Trotzreaktionen wie bei Dreijährigen....

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zaino
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Trotzreaktionen wie bei Dreijährigen....

Beitrag von zaino »

Mein Aufreger heute: Die Diskussion um die Artenvielfalt und die Abstimmungen drum herum regten einige Bauern so auf, dass sie glatt ihre Streuobstwiesen kahl gesägt haben.
Erinnert irgendwie an die Reaktion von Dreijährigen, die sich kreischend auf den Parkplatz vorm Supermarkt werfen und da aufs Pflaster dreschen, weils nicht so läuft, wie sie wollen.

Nach meiner Lebenserfahrung ist das Verhalten immer zu beobachten, wenns um die Frage "Mensch und Natur" oder, wie im Mittelalter, Mensch gegen Natur geht. Vom Hasen bis zum Bären: Wut, Hass, Zorn, der Schrei nach Regulation von oben und Beseitigung des Schädlings oder Störenfrieds per sofort sonst sind wir beleidigt. Diese Haltung ist keine Diskussionsgrundlage. Never. Ever.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/um ... g,RQjxx1H
Erklärbär
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Re: Trotzreaktionen wie bei Dreijährigen....

Beitrag von Erklärbär »

Es ist nun mal so, dass auf gärtnerisch genutzten Flächen Bäume geschnitten und gerodet werden dürfen. Das steht nicht im Widerspruch zum Vogelschutz.
Wenn die Obstbauern das machen wollen, kann man ihnen das nicht verbieten. Die hatten wohl ihre Gründe.

Ich will das nicht gutheißen, aber die Rechtslage spricht für die Bauern.
zaino
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Re: Trotzreaktionen wie bei Dreijährigen....

Beitrag von zaino »

Du hast den Artikel aber schon gelesen oder nicht?
TheOnikra

Re: Trotzreaktionen wie bei Dreijährigen....

Beitrag von TheOnikra »

Um die Stelle gehst
Zu § 1 Nr. 8
In den gesetzlich geschützten Bereich der Biotope werden extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände) mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind und arten- und strukturreiches Dauergrünland mitaufgenommen, da diese als Lebensraum für die Artenvielfalt und damit für deren Erhalt äußerst wichtig sind.
Und hier die Antwort darauf
Gutachten hatte klargestellt, dass eine übliche Nutzung der Streuobstwiesen durch die Unterschutzstellung nicht behindert wird. „Das Gutachten bescheinigt, dass die Entnahme von alten oder überalterten Bäumen weiterhin möglich ist. Ebenso kann die Zusammensetzung der Obstbaumarten geändert werden“, erklärt Norbert Schäffer weiter. Ist eine Streuobstwiese mit staatlicher Förderung entstanden, kann sie innerhalb von 15 Jahren nach Beendigung der Förderung auch einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
https://volksbegehren-artenvielfalt.de/ ... turfrevel/
Lutra
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Re: Trotzreaktionen wie bei Dreijährigen....

Beitrag von Lutra »

Wenn die Streuobstwiesenbesitzer dann Fördermittel bekommen und andere nicht, will plötzlich jeder seine drei Äppelbäume als Streuobstwiese anerkannt haben. Ähnliches hat sich schon bei der Ausweisung von FFH-Gebieten zugetragen.
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