grauer Wolf »

Berner Konvention hat geschrieben:Anhang II: streng geschützte Tierarten

Für die etwa 710 Tierarten des Anhangs II, zu denen neben bekannten Arten wie Fischotter (Lutra lutra), Wolf (Canis lupus) und Braunbär (Ursus arctos) auch weniger bekannte wie der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling (Maculinea nausithous), der Apollo-Falter (Parnassius apollo) oder der Eremit (Osmoderma eremita) zählen, gelten strenge Artenschutzvorschriften. Sie dürfen weder gestört noch gefangen, getötet oder gehandelt werden.
Also für mich ist das ziemlich eindeutig!

Gruß
Wolf
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SammysHP
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von SammysHP »

Das bestreitet ja auch keiner. Aber die Berner Konvention ist nunmal kein Gesetz. Sie wird für die EU hauptsächlich durch die FFH-Richtline umgesetzt, welche in Deutschland wiederum über das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wird. Zusätzlich gibt es etliche Konkretisierungen, teilweise in Landesgesetzen.
jurawolf
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von jurawolf »

Grauer Wolf hat geschrieben:
Berner Konvention hat geschrieben:Anhang II: streng geschützte Tierarten

Für die etwa 710 Tierarten des Anhangs II, zu denen neben bekannten Arten wie Fischotter (Lutra lutra), Wolf (Canis lupus) und Braunbär (Ursus arctos) auch weniger bekannte wie der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling (Maculinea nausithous), der Apollo-Falter (Parnassius apollo) oder der Eremit (Osmoderma eremita) zählen, gelten strenge Artenschutzvorschriften. Sie dürfen weder gestört noch gefangen, getötet oder gehandelt werden.
Also für mich ist das ziemlich eindeutig!
und was das für eine konsequenz für die jeweils in den nationen gültigen rechtsvorschriften hat, sieht man ja bestens in schweden, der schweiz, frankreich, rumänien, usw.

genau daran wird ersichtlich, wie unbedeutend die berner konvention für das konkrete management der aufgeführten tierarten eigentlich ist. sie gibt bestenfalls einen ideologischen rahmen vor, mehr nicht.
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Caronna
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von Caronna »

Zitat Wikipedia:


↑ Gesetzlicher Schutz

In Europa ist der Wolf durch folgende Regelwerke geschützt:

Dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of the Wild Fauna and Flora) vom 3. März 1973 gehören 152 Staaten an. Es stellt Richtlinien für den Handel mit geschützten Tieren und deren Erzeugnissen auf und schränkt die Ein- und Ausfuhr der Tiere oder ihrer Teile (Felle, Schädel, Knochen…) ein. Der Wolf ist hier in Anhang II (gefährdete Tierart) aufgeführt, einige Subpopulationen sind vom Aussterben bedroht und in Anhang I aufgeführt.

In der Berner Konvention haben sich 45 Staaten auf die Erhaltung und den Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume verständigt. Der Wolf ist in Anhang II der Konvention aufgeführt.

Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG) wurde 1992 von der EU in Kraft gesetzt und soll europaweit die Ausweisung und Erhaltung von Lebensräumen und Wildtieren regeln. Der Wolf ist hier in Anhang IV aufgeführt, sein Lebensraum in Anhang II. Diese Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedsstaaten jeweils in nationales Recht umzusetzen.

In Deutschland setzt das Bundesnaturschutzgesetz die FFH-Richtlinie in bundesdeutsches Recht um und stellt den Wolf gem. § 7 (2) Nr. 14 a) bzw. b) unter strengen Schutz.

Zitat ende ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wolf)

Die Bedeutung der einzelnen Punkte ist dort verlinkt

Grüße aus der Eifel
Steffen
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Caronna

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Re: Gesetzeslage

Beitrag von Lutra »

Steffen, eine Antwort ist manchmal sooo einfach. :)
Vidar

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Vidar »

Lutra hat geschrieben:Steffen, eine Antwort ist manchmal sooo einfach. :)
... stimmt. Gut gemacht, Caronna! Weil einfach, einfach, einfach ist. Hätten unsere beiden Juristen auch drauf kommen können ... :pleased:
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SammysHP
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von SammysHP »

Genau das haben wir doch gesagt. :D Wichtig ist nämlich der letzte Satz:
In Deutschland setzt das Bundesnaturschutzgesetz die FFH-Richtlinie in bundesdeutsches Recht um und stellt den Wolf gem. § 7 (2) Nr. 14 a) bzw. b) unter strengen Schutz.
Wobei das alleine noch nicht alles abdeckt. Aber wie du sagtest, müssen wir ja nicht bis ins kleinste Detail gehen. ;)
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