Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
LarsD

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von LarsD »

SammysHP hat geschrieben:Dein Vergleich hinkt etwas. Der Polizist war bei guter Gesundheit und nur wenige Meter entfernt. Im vorliegenden Fall waren es jedoch 160 (oder 180?) Meter und dem Herrn unterstelle ich jetzt einfach mal, dass sein Zustand zumindest leicht eingeschränkt war.
Korrigiere mich, wenn ich was falsch verstanden habe. Aber der jetzt rechtskräftig verurteilte Schütze war ca. 75 m vom Wolf entfernt und hat auf den durch den Schuß in die Lendenwirbelsäule verletzt am Boden liegenden und winselnden Wolf einen "Fangschuß" auf den Kopf des Wolfes abgegeben. Danach hat sich der Wolf nicht mehr gerührt und der Mann ging davon aus, dass der Wolf tot sei. Damit gab es für den keinen Grund mehr, die Jagd irgendwie unterbrechen zu lassen und/oder seinen Stand zu verlassen. Ich sehe zudem weder eine Basis für Deine Unterstellung, dass der Mann in Bezug auf das Geschehen "leicht eingeschränkt" war, noch ist zu erkennen, wo und wie seine Erkrankung einen Einfluss auf den Verlauf der ganzen Sache genommen haben soll. Gut möglich, dass mir da Detailkenntnisse zu dem Fall fehlen.
Nebenbei: Dem Polizisten hätte ich auch nicht so einfach davon kommen lassen, aber aufgrund der völlig anderen Situation vielleicht 5-10 Tagessätze als Spende für einen Wolfsverein verurteilt.


Ich finde es hingegen gut, dass das die Behörden hier anders gesehen haben.
Wenn eine Jagd so geplant ist, dass man sie nicht abbrechen kann, dann darf sie gar nicht erst stattfinden! Was, wenn durch mangelnde Absperrung ein paar Wanderer dazwischen geraten? Vielleicht sogar ein Kind?
Du machst Dir falsche Vorstellungen von einer Drückjagd. Trotz Hinweisschildern (!!!) laufen bzw. fahren oft Leute durch den Bereich, in dem eine Drückjagd stattfindet. Ich hatte bei der letzten Drückjagd ein Pärchen mit Schäferhund, einen Jogger und eine Spaziergängerin, die an meinem Stand vorbei kamen. Das ist in Stadtnähe normal. Die Leute kommen und verschwinden auch wieder und in der Zwischenzeit gilt halt "Hahn in Ruh". Das ist nichts anderes als beim ganz normalen Ansitz.

Viele Grüße

Lars
LarsD

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von LarsD »

jurawolf hat geschrieben:lars, normalerweise kann der jagdleiter die jagd abblasen. im prinzip müsste deshalb eigentlich ein telefon an den jagdleiter reichen, damit dieser abblasen kann.
Theoretisch machbar, praktisch nicht unproblematisch, weil der Jagdleiter dazu tatsächlich alle Schützen auch an die "Strippe" bekommen muss. Wenn wir hier im eigenen Revier jagen, würde das klappen, weil Netzabdeckung gegeben und die Jagdgesellschaft überschaubar ist. Bei zahlreichen, revierübergreifenden Drückjagden hatte ich zwar das Handy dabei, aber keinen Empfang. Wie das da im konkreten Fall aussah, weiß ich nicht.

Viele Grüße

Lars
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SammysHP
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

ca. 75 m
Stimmt. 160 m war der Abstand vom anderen Schützen zum Wolf.
Ich sehe zudem weder eine Basis für Deine Unterstellung, dass der Mann in Bezug auf das Geschehen "leicht eingeschränkt" war
Kennst du ihn persönlich? Ich ja.
Die Leute kommen und verschwinden auch wieder und in der Zwischenzeit gilt halt "Hahn in Ruh". Das ist nichts anderes als beim ganz normalen Ansitz.
Dann ist es ja kein Problem, wenn der Jäger mal kurz zum Wolf gegangen wäre. ;)
zwar das Handy dabei, aber keinen Empfang
Dann muss eben ein anderer Weg gefunden werden, z.B. Funkgeräte oder Signalmunition.
jurawolf
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von jurawolf »

abblasen heisst für mich mit dem jagdhorn die jagd zu beenden. dazu brauchst du keinen handy-empfang :lol:

nein, im ernst: natürlich musst du den jagdleiter erst per handy erreichen können, das ist klar. allerdings muss eine jagd im notfall auch abgebrochen werden können, etwa bei unfällen. normalerweise wird das eben per jagdhorn gemacht (zumindest bei uns). eigentlich lernt man sowas ja schon bei der jagdprüfung, dass es ein notfallszenario geben muss. man denke schon nur an personenunfälle. natürlich kann man unterschiedlicher meinung darüber sein, ob der im fall gedelitz der abbruch der jagd gerechtfertigt gewesen wäre. aberm al ehrlich, wenn nun überraschend ein wolf im treiben ist und sogar noch auf ihn geschossen wird, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass bei uns die jagd nicht unterbrochen würde.
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

allerdings muss eine jagd im notfall auch abgebrochen werden können, etwa bei unfällen.
Alle Teilnehmer der Jagd, die als Zeugen geladen wurden, und auch der Ausrichter selbst sagten, dass es keine Möglichkeit gegeben habe, die Jagd abzubrechen.
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007

Beitrag von SammysHP »

Es gibt Neuigkeiten:
Schattenwolf hat geschrieben: 3. Aug 2017, 20:41 Müsste dieser Fall sein,oder? So ab 4.oo min gehts los. :twisted:
https://www.youtube.com/watch?v=YRlWhrtmX0Q
Da stimmt doch was nicht! In dem Bericht heißt es:
In der Strafsache wegen
vorsätzlichen Nachstellens, Verletzens und Tötens eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art
hat das Amtsgericht Dannenberg (Elbe)
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Nachstellens, Verletzens und Tötens eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Laut allen älteren Medienberichten heißt es, dass Herr W. vom Amtsgericht Dannenberg zu einer Geldstrafe von 1000 € verurteilt wurde. Im Berufungsverfahren beim Landgericht Lüneburg wurde Herr W. zu einer Geldstrafe von 2000 € verurteilt. Die Revision beim OLG Celle wurde abgewiesen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

Herr H. (der Schütze mit vermuteter größerer Schuld) war nicht verhandlungsfähig und mir ist kein Urteil bekannt.

Die Verhandlung in Lüneburg ist jetzt schon sieben Jahre her und ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber der Mann im Video sieht mir nicht nach Herrn W. aus. Hier der Link zu meinem Bericht von damals: viewtopic.php?p=758#p758
Dort habe ich geschrieben:
Der Hauptschuldige am Tod des Wolfes, also Herr H., der den Lendenwirbel zertrümmerte und den Wolf letztendlich tötete, ist leider immer noch nicht verhandlungsfähig, was sich nach einigen Hinweisen wohl auch nicht mehr ändern wird.
Das passt wiederum zu dem Video:
Er hat den Wolf damals von einem Hochsitz aus erschossen. Das Tier war bereits an der Pfote verwundet als er zum ersten Schuss ansetzte. Die Kugel zerfetzte die Wirbelsäule, eine weitere dessen Nase. Nach vier Stunden bemerkte der Jäger, dass der Wolf noch immer lebte. Erst dann tötete er das Tier mit einem Schuss ins Herz.
Es scheint, als sei Herr H. doch noch verhandlungsfähig geworden. Das Urteil hat es dann aber jahrelang nicht in die Medien geschafft und selbst hier im Forum ist es niemandem aufgefallen.

Wenn dies so zutrifft, gab es in Deutschland also doch schonmal eine Freiheitsstrafe für einen getöteten Wolf – wenn auch zur Bewährung, aber das ist normal.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafaussetzung_zur_Bew%C3%A4hrung_(Deutschland) hat geschrieben:Liegt die Freiheitsstrafe nicht über sechs Monaten und erscheint die Prognose günstig, so ist die Strafe zwingend zur Bewährung auszusetzen (§ 56 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 StGB).
Schattenwolf

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007

Beitrag von Schattenwolf »

Sammy danke für die Info,so genau hatte ich mich mit dem Fall nicht beschäftigt.Das Urteil ist aber trozdem ein Witz.
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Dr_R.Goatcabin
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

jurawolf hat geschrieben: 13. Jan 2012, 10:12 abblasen heisst für mich mit dem jagdhorn die jagd zu beenden. dazu brauchst du keinen handy-empfang :lol:

nein, im ernst: natürlich musst du den jagdleiter erst per handy erreichen können, das ist klar. allerdings muss eine jagd im notfall auch abgebrochen werden können, etwa bei unfällen. normalerweise wird das eben per jagdhorn gemacht (zumindest bei uns). eigentlich lernt man sowas ja schon bei der jagdprüfung, dass es ein notfallszenario geben muss. man denke schon nur an personenunfälle. natürlich kann man unterschiedlicher meinung darüber sein, ob der im fall gedelitz der abbruch der jagd gerechtfertigt gewesen wäre. aberm al ehrlich, wenn nun überraschend ein wolf im treiben ist und sogar noch auf ihn geschossen wird, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass bei uns die jagd nicht unterbrochen würde.
Kein Netzempfang, my ass! Ist völlig schnuppe; sowas gilt als Ausrede nicht. Für 100€ schon bekommst Du ein 2er-Set an guten Funkgeräten. Wer -zig Euro an Munition verballern und sich ein Tausende Euro schweres Gewehr leisten kann, sei wohl imstande, sowas mal neu oder gebraucht zu kaufen. Reicht ja vollkommen, wenn da jeder Zweite eins trägt, dass eine Nachricht von einem Ende des Waldes bis zum anderen weitergesagt werden kann.
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
harris
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von harris »

Dr_Goatcabin hat geschrieben: 20. Nov 2018, 17:26
jurawolf hat geschrieben: 13. Jan 2012, 10:12 abblasen heisst für mich mit dem jagdhorn die jagd zu beenden. dazu brauchst du keinen handy-empfang :lol:

nein, im ernst: natürlich musst du den jagdleiter erst per handy erreichen können, das ist klar. allerdings muss eine jagd im notfall auch abgebrochen werden können, etwa bei unfällen. normalerweise wird das eben per jagdhorn gemacht (zumindest bei uns). eigentlich lernt man sowas ja schon bei der jagdprüfung, dass es ein notfallszenario geben muss. man denke schon nur an personenunfälle. natürlich kann man unterschiedlicher meinung darüber sein, ob der im fall gedelitz der abbruch der jagd gerechtfertigt gewesen wäre. aberm al ehrlich, wenn nun überraschend ein wolf im treiben ist und sogar noch auf ihn geschossen wird, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass bei uns die jagd nicht unterbrochen würde.
Kein Netzempfang, my ass! Ist völlig schnuppe; sowas gilt als Ausrede nicht. Für 100€ schon bekommst Du ein 2er-Set an guten Funkgeräten. Wer -zig Euro an Munition verballern und sich ein Tausende Euro schweres Gewehr leisten kann, sei wohl imstande, sowas mal neu oder gebraucht zu kaufen. Reicht ja vollkommen, wenn da jeder Zweite eins trägt, dass eine Nachricht von einem Ende des Waldes bis zum anderen weitergesagt werden kann.
Hug, der Dr. hat gesprochen…die Praxis sieht anders aus...aber hilft hier nichts es zu erklären.
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Dr_R.Goatcabin
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

Wie war das mit dem Einzeiler-Nonsens? Einwand wird geäußert, dann halb im Satz aber gleich wieder abgewunken? .. Kommt gerade nix im Fernsehen? ;) Jetzt werde ich es wohl nie erfahren ...

Mir ist schon klar, dass sich die Leute im grünen Filz nicht homogen verteilen und die Schlehenbüsche dicht stehen. Sollte ja trotzdem möglich sein; für sowas gibts doch alles schnieke Technik. Ansonsten PMR-Repeater? Kann ja mal im Smalltalk eigenständig erörtert werden.
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