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Re: Wölfe in Sachsen

Verfasst: 15. Mai 2019, 19:40
von wasserwerker
Ja, aber die Jagen mit Sondergenehmigung, auf Friedhöfen, Flughäfen, Deichen Stadt. Und nur Niederwild. Schweine sind Hochwild, und das dafür notwendige Kaliber darf nicht in der Stadt verwendet werden.

Re: Wölfe in Sachsen

Verfasst: 15. Mai 2019, 19:48
von wasserwerker
Kann ich Dir sonst noch was beantworten.
Welche Bäume du Pflanzen solltest. Welcher Schlepper für deinen Garten passt. Was du für den Staat machen kannst.....die Beratungsleistung wäre fast umsonst💀💀

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 15. Mai 2019, 19:49
von Lutra
Ich hab das Thema mal geteilt.

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 15. Mai 2019, 19:51
von wasserwerker
Gute Idee!

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 15. Mai 2019, 19:52
von wasserwerker
Grins, was zum Stadtjäger gelernt? Lach!

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 15. Mai 2019, 19:53
von wasserwerker
Thema war ja auch fertig diskutiert. Und hier kann man es gut verstecken!

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 16. Mai 2019, 18:42
von Nina
Deutscher Bundestag, Sachstand: Schadensersatzregelungen bei Wildschäden:
Bundesjagdgesetz

Gemäß § 29 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) sind nur Schäden, die von „Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen“ verursacht werden, schadensersatzpflichtig.
Zum Schalenwild gehörengem. § 29 Abs. 3 BJagdG Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.

So liegt z. B. kein ersatzpflichtiger Wildschaden im Sinne des § 29 BJagdG vor, wenn der Fuchs Geflügel reißt oder der Wolf Nutztiere.

Deutscher Bundestag, Sachstand: Schadensersatzregelungen bei Wildschäden, Seite 4 https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Nach dem Bundesjagdgesetz fallen Wolfsschäden nicht unter Wildschäden, da diese sich nur auf Schalenwild und Schäden an Grundstücken beziehen. Eine Belastung der Grundeigentümer oder der Jagdgenossenschaft bzw. die dann mögliche Übertragung auf den Jagdpächter ist auch nicht gerechtfertigt, da der Jagdausübungsberechtigte im Gegensatz zum Schalenwild gegenüber dem Wolf keine Handlungsmöglichkeiten hat.

Bundestags-Drucksache 18/13646, Frage 11, Seite 6, Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung, Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage 18/13534 der Fraktion die LINKE http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/136/1813646.pdf
Privatrechtlich können in Jagdpachtverträgen auch andere Wildarten einbezogen werden, für deren Schäden der Jagdpächter aufkommen muss.
Dabei handelt es sich aber um rein privates Recht zwischen den jeweiligen Vertragspartnern, wie Lutra richtig angemerkt hat.
Zudem werden in „manchen Jagdpachtverträgen (…) weitere Wildarten benannt (z.B. Feldhase, Dachs), deren Schäden ebenfalls zu ersetzen sind. Es handelt sich dann allerdings um privatrechtliche Regelungen.[...] Im Jagdpachtvertrag kann jedoch – wie bereits zuvor erwähnt - eine abweichende Regelung getroffen werden, die dem Jagdpächter die Haftung überträgt. Der Jagdpächter kann zudem mit dem Landwirt weitere privatrechtliche Regelungen treffen.

Deutscher Bundestag, Sachstand: Schadensersatzregelungen bei Wildschäden, Seite 4 https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Wasserwerker hat geschrieben:Kann ich Dir sonst noch was beantworten.
Welche Bäume du Pflanzen solltest. Welcher Schlepper für deinen Garten passt. Was du für den Staat machen kannst.....die Beratungsleistung wäre fast umsonst
Wenn sich Dein Kenntnisstand auf diesen Gebieten auf ähnlichem Niveau verhält wie zum Thema Wildschäden und Wolf, ist die Mühe für beide Seiten sicherlich verzichtbar.

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 16. Mai 2019, 18:47
von Lutra
wasserwerker hat geschrieben: 15. Mai 2019, 19:53 Thema war ja auch fertig diskutiert. Und hier kann man es gut verstecken!
Nicht verstecken, sichtbar lassen. Bei Wölfe in Sachsen wäre es untergegangen.

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Verfasst: 17. Mai 2019, 10:38
von harris
Au, au au.... ;-) Gefährliches Halbwissen ;-)
Tja, ich glaube mal, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommen sollte, (was ich nicht hoffe) dann kannst von ausgehen, dass auch das Bundesjagdgesetzt geändert wird. Und dann könnte, ich schreibe extra könnte, es natärlich auch sein, dass auch der Jagdpächter zur Kasse gebeten wird bei evtl. Schäden, die durch den Wolf entstehen. Oder glaubt ihr etwa, dass der Bund auf immer und ewig für die Schäden aufkommt?

Ach so, für Wildschaden kommt der Pächter auf. Also ein Privatmensch! Oder warum glaubt ihr warum sich viele Gebiete nicht mehr oder sehr schwer verpachten lassen wo viel Mais oder Raps angebaut wird?
Es sei denn die Wildschadenregelung ist gedeckelt. Da ist es überschaubar und kalkulierbar. Aber einige dich dann mal mit einem Landwirt (evtl. noch aus Holland), der hier Ländereien gepachtet hat und Maisschläge von 300 ha und mehr hat.
Und es kommt nicht nur darauf an welches Wild (auch wenn es herrenlos ist :lol: ) den Schaden anrichtet, sondern auch an welcher Frucht oder Pflanze. Auch hier gibt es Regelungen.

Noch einen schönen Diku Tag

Re: Wölfe in Sachsen

Verfasst: 17. Mai 2019, 10:42
von harris
wasserwerker hat geschrieben: 15. Mai 2019, 19:40 Ja, aber die Jagen mit Sondergenehmigung, auf Friedhöfen, Flughäfen, Deichen Stadt. Und nur Niederwild. Schweine sind Hochwild, und das dafür notwendige Kaliber darf nicht in der Stadt verwendet werden.
Generell auf "Befriedeten Bezirken" darf nicht mit der Waffe gejagt werden. Als Falkner schon :-P . Wenn mit Waffe, dann nur mit Sondergenehmigung (wie du schon schreibst) und Schweine auch.

Gruß Harris