Urteil: Jagdpächter und Gemeinde haften wg. Unfall durch gefährliches Hindernis

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Dr_R.Goatcabin
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Urteil: Jagdpächter und Gemeinde haften wg. Unfall durch gefährliches Hindernis

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über einen Feldweg gespannten Stacheldraht bremst

Urteile vom 23. April 2020 - III ZR 250/17 und III ZR 251/17

Der unter anderem für das Amtshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Radfahrer grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen muss und es deshalb kein Mitverschulden an einem Unfall darstellt, wenn er seine Fahrgeschwindigkeit auf ein solches Hindernis nicht einstellt und deshalb zu spät davor bremst.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm
Weitere Nennung auch bei "Wild und Hund"
Wir Jäger haben nichts gegen Mountainbiker, solange sie die für sie bestimmten Wege benutzen. Aber wir freuen uns nicht über jene, die nach Be­lieben auf Pfaden, Wildwechseln oder gar kreuz und quer durch den Wald fahren und so das Wild in seinen Le­bensstätten stören. Zur Rede gestellt, berufen sie sich auf das allgemeine Betretungsrecht, werden oft aggressiv und wollen nicht akzeptieren, dass für sie grundsätzlich ein Wegegebot gilt. Spaziergänger und Radler haben inso­weit nicht die gleichen Rechte im Wald.

Aber gefährliche Hindernisse anzu­legen, um Störungen zu verhindern, ist absolut keine Lösung. Hiermit kann man alles verlieren, denn bei Verletzun­gen anderer haftet der Jäger zivilrecht­lich auf vollen Schadensersatz und Schmerzensgeld, strafrechtlich wird er zumindest wegen fahrlässiger Körper­verletzung bestraft.

https://wildundhund.de/jvg-410-jagdpa%c ... nde-haften/
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
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