Das stimmt so absolut nicht!fuchs hat geschrieben:Bei Wildunfällen mit dem Auto zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn es Tiere betrifft, die im Jagdrecht benannt sind. Bei Unfällen mit einem Wolf, einem Elch (durchaus denkbar in der Uckermark) oder einem Bären (Problembär Bruno) zahlt die Versicherung ganz schlicht exakt gar nichts.
Es kommt auf die jeweilige Versicherung und deren Geschäftsbestimmungen an. Man sollte sich daher beim Versicherer genau erkundigen.
Meinen Versicherer habe ich aus gegebenem Anlass vor 4 Jahren bereits konsultiert, und er zahlt im Fall des Falles - auch bei Unfällen (z.B.) mit dem Wolf, obwohl er nicht dem Jagdrecht unterliegt, sehr wohl aber ein Wildtier ist!