Vorausgegangen waren Old Trappers Aussagen, dass
1. "das Tierschutzgesetz die Haltung von Hunden hinter stromführenden Umzäunungen" verbieten würde
und
2. "das Tierschutzgesetz die Aufstellung von Hundeschutzhütten für im Freien arbeitende Hunde" vorschreiben würde
In Punkt 1 sind wir uns ja nun einig, dass das "Tierschutzgesetz" - in diesem Fall die sogenannte Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) - das Verbot stromführender Vorrichtungen lediglich auf die Haltung im Zwinger abstellt, was aufgrund der geringen Fläche eines Zwingers unter Tierschutzaspekten wohl für jeden nachvollziehbar sein dürfte. Die Haltung von Herdenschutzhunden auf eingezäunten Weideflächen ist davon nicht betroffen.
Zu Punkt 2 ist Old Trapper der Auffassung, dass es sich bei den in § 4 Abs. 1 TierSchHuV geforderten Schutzhütten zwingend um eine "Hundehütte" handeln müsste:
Falsch. Der Gesetzgeber spricht lediglich von einer Schutzhütte. Ein mit den Schafen zusammen genutzter Schafstall oder Unterstand kann diese Voraussetzungen ebenfalls erfüllen. Die Empfehlungen zur Schafhaltung durch die Behörden der Bundesländer stellen für Schafe vergleichbare Anforderungen beispielsweise an die Trockenheit des Liegeplatzes oder einer Wärmedämmung (z. B. durch Einstreu).Old Trapper hat geschrieben:Nicht folgen kann ich allerdings Deiner Wortklauberei im Folgenden. [...] Wie auch immer der Wortlaut in der betreffenden Verordnung sein mag, im deutschsprachigen Raum nennen Hundehalter und Nichthundehalter so etwas schlicht und einfach Hundehütte.
Die Ironie bezüglich der "Forderung nach Witterungsschutz für Weideschafe" - im genauen Wortlaut "Hoffentlich kommen radikale Tierschützer nicht auf die Idee, auch für jedes Schaf eine Schutzhütte zu fordern" - war genauso unverkennbar wie der damit verbundene unausweichliche und abwertende Hieb in Richtung Tierschutz. Die Ironie läuft aber aufgrund der allzu offensichtlichen Unkenntnis ins Leere, dass die irrtümlich den "radikalen Tierschützern" unterstellte vermeintlich absurde Forderung nach einer "Schutzhütte für jedes Schaf" in Form eines Witterungsschutzes von Behörden, Fachverbänden und dem Europarat gestellt wird - und zwar aus guten Gründen.
Wegen der für Schafe besonders belastenden Situation in der sommerlichen Hitze („Hitzestress“) und zum Thema Schafschur sowie Wasserbedarf sei verwiesen auf unsere Pressemitteilung „Sommerhitze: Schafe leiden – Generell Schatten und Wasser erforderlich“ (PDF). Diese Pressemitteilung ist leider in jedem Jahr wieder aufs Neue aktuell, weil es im Hochsommer immer wieder grobe Tierschutzverstöße gibt.
Tierschutzfachverband Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.: Schafe und Lämmer: Einführung in das Thema Tierschutz
http://agfan.org/category/tierhaltung/schafe-ziegen/
Bei Winterlammung im Freien treten bei jungen Lämmern Todesraten von 30% bis 50% auf, die leider von vielen Schafhaltern toleriert
werden (v.a. von Berufsschäfern). Eine große Schäferei in Daxweiler im Hunsrück z. B. entsorgte in der Vergangenheit nach amtlichen Unterlagen innerhalb eines Jahres 184 Lämmer über die Tierkörperbeseitigung. [...] Adulte (ausgewachsene) Schafe können zwar selbst deutliche Minustemperaturen ertragen. [...] Die Schafhalter legen aber vielfach immer noch die Lammzeit in den Winter. Die Tierhalter profitieren dann von den höheren Preisen für Lammfleisch im Frühjahr. Daher sieht man im Winter immer wieder, dass nur wenige Wochen alte Lämmer und sogar
neugeborene Lämmer (u. a. kenntlich an der roten Nabelschnur) bei eisigen Minusgraden und Schnee in den Herden im Freien gehalten werden.
Tierschutzfachverband Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.: Winterlammung von Schafen
Geringe Kältetoleranz und Kältetod neugeborener Lämmer - Tierschutzrechtliche Einordnung. Maßnahmen der Bundesländer http://agfan.org/wp-content/uploads/201 ... r-2016.pdf
Unterkühlung ist eine der Hauptursachen für Lämmerverluste nach der Geburt. Selbst wenn die jungen Sauglämmer in der Kälte überleben, leiden sie erheblich. Falls die Lämmer zudem nicht nur ganz kurz, sondern für mehrere Stunden oder Tage ohne Witterungsschutz dieser
Situation im Frost ausgesetzt werden, ist außerdem der Straftatbestand aus § 17 Tierschutzgesetz erfüllt.
Tierschutzfachverband Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.: Winterlammung von Schafen
Geringe Kältetoleranz und Kältetod neugeborener Lämmer - Tierschutzrechtliche Einordnung. Maßnahmen der Bundesländer http://agfan.org/wp-content/uploads/201 ... r-2016.pdf
Aus meiner Sicht erscheint es naiv und unwissend, pauschal ausgerechnet auf Südeuropa, Asien und Afrika bezüglich artgerechter Haltungsformen (!) zu verweisen. Als ein Beispiel sei hier noch einmal auf die galizischen sogenannten "Knüppel-Pferde" verwiesen, die in Freilandhaltung mittels an den Vorderbeinen festgebundener bis zu einem Meter langer Knüppel am Fortlaufen gehindert werden.Da ein Witterungsschutz bei Rindern und Schafen und Pferden nicht ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben, sondern lediglich in Empfehlungen des Europarates und der einzelner Bundesländer aufgeführt ist, und die Errichtung eines Witterungsschutzes mit Kosten verbunden ist, wird leider allzu häufig darauf verzichtet. Jedoch ist nach dem geltenden Tierschutzgesetz jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, verpflichtet, dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Dies verpflichtet auch, Tiere vor großer Hitze zu schützen.
Deutscher Tierschutzbund e. V.: Pferde, Rinder, Schafe und Hitze https://www.tierschutzbund.de/informati ... und-hitze/
Pro Equo: "Knüppel"-Pferde https://www.pro-equo-bw.com/berichte/knüppel-pferde/
Freilandhaltung ist eben gerade nicht pauschal "artgerecht", wenn die Tiere dabei entgegen ihrer Bedürfnisse keinen Zugang zu Schutzmöglichkeiten vor Witterungseinflüssen erhalten oder anderen Quälereien wie oben beschrieben ausgesetzt sind.
Es gibt nicht nur schwarz oder weiß. Tierschutz und Praxis in der Weidetierhaltung schließen sich nicht aus. Ich bin auch Pferde- (und Hunde)halter im Wolfsgebiet mit entsprechender Erfahrung im Zaunbau. Hier geht es doch vielmehr darum, dass offensichtlich die konträre Meinung das Problem ist.Old Trapper hat geschrieben:Statt gutmeinende Tierschützer ziehe ich in dieser Frage lieber Praktiker ( wie den Hirten) zu Rate.
Die Deutungshoheit über die Sinnhaftigkeit einer Recherche obliegt in einem Forum noch jedem einzelnen User selbst. Wenn Du einen aktuellen Stand über das jeweilige laufende Gesetzgebungsverfahren wissen willst, hindert Dich niemand daran, eine entsprechende Recherche selbst durchzuführen - anstatt des Versuchs, diese entsprechend Deiner persönlichen Präferenzen einfach an andere User zu delegieren, als wären sie Dein Personal.Old Trapper hat geschrieben:Sicher kannst Du die von mir am Ende gestellte Frage beantworten, ob (und was) sich hier inzwischen von politischer Seite her getan hat. Das wäre m. E. eine sinnvollere Recherche als eine zu Begrifflichkeiten wie Hundehütte, Hundeschutzhütte oder dem exakten Wortlaut von Verordnungen.