Wir als gelernte DDR Bürger bekommen den Begriff Volkseigentum eben nicht so schnell aus unseren Köpfen
Ich gehe mal fest davon aus, daß der Ort wo die WK hängt Eigentum des Landkreises ist.
Der Nabu und die Ranger des Biosphärenreservats, Jäger und das Wolfsmanagement haben selber zuhauf im öffentlichen Raum in unserer Gegend Wildkameras installiert. Ist ja nun nicht so, daß man in der Nähe eines Wolfstanzplatzes Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzen würde. Klar steht das formal im Jagdrecht, daß man Wild nicht (mit Kameras) nachstellen darf, aber wo kein Kläger da kein Richter. Zur Not gibt sich Rudi eben als Tierfilmer aus, mit seinen Kenntnissen über Wölfe schlägt er ohnehin jeden Mitarbeiter des Landratsamtes.
Wo ist eigentlich der Unterschied, ob ich bei mir den Eisvögeln, Kiebitzen, Wiedehopfen, Moorfrosch, Biber oder Fischotter mit der Kamera auflauere und wenn dies Rudi mit den Wölfen tut? Es ist immer das Maß, mit dem man es tut. Aber wenn unter dem Oberbegriff Wilderei, Störungen der Tiere, illegale "Entnahme", Mitnahme von gefundenen Gehörnen, Schädeln und Stangen und das zielgerichtete Fotografieren zusammengefasst ist, dann taugt die Gesetzlichkeit ohnehin nicht viel.
Und bei Millionen illegalen Grenzübertritten, dem illegalen Operieren der Bundesregierung am Dublinabkommen vorbei, dem straffreien illegalen Manipulieren von Abgaswerten ist illegal mittlerweile schon wieder legal, weil eben gebräuchlich. Anarchy rulez.
Ich überlege auch schon, ob ich mir ein, zwei solche Dinger über Pearl zulege und die mal an prädestinierten Stellen ausprobiere. Muß die eben nur jägersicher verbasteln...