In Sachsen dürfen Wölfe ab 2015 nicht mehr mit den umstrittenen Fußfallen gefangen werden, um sie mit GPS-Sendern ausstatten zu können.
http://www.lr-online.de/nachrichten/sac ... 47,4593397
Sachsen: Ab 2015 Fußfallen für Wölfe nicht mehr erlaubt
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Re: Sachsen: Ab 2015 Fußfallen für Wölfe nicht mehr erlaubt
Gute Entscheidung.
Re: Sachsen: Ab 2015 Fußfallen für Wölfe nicht mehr erlaubt
Gut so!
Egal, ob gepolstert und mit Auslösesignal versehen, es ist und bleibt Tierquälerei, weil, juristisch betrachtet, auch die Zufügung von Angst und Schrecken darunter fällt, wie mir eine Anwältin mal erklärte (es ging nicht um Wölfe, sondern Hunde, aber das ist in dem Zusammenhang egal).
§ 1 TierSchG
Grundssatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Reines "Wissenwollen" ist imho kein vernünftiger Grund, wenn es, wenn auch zugegebenermaßen deutlich mühevollere, Alternativen gibt. Im übrigen sollte sich die Frage gar nicht stellen, wenn man Wölfe nicht nur als Objekte der Wissensbeschaffung sieht.
Ein Verhaltensforscher, dessen Name mir jetzt leider entfallen ist, schrieb sinngemäß, man muß Zuneigung zu dem Tier empfinden, das man erforscht, sonst wird das nichts rechtes. Ich führe diesen Gedanken noch weiter: Einem Tier, themenbezogen also speziell dem Wolf, zu dem ich mich hingezogen fühle, füge ich keine Schmerzen zu, weder körperliche noch seelische! (Mal unabhängig davon, das jegliche Tierquälerei ohnehin ein No Go ist.)
Wissenschaft, die solche Grenzen mißachtet, ist und bleibt m.M.n. ethisch bedenklich, jenseits aller Gesetze.
Gruß
Wolf
Egal, ob gepolstert und mit Auslösesignal versehen, es ist und bleibt Tierquälerei, weil, juristisch betrachtet, auch die Zufügung von Angst und Schrecken darunter fällt, wie mir eine Anwältin mal erklärte (es ging nicht um Wölfe, sondern Hunde, aber das ist in dem Zusammenhang egal).
§ 1 TierSchG
Grundssatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Reines "Wissenwollen" ist imho kein vernünftiger Grund, wenn es, wenn auch zugegebenermaßen deutlich mühevollere, Alternativen gibt. Im übrigen sollte sich die Frage gar nicht stellen, wenn man Wölfe nicht nur als Objekte der Wissensbeschaffung sieht.
Ein Verhaltensforscher, dessen Name mir jetzt leider entfallen ist, schrieb sinngemäß, man muß Zuneigung zu dem Tier empfinden, das man erforscht, sonst wird das nichts rechtes. Ich führe diesen Gedanken noch weiter: Einem Tier, themenbezogen also speziell dem Wolf, zu dem ich mich hingezogen fühle, füge ich keine Schmerzen zu, weder körperliche noch seelische! (Mal unabhängig davon, das jegliche Tierquälerei ohnehin ein No Go ist.)
Wissenschaft, die solche Grenzen mißachtet, ist und bleibt m.M.n. ethisch bedenklich, jenseits aller Gesetze.
Gruß
Wolf