Wildschaden und Jagdpacht

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harris
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Re: Wölfe in Sachsen

Beitrag von harris »

Wolfsblut hat geschrieben: 15. Mai 2019, 17:26
wasserwerker hat geschrieben: 15. Mai 2019, 17:06 Es zählt nicht eine Genossenschaft den Wildschäden. Gibt es nicht! Die wären auch schön blöd. Ergo es zahlt immer der Pächter.
Und das weißt du auch. Allerdings verstehe ich, dass es besser aussieht, wenn der Jäger nicht zahlt. Passt besser zum Jäger Hass!
Fuchs ist Quatsch! Weil du nicht in Ortschaften jagen darfst, bzw x Meter von der nächsten Behausung jagen darfst.
Also erzähl kein Quatsch.
Da Wild prinzipiell herrenlos ist, kann es auch kein Wildschaden geben. Und das was die Wildschweine verursachen, hat die Gesellschaft mit Hilfe des Jägers, sich selbst eingebrockt. Und das man in Ortschaften nicht jagen darf sollte wohl selbstverständlich sein!
Informiere dich doch bitte vorher. Drei Sätz, drei Behauptungen, drei Fehler...
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Wolfsblut
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Re: Wölfe in Sachsen

Beitrag von Wolfsblut »

harris hat geschrieben: 17. Mai 2019, 10:45
Wolfsblut hat geschrieben: 15. Mai 2019, 17:26
wasserwerker hat geschrieben: 15. Mai 2019, 17:06 Es zählt nicht eine Genossenschaft den Wildschäden. Gibt es nicht! Die wären auch schön blöd. Ergo es zahlt immer der Pächter.
Und das weißt du auch. Allerdings verstehe ich, dass es besser aussieht, wenn der Jäger nicht zahlt. Passt besser zum Jäger Hass!
Fuchs ist Quatsch! Weil du nicht in Ortschaften jagen darfst, bzw x Meter von der nächsten Behausung jagen darfst.
Also erzähl kein Quatsch.
Da Wild prinzipiell herrenlos ist, kann es auch kein Wildschaden geben. Und das was die Wildschweine verursachen, hat die Gesellschaft mit Hilfe des Jägers, sich selbst eingebrockt. Und das man in Ortschaften nicht jagen darf sollte wohl selbstverständlich sein!
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Nö, Fakten.... Und mehrfach belegt.
maxa67

Re: Wildschaden und Jagdpacht

Beitrag von maxa67 »

Du weißt aber schon, was die Definition von Wildschaden ist. Das hat überhaupt nichts mit Herrenlosigkeit zu tun, denn der schaden ist nunmal da... also gibts den. Egal ob Verbiß und Abrindung, Umackern und Ausgraben, Auffressen oder Niedertrampeln - oder wie bei Raubtieren - Töten, Verletzen, Gelegediebstahl.
Die Gesellschaft hat sich mit Hilfe der Agrar- und Energiepolitik diese Monokulturen mit paradiesischen Zuständne für Schweine selbst eingebrockt, da ist "die Hilfe" der Jäger ganz sicher der marginalste Teil. So selbstverständlich muß das Bejagungsverbot in Ortschaften nicht sein. Was machstn, wenn du die Schweine nicht rausbekommst? Jeder Polizist würde dort innerhalb der Ortschaft aus Notwehr die Waffe ziehen, warum sollte also ein Jäger nicht im Ausnahmefall auf Nahdistanz auf der Dorfstraße einen finalen Schuß als letzte Instanz abgeben sollen? Da stünde aber dann die Definitionsfrage, was Jagen ist und was Nothandlungen sind.
harris
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Re: Wölfe in Sachsen

Beitrag von harris »

Wolfsblut hat geschrieben: 22. Mai 2019, 11:30
harris hat geschrieben: 17. Mai 2019, 10:45
Wolfsblut hat geschrieben: 15. Mai 2019, 17:26

Da Wild prinzipiell herrenlos ist, kann es auch kein Wildschaden geben. Und das was die Wildschweine verursachen, hat die Gesellschaft mit Hilfe des Jägers, sich selbst eingebrockt. Und das man in Ortschaften nicht jagen darf sollte wohl selbstverständlich sein!
Informiere dich doch bitte vorher. Drei Sätz, drei Behauptungen, drei Fehler...
Nö, Fakten.... Und mehrfach belegt.


..das meinst Du nicht ernst? Aber wenn Du meinst, dass das Wild herrenlos (erst einmal ja) ist und deshalb kein Wildschaden gezahlt werden muss, würde ich vorschlagen, dass Du dich beim DJV als Präsedent bewirbst und dieses durchsetzt. Dann werden Dir alle Jäger in Deutschland dankbar sein.

Ach, und jetzt zeig mir die belegt Fakten...
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Nina
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Re: Wildschaden und Jagdpacht

Beitrag von Nina »

Extra nochmal für Dich, harris: Das sind die aktuellen Fakten:
So liegt z. B. kein ersatzpflichtiger Wildschaden im Sinne des § 29 BJagdG vor, wenn der Fuchs Geflügel reißt oder der Wolf Nutztiere.

Deutscher Bundestag, Sachstand: Schadensersatzregelungen bei Wildschäden, Seite 4 https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Nach dem Bundesjagdgesetz fallen Wolfsschäden nicht unter Wildschäden, da diese sich nur auf Schalenwild und Schäden an Grundstücken beziehen.

Bundestags-Drucksache 18/13646, Frage 11, Seite 6, Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung, Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage 18/13534 der Fraktion die LINKE http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/136/1813646.pdf
Das hier dagegen sind keine Fakten, sondern im Konjunktiv gehaltene Gedankenspiele, Mutmaßungen und Phantasien:
harris hat geschrieben:Au, au au.... ;-) Gefährliches Halbwissen ;-) Tja, ich glaube mal, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommen sollte, (was ich nicht hoffe) dann kannst von ausgehen, dass auch das Bundesjagdgesetzt geändert wird. Und dann könnte, ich schreibe extra könnte, es natärlich auch sein, dass auch der Jagdpächter zur Kasse gebeten wird bei evtl. Schäden, die durch den Wolf entstehen.
Sollte, könnte oder hätte, hätte, Fahrradkette. :roll:

Auch beim neuen Gesetzesentwurf haben die Lobbyverbände erfolgreich das Rundum-Sorglos-Komfort-Wohlfühl-Paket für die Jäger einbauen lassen:
Bei der Bestimmung von geeigneten Personen, die eine Entnahme von Wölfen [...] durchführen, berücksichtigt die [...] zuständige Behörde nach Möglichkeit die Jagdausübungsberechtigten, soweit diese ihr Einverständnis hierzu erteilen.

Referentenentwurf Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Artikel 1, Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, § 45 Abs. 4 http://www.lausitz-wolf.de/fileadmin/PD ... b_RefE.pdf
harris
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Re: Wildschaden und Jagdpacht

Beitrag von harris »

Na Nina, wurde auch Zeit das Du dich meldest und mal wieder alle Zitate so hinlegst wie du sie benötigst. Und mal wieder richtig schön aus dem Zusammenhang gerissen. Meisterleistung...Trotzdem falsch! ;-)
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