Östereich- und wieder "vertan"

Alpenwolf
Beiträge: 418
Registriert: 30. Mär 2015, 17:40

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Alpenwolf »

Caronna hat geschrieben:


Österreich wird im Ernstfall eine saftige Strafe seitens der EU bekommen, Wegen verstoß einiger Gesetze, der Schutz ist eben auch Staatlich, Österreicht ist den Schutzabkommen beigetreten usw. In welchen Ländern der EU ist denn der Erhaltungszustand erreicht? Vielleicht in einigen östlichen
Und was für "Strafe" sollte Österreich von der EU bekommen? Dieselbe wie DE für die Straßenmaut? Im übrigen kann man Schutzabkommen leicht beitreten und ebenso leicht aus diesen wieder austreten, z.B. wenn sie unsinnig geworden sind.

Den günstigen Erhaltungszustand haben sie in der EU bei folgenden Populationen:

Nordiberische, also Spanien/Portugal
Französische/italienische alpin
Italienische Appenin
Dinarische, also Slowenien/Kroatien
Balkan, also Griechenland, Bulgarien
Karpathen, also Slowakei, Südpolen, Rumänien
Zentraleuropäische, also Deutschland, Westpolen
Baltische, also Ostpolen, Litauen, Lettland, Estland
Karelische, also Finnland

An der Grenze zum günstigen Erhaltungszustand ist nur die schwedische Population.

Österreich, Ungarn, Tschechien sind Korridorterritorien zu den verschiedenen Populationen und der Wolf wird auf Zypern oder Malta wohl kein Thema sein.
Alpenwolf
Beiträge: 418
Registriert: 30. Mär 2015, 17:40

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Alpenwolf »

Fischkopp hat geschrieben: Bei einem Bestand von weniger als 20 Exemplaren würde ich an Ihrer Stelle nicht noch stolz Posaunen, dass man einen Höchststand habe, wo die Bestände doch deutlich höher sein könnten, wenn Ihre nicht weniger Ideologisch verblendeten Kollen der Jägerszunft ihr bestes geben, eine ähnliche Situation wie bei den Braunbären herbeizuführen.
Und würde man nicht jeden Bären der über Italien oder Slovenien über kurz oder lang zum Bettvorleger machen, oder in irgendwelche Kühltruhen stopfen, würde sich eine Inzuchtproblematik gar nicht erst stellen.
Selbes Spiel wird ja gerade offensichtlich mit den Luchsen getrieben. Auch keine besonders intelligente Taktik, wenn Sie nicht ein völlig politisch grün "ideologisch" angehauchtes Jagdrecht in der Zukunft sehen möchten.

Das es den ca. 5 Bären ansonsten gut gehen mag, will ich gar nicht bestreiten. Genug geeigneter Lebensraum für etliche weitere steht ja bereit.
Und keine Sorge, auch wenn Sie meinen, dass es keinen interessiert, auch AT als schwarzes Loch für den Artenschutz wird auf lange Sicht nicht an der EU vorbeikommen.
Sie kennen den Luchsbestand on Österreich? Gratuliere, da sind sie der einzige Auf der Welt, der dies weiß, aber zu ihrer Beruhigung, der Bestand dürfte ohnehin wesentlich höher sein.

Eine Inzuchtproblematik bei den Karawankenbären kann sich übrigens kaum ergeben, da hier nur männliche Bären ziehen und weibliche Tiere und Junge durch Infantizid geringe Überlebenschancen haben. Faktum ist, dass im Raum Kärnten/ Nordslowenien genau ein Bär gewildert wurde, wobei diese Tat aber nicht aufgeklärt werden konnte. Ansonsten gab im Gegensatz zu ihrer Unterstellung kein gewildertes Tier. Insgesamt nimmt der Bärenbestand in Kärten und den angrenzenden Regionen relativ stark zu und wird auf derzeit mehr als 20 Stk. geschätzt.

Die Pleite des Naturschutzes mit den Bären im Zentralraum hat übrigens mit den Kärntner Bären nicht das geringste zu tun und ob es dort noch Bären gibt oder nicht wissen nur sehr wenige Menschen, die darüber nicht sprechen, der Naturschutz ist jedenfalls völlig ahnungslos.
Alpenwolf
Beiträge: 418
Registriert: 30. Mär 2015, 17:40

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Alpenwolf »

Fischkopp hat geschrieben:Falls Sie es noch nicht wussten, die einzelnen Bundesländer bilden als Glied- bzw. Teilstaaten den Bundesstaat Österreich, somit ist der Wolf auch bei Ihnen vom "Staat" geschützt, zumal Bundesrecht Landesrecht bricht. Das es den ca. 5 Bären ansonsten gut gehen mag, will ich gar nicht bestreiten. Genug geeigneter Lebensraum für etliche weitere steht ja bereit.


Und keine Sorge, auch wenn Sie meinen, dass es keinen interessiert, auch AT als schwarzes Loch für den Artenschutz wird auf lange Sicht nicht an der EU vorbeikommen.
Wenn in AT oder DE Bundesrecht das Landesrecht brechen würde, dann wäre es eine Zentralstaat und kein Bundesstaat. Selbstverständlich bricht Bundesrecht nicht Landesrecht, sondern in einem Bundesstaat ist die Gesetzgebungskomnpetenz auf Bund- und Länder je nach Materie verteilt. DE hat da noch Rahmengesetze wie das Bundesjagdgesetz, was in AT wiederum nicht möglich ist.

Im übrigen war es bisher eher so, dass die EU u.a. auch an Österreich nicht vorbeigekommen ist. Ich erinnere an die EU-rechtlich völlig legalen Abschüsse von Bussard und Habicht in einem Bundesland, das sich diese Arbeit mit Brüssel angetan hat. Nicht viel anders wird es beim Wolf im günstigen Erhaltungszustand sein und ob dazu Österreich allein 5.000 Wölfe braucht, wird man ja sehen.
jurawolf
Beiträge: 967
Registriert: 5. Okt 2010, 23:32

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von jurawolf »

Alpenwolf hat geschrieben:Den günstigen Erhaltungszustand haben sie in der EU bei folgenden Populationen:

Nordiberische, also Spanien/Portugal
Französische/italienische alpin
Italienische Appenin
Dinarische, also Slowenien/Kroatien
Balkan, also Griechenland, Bulgarien
Karpathen, also Slowakei, Südpolen, Rumänien
Zentraleuropäische, also Deutschland, Westpolen
Baltische, also Ostpolen, Litauen, Lettland, Estland
Karelische, also Finnland

An der Grenze zum günstigen Erhaltungszustand ist nur die schwedische Population.
Quelle?

Alpenwolf hat geschrieben:Insgesamt nimmt der Bärenbestand in Kärten und den angrenzenden Regionen relativ stark zu und wird auf derzeit mehr als 20 Stk. geschätzt.
Gratulation. Zwar kennt nach deiner eigenen Aussage niemand den Luchsbestand in Österreich, aber wie viele Bären es in Kärnten gibt, das weisst ausgerechnet du dann ganz genau. Einer gewissen Ironie entbehrt das nicht.

Von einer starken Zunahme zu sprechen, ist übrigens sehr gewagt. Die paar Bären, im Dreiländereck umherziehen - nehmen wir mal an, es seien tatsächlich 20 - sind schon seit geraumer Zeit bekannt. Bereits in Publikationen und Verbreitungskarten der 90er Jahre sind diese Bären aufgeführt. Keine Ahnung, woraus man da eine starke Zunahme ableiten kann.
Alpenwolf
Beiträge: 418
Registriert: 30. Mär 2015, 17:40

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Alpenwolf »

jurawolf hat geschrieben:

Gratulation. Zwar kennt nach deiner eigenen Aussage niemand den Luchsbestand in Österreich, aber wie viele Bären es in Kärnten gibt, das weisst ausgerechnet du dann ganz genau. Einer gewissen Ironie entbehrt das nicht.

Von einer starken Zunahme zu sprechen, ist übrigens sehr gewagt. Die paar Bären, im Dreiländereck umherziehen - nehmen wir mal an, es seien tatsächlich 20 - sind schon seit geraumer Zeit bekannt. Bereits in Publikationen und Verbreitungskarten der 90er Jahre sind diese Bären aufgeführt. Keine Ahnung, woraus man da eine starke Zunahme ableiten kann.
Natürlich kennt auch niemand den Bärenbestand "ganz genau", da Bären bei ihren Wanderungen Staatsgrenzen nicht als solche kennen und beachten
und es auch eine Definitionsfrage ist, ob der der ganzjährige Bärenbestand erfasst wird oder nur der Sommerbestand. Aber Kärnten hat immerhin einen Bärenanwalt mit einem Bärenmonitoring, womit die Zahlen zumindest annäherungsweise verlässlich sind.

Beim Luchs ist die Situation völlig anders, da es hier kein flächendeckendes Monitoring für ganz Österreich gibt, ausgenommen einzelne Regionen wie Nationalparks, die aber flächenmäßig irrelevant sind. Kenntnis vom Luchs haben somit nur die Jäger jeweils in ihren Revieren und dieser Wissensstand wird nicht zusammengeführt.
Fischkopp
Beiträge: 56
Registriert: 16. Apr 2015, 14:37

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Fischkopp »

Alpenwolf hat geschrieben: Wenn in AT oder DE Bundesrecht das Landesrecht brechen würde, dann wäre es eine Zentralstaat und kein Bundesstaat. Selbstverständlich bricht Bundesrecht nicht Landesrecht, sondern in einem Bundesstaat ist die Gesetzgebungskomnpetenz auf Bund- und Länder je nach Materie verteilt.
Bevor Sie hier weiterhin mit Unwissenheit glänzen und sich der Lächerlichkeit preisgeben, empfehle ich Ihnen einfach mal einen Blick in Art. 31 GG. Ist gar nicht so schwer. Aber Recht war ja noch nie Ihre Stärke.

Ansonsten mal wieder schön zu sehen, dass Sie glauben, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Wo Sie die angeblichen Bestandszahlen hernehmen, wird wohl mal wieder ein Geheimnis ihrer Fantasie bleiben.
Versuchen Sie es doch einfach mal mit Sachlichkeit, statt Jägerstammtisch.
Alpenwolf
Beiträge: 418
Registriert: 30. Mär 2015, 17:40

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Alpenwolf »

Fischkopp hat geschrieben: Bevor Sie hier weiterhin mit Unwissenheit glänzen und sich der Lächerlichkeit preisgeben, empfehle ich Ihnen einfach mal einen Blick in Art. 31 GG. Ist gar nicht so schwer. Aber Recht war ja noch nie Ihre Stärke.
Dazu müssten sie erst verstehen was der Art 31 GG bedeutet, z.B. indem sie auch den Art 30 lesen.

Ein kompetenzwidriges Bundesgesetz bricht selbstverständlich kein kompetenzgemäßes Landesgesetz, wie denn auch. Dass kompetenzgemäßes Bundesrecht konkurrierendes Landesrecht brechen muss! ist wohl eher eine konzeptionelle Schwäche des GG, in einer durchstrukturierten Verfassung würde man das wohl anders lösen.
Fischkopp
Beiträge: 56
Registriert: 16. Apr 2015, 14:37

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Fischkopp »

Alpenwolf hat geschrieben: Ein kompetenzwidriges Bundesgesetz bricht selbstverständlich kein kompetenzgemäßes Landesgesetz, wie denn auch. Dass kompetenzgemäßes Bundesrecht konkurrierendes Landesrecht brechen muss! ist wohl eher eine konzeptionelle Schwäche des GG, in einer durchstrukturierten Verfassung würde man das wohl anders lösen.
Hui, jetzt wird es aber ganz abenteuerlich! Ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstehen vollen, oder ob hier vielleicht einfach Intellektuelle Schranken vorliegen, in dem Falle möchte ich es Ihnen gar nicht zum Vorwurf machen.
Aber für Sie gerne auch noch mal Art. 31 GG in seiner Gesamtheit: "Bundesrecht bricht Landrsrecht".
Ich wüsste nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Es besagt nicht mehr und nicht weniger, als den Geltungsvorrang des Bundes- vor dem Landesrecht. Auf Art. 30 GG kommt es hier gar nicht drauf an.
Gestehen Sie sich bloß nicht ein, dass Sie wieder einmal im Unrecht sind...
Alpenwolf
Beiträge: 418
Registriert: 30. Mär 2015, 17:40

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Alpenwolf »

Fischkopp hat geschrieben:
Alpenwolf hat geschrieben: Ein kompetenzwidriges Bundesgesetz bricht selbstverständlich kein kompetenzgemäßes Landesgesetz, wie denn auch. Dass kompetenzgemäßes Bundesrecht konkurrierendes Landesrecht brechen muss! ist wohl eher eine konzeptionelle Schwäche des GG, in einer durchstrukturierten Verfassung würde man das wohl anders lösen.
Hui, jetzt wird es aber ganz abenteuerlich! Ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstehen vollen, oder ob hier vielleicht einfach Intellektuelle Schranken vorliegen, in dem Falle möchte ich es Ihnen gar nicht zum Vorwurf machen.
Aber für Sie gerne auch noch mal Art. 31 GG in seiner Gesamtheit: "Bundesrecht bricht Landrsrecht".
Ich wüsste nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Es besagt nicht mehr und nicht weniger, als den Geltungsvorrang des Bundes- vor dem Landesrecht. Auf Art. 30 GG kommt es hier gar nicht drauf an.
Gestehen Sie sich bloß nicht ein, dass Sie wieder einmal im Unrecht sind...
Sie behaupten also, dass in Deutschland der Bund den Ländern die Gesetzgebungs- und vollziehungskompetenz wegnehmen kann wie er gerade lustig ist, obwohl diese gerade nach 30 GG ( die expliziten Bundeskompetenzen ausgenommen ) bei den Ländern liegen?

Wenn sie meinen, dass z.B. der Freistaat Bayern nur eine Präfektur der Berliner Zentralregierung ist, dann müssen sie das den Bayern und nicht mir erklären. Dazu wünsche ich gutes Gelingen und vor allem dass sie das unbeschadet überstehen!

PS: Und schmökern sie mal wie die deutsche Geschichte vor 70 Jahren weitergegangen ist.
Fischkopp
Beiträge: 56
Registriert: 16. Apr 2015, 14:37

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Beitrag von Fischkopp »

Nein, ich sage, dass Bundesrecht über dem Landesrecht steht und letzteres damit mit diesem im Einklang stehen muss.
Von jemandem, der den Art. 31 als "konzeptionelle Schwäche" versteht erwarte ich hier allerdings auch kein Verständnis.
Antworten