Rechtliche Situation von Wildkameras

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maxa67

Rechtliche Situation von Wildkameras

Beitrag von maxa67 »

SammysHP hat geschrieben: 21. Mär 2018, 07:38 Wirklich schöne Aufnahmen, nur leider nicht legal entstanden. Zwar unterscheiden sich die Gesetze von Bundesland zu Bundesland, allen gemeinsam ist aber, dass man eine Kamera nicht einfach so aufhängen darf, erst recht nicht auf fremden Grundstücken.
Wir als gelernte DDR Bürger bekommen den Begriff Volkseigentum eben nicht so schnell aus unseren Köpfen :lol:
Ich gehe mal fest davon aus, daß der Ort wo die WK hängt Eigentum des Landkreises ist.

Der Nabu und die Ranger des Biosphärenreservats, Jäger und das Wolfsmanagement haben selber zuhauf im öffentlichen Raum in unserer Gegend Wildkameras installiert. Ist ja nun nicht so, daß man in der Nähe eines Wolfstanzplatzes Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzen würde. Klar steht das formal im Jagdrecht, daß man Wild nicht (mit Kameras) nachstellen darf, aber wo kein Kläger da kein Richter. Zur Not gibt sich Rudi eben als Tierfilmer aus, mit seinen Kenntnissen über Wölfe schlägt er ohnehin jeden Mitarbeiter des Landratsamtes.
Wo ist eigentlich der Unterschied, ob ich bei mir den Eisvögeln, Kiebitzen, Wiedehopfen, Moorfrosch, Biber oder Fischotter mit der Kamera auflauere und wenn dies Rudi mit den Wölfen tut? Es ist immer das Maß, mit dem man es tut. Aber wenn unter dem Oberbegriff Wilderei, Störungen der Tiere, illegale "Entnahme", Mitnahme von gefundenen Gehörnen, Schädeln und Stangen und das zielgerichtete Fotografieren zusammengefasst ist, dann taugt die Gesetzlichkeit ohnehin nicht viel.

Und bei Millionen illegalen Grenzübertritten, dem illegalen Operieren der Bundesregierung am Dublinabkommen vorbei, dem straffreien illegalen Manipulieren von Abgaswerten ist illegal mittlerweile schon wieder legal, weil eben gebräuchlich. Anarchy rulez.
Ich überlege auch schon, ob ich mir ein, zwei solche Dinger über Pearl zulege und die mal an prädestinierten Stellen ausprobiere. Muß die eben nur jägersicher verbasteln...
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SammysHP
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von SammysHP »

Es geht dabei um den Datenschutz. Die meisten Jäger verstoßen ebenfalls gegen die Gesetze. Eine Wildkamera ist zum einen meist verborgen (außer offizielle, die rechtzeitig durch Schilder angekündigt sind), zum anderen automatisch. Ein Passant kann also unerwartet und ungewünscht fotografiert werden. Ein Fotograf kann individuell entscheiden, wann er abdrückt und notfalls kann ich als Passant ihn auch ansprechen.
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Old Trapper
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Old Trapper »

Datenschutz in D

Während google, facebook und viele andere Datenkraken weitestgehend unbehelligt auf Datenschutz pfeifen, treibt die Gesetzgebung in Eu und D an anderen (oft unbedeutenden Stellen) wahnwitzige Blüten.
Mittlerweile kann ein Lehrer nicht einmal mehr Fotos auf einer Klassenfahrt machen, ohne vorab von allen Erziehungsberechtigten und Betroffenen schriftliche Einverständniserklärungen einzuholen.
Rechtlich bedenklich werden kann u. U. auch schon das Fotografieren einer Felswand, sobald sich dort Kletterer tummeln.
Und die Krönung ist dann, wenn auf einem Fahndungsfoto das Bild des Gesuchten verpixelt wird.Gesehen im letzten Jahr.

Was mancher nicht weiß, rechtlich gesehen muss das Aufstellen von Wildkameras unter bestimmten Bedingungen behördlich angemeldet werden.(Allerdings nur bis zum 15.05. dieses Jahres, dann kommt eine Änderung. Heisst, was am 14.5. noch illegal ist morgen dann legal.
Auf Ernsthaftigkeit zu prüfen sind auch Vorgaben wie, die Orte der Wildkameras zu kennzeichnen. Mit Schildern im Revier oder öffentlich zugänglichen Koordinatenverzeichnissen.
Nicht Alles macht Sinn. Im Datenschutz schon lange nicht.
Das Aufstellen von Wildkameras zum Zwecke von Nachweisen oder einfach als Hobby ist sicher in vielen Fällen rechtlich fragwürdig oder gar illegal. Für Menschen, welche ohne es zu wissen dabei abgelichtet werden, entstehen in aller Regel daraus wohl kaum erkennbaren Beeinträchtigungen. Was wird der Jäger oder Naturfotograf wohl machen, wenn er mit der WK statt Sau, Hirsch oder Wolf wieder einmal einen Pilzsammler erwischt hat? Ich denke mal, löschen. Oder?
Etwas mehr Gelassenheit scheint mir daher bei dieser Thematik angemessen.
Über die rechtlichen Restrisiken sollten die Aufsteller von WKs sich allerdings kundig machen.
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Nina
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Nina »

Die Sache mit den Wildkameras, die es mittlerweile für'n Appel und 'n Ei in jedem Discounter zu kaufen gibt, ist ähnlich problematisch wie die Kameradrohnen für jedermann, mit denen man weit weg ferngesteuert im Tiefflug auch prima Pferde über die Koppel jagen kann und sich offenbar nicht bewusst ist, welche Schäden an Mensch,Tier und Eigentum dabei enstehen können.

Selbst auf meinem eigenen Grundstück darf ich eine Wildkamera nicht so ausrichten, dass ich damit den öffentlichen Raum oder das Grundstück meiner Nachbarn filmen kann. Und auf meinem eigenen Grundstück darf ich auch nicht ungefragt den Postboten, den Zeitungsausträger oder den Lieferanten filmen, da ich damit deren Persönlichkeitsrechte verletzen würde.

Ich kann mich gut an ein Jagdforum erinnern, in dem in einem Thread Bilder von Wildkameras veröffentlicht worden sind. Und da waren neben diversen Wildtieren auch Menschen, die nicht die blasseste Ahnung davon hatten, dass Aufnahmen von ihnen in einem Jagdforum kursieren, über die sich die dort schreibenden Jäger auch noch lustig gemacht haben.
Old Trapper hat geschrieben:Was mancher nicht weiß, rechtlich gesehen muss das Aufstellen von Wildkameras unter bestimmten Bedingungen behördlich angemeldet werden.(Allerdings nur bis zum 15.05. dieses Jahres, dann kommt eine Änderung. Heisst, was am 14.5. noch illegal ist morgen dann legal.
Das ist definitiv falsch.

Die kompolizierte neue Rechtslage, die mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018 in Kraft tritt, ist rechtlich längst noch nicht abschließend geklärt, sondern bietet Ansatzpunkte für neue rechtliche Auseinandersetzungen. Ursprünglich sollte der Datenschutz EU-weit harmonisiert und Verbraucherrechte in Bezug auf personengeschützte Daten gestärkt werden. Wie es aussieht, hat man die massiv zunehmende Kameraüberwachung durch Privatpersonen wie Jäger im öffentlichen Raum nicht auf dem Schirm gehabt.

Hier wird die alte (in diesem Fall für das Saarland) und die neue EU-Rechtslage erklärt:

https://www.datenschutz-praxis.de/facha ... ldkameras/

Nur weil für Jäger, die "gelegentlich" Wildkameras betreiben, die Meldepflicht ab 25.05.18 vielleicht entfallen könnte, kann sie bei "nicht nur gelegentlichem" Betrieb sehr wohl meldepflichtg bleiben. All das ist juristisch noch ungeklärt und kann keinesfalls mit dem Satz "Heisst, was am 14.5. noch illegal ist morgen dann legal" beschrieben werden.

Hier ist noch das Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Urteil vom 14.9.2017, 2 A 213/16), welches die Klage eines Jägers nach dem alten Recht abgewiesen hat. Interessant ist dabei die Urteilsbegründung in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der Waldbesucher, die auch künftig eine Rolle spielen werden.

http://www.rechtsprechung.saarland.de/c ... sl&nr=5767
Lutra
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Lutra »

Also grundsätzlich sind das erst mal schöne Aufnahmen in Rudis Film!
Zu den Wildkameras: Rechtslage hin und her, ich nehme mal an, wenn der Grundstückseigentümer so ne Kamera in seinem Wald findet und weiß nichts davon, wird er sie wohl ganz einfach mitnehmen. Würde ich bei mir im Wald auch so machen und dann als Fundgegenstand abgeben.
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Old Trapper
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Old Trapper »

@ nina

Heute illegal, morgen legal! Falsch?

Wie liest du das?:

....Diese und andere Fragen hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes als erste Instanz dahin entschieden, dass das BDSG sehr wohl anwendbar sei und der Jäger seine Wildkameras an das Datenschutzzentrum melden müsse.

Da er damit nicht einverstanden war, ging der Jäger in die Berufung. Vergeblich! In einem Urteil von nicht weniger als 21 recht eng bedruckten Schreibmaschinenseiten attestierte ihm das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, dass er seine Wildkameras der Datenschutzaufsicht melden muss.

Am Ende der Entscheidung weist das Gericht freilich auch darauf hin, dass dies nur bis zum 25. Mai 2018 gilt. Ab diesem Tag entfällt die Meldepflicht, weil dann die Datenschutz-Grundverordnung gilt.

Aus: https://www.datenschutz-praxis.de/facha ... ldkameras/

Mit freundlichem Gruß
Old Trapper

PS Die von Drohnen ausgehenden Gefahren nicht nur was Datenschutz angeht sind wohl kaum mit denen, die von WKs ausgehen vergleichbar. Durch WKs werden weder Pferde noch Flugzeuge oder Personen wie von dir beschrieben gefährdet.
Dass das Aufstellen von WKs nicht unproblematisch ist, das kann man nicht und das habe ich auch nicht verleugnet.
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SammysHP
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von SammysHP »

Dass keine Pflicht zur Meldung besteht, heißt ja nicht, dass die Kameras dadurch erlaubt sind.
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Old Trapper
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Old Trapper »

SammysHP hat geschrieben: 22. Mär 2018, 07:37 Dass keine Pflicht zur Meldung besteht, heißt ja nicht, dass die Kameras dadurch erlaubt sind.
Richtig, mein Einlass oben bezieht sich jedoch nur auf das o. genannte Verfahren.

Die datenrechtliche Bewertung von Fotos und Filmen im öffentlichen Raum ist im Ü. höchst problematisch. In einer Zeit, wo political correctness und dumbe Trends manchmal mehr zählen als Logik, Sinn und Verstand sollten wir aufpassen, dass wir demnächst nicht einmal mehr legal Urlaubsfotos machen können, wenn dabei irgendwelche Zeitgenossen erkennbar mit aufs Bild geraten. Fotos z. B. des Portals des Kölner Doms und anderer Touristenmagneten ohne Touristen sind zu bestimmten Zeiten gar nicht möglich. Auch jeder von uns wurde auf ähnliche Weise sicher schon x Mal fotografiert, meist ohne es zu bemerken.
Bleiben wir daher besser gelassen, was das zufällige Ablichten von Pilzsammlern (oder Wolfstouristen) durch eine Wildkamera angeht. Da ist die Wahrscheinlichkeit sicher deutlich geringer, geknippst zu werden.

Mit freundlichem Gruß
Old Trapper

PS Wissen wir eigentlich, in wie vielen Banken, Geschäften, Stadien, Bussen, Bahnen und und und und und wir tagtäglich fotografiert und/oder gefilmt werden? Bemerken wir das immer? Wissen wir, was mit unseren Daten im www geschieht?
Und dann sind Wildkameras ein ernst zu nehmendes datenschutzrechtliches Problem?
Dass ich nicht lache!
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Nina
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Nina »

Old Trapper hat geschrieben:Am Ende der Entscheidung weist das Gericht freilich auch darauf hin, dass dies nur bis zum 25. Mai 2018 gilt. Ab diesem Tag entfällt die Meldepflicht, weil dann die Datenschutz-Grundverordnung gilt.

Aus: https://www.datenschutz-praxis.de/facha ... ldkameras/
Na, mal wieder eine Rosine rausgepickt, die Deinen Wünschen als Jäger am ehesten entspricht? ;-)

Um den Sachverhalt zu verstehen, sollte man das Zitat nicht so weit reduzieren, dass es für die eigene Argumentation passend wirkt:
Allerdings gibt es davon wiederum Ausnahmen. Wenn die Verarbeitung „nicht nur gelegentlich“ erfolgt, müssen sehr wohl auch kleine verantwortliche Stellen ein Verzeichnis führen. [...]
Daraus ergibt sich ein Ansatzpunkt für künftige neue Rechtsstreitigkeiten. Viele Jäger werden Wildkameras keineswegs nur gelegentlich, sondern ständig betreiben. [...]
Allerdings ist auch dies nicht sicher. Mancher Jäger mag seine Wildkameras vielleicht nur während der Jagdsaison und damit unter Umständen nur wenige Monate im Jahr in Betrieb haben. Dann stellt sich die interessante Frage, ob dies eine Aktivität darstellt, die als „nur gelegentlich“ oder möglicherweise doch als „nicht nur gelegentlich“ anzusehen ist. [...]
Dieses Problem scheint dem Gericht nicht bewusst gewesen zu sein. Sollte es die Hoffnung gehabt haben, mit dem Hinweis auf die neue Rechtslage die künftige Vorlage weiterer Streitigkeiten zum Thema vermeiden zu können, könnte sich dies daher als trügerisch erweisen.

Datenschutz-Praxis, 09.10.17: Meldepflicht für Wildkameras? https://www.datenschutz-praxis.de/facha ... ldkameras/
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Nina
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Re: Da geht einem das Herz auf!

Beitrag von Nina »

Wenn auf öffentlichen Plätzen oder in Gebäuden eine Überwachungskamera installiert ist, muss darauf deutlich hingewiesen werden.
Das wäre übrigens auch im Wald der Fall, wenn denn eine Videoüberwachung überhaupt genehmigt wäre.

Zu dem Thema schreibt die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen:
Immer mehr Waldbesitzer und Jagdpächter überwachen ihren Besitz bzw. ihre Pacht mit Tierbeobachtungskameras (sogenannten Wildkameras).[...] Dabei werden möglicherweise ebenfalls andere Waldbesucher (Spaziergänger, Jogger, Pilzsammler) von den Kameras erfasst.
Eine Videoüberwachung stellt jedoch immer einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen dar, die von der Überwachung erfasst werden.

(Quelle: Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, 28.08.2015: Orientierungshilfe Videoüberwachung mit Wildkameras
https://www.lfd.de )
Ausübung des Hausrechts kein zulässiger Grund für eine Videoüberwachung in der Natur:
Mit der Ausübung des Hausrechts (§ 6b Abs. 1 Nr. 2 BDSG) kann eine Videoüberwachung wegen des allgemeinem Waldbetretungsrechts nicht gerechtfertigt werden.

(Quelle: Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, 28.08.2015: Orientierungshilfe Videoüberwachung mit Wildkameras
https://www.lfd.de )
Zulässigkeit einer Wildkamera nur im "seltenen Ausnahmefall"
Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke (§ 6b Abs. 1 Nr. 3BDSG) kommt eine Videoüberwachung aber nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.[...] Beim Einsatz von Videoüberwachung muss aber zunächst eine am Einzelfall orientierte Prüfung erfolgen, ob überhaupt die Durchführung einer Videoüberwachung für diese Zwecke geeignet und erforderlich ist. Daran wird regelmäßig die Zulässigkeit des Betriebs einer Wildkamera scheitern.

(Quelle: Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, 28.08.2015: Orientierungshilfe Videoüberwachung mit Wildkameras
https://www.lfd.de )
Betonung der Schutzwürdigkeit der Interessen der Erholungssuchenden im Wald - Videoüberwachung daher grundsätzlich unzulässig
Selbst wenn eine Videoüberwachung für die Wahrnehmung berechtigter Zwecke erforderlich sein sollte, bestehen Anhaltspunkte, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen, auch insbesondere deshalb, da diese im Wald Erholung suchen und deren Interesse an einem unbeobachteten Aufenthalt in der freien Natur besonders hoch einzuschätzen ist.

Eine Videoüberwachung in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Waldes ist daher grundsätzlich unzulässig.

(Quelle: Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, 28.08.2015: Orientierungshilfe Videoüberwachung mit Wildkameras
https://www.lfd.de )
Ausnahme erfordert Beauftragung durch öffentliche Stellen und deutliche Kennzeichnung der Wildkamera:
Eine Ausnahme kann die Beobachtung seltener oder neu angesiedelter Tierarten im Rahmen eines Artenschutzprogramms darstellen. In diesem Fall sollte die Tierbeobachtung im Rahmen einer Beauftragung durch eine öffentliche Stelle erfolgen. [...]

Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch gut sichtbares Anbringen eines Hinweisschildes, erkennbar zu machen (§ 6b Abs. 2 BDSG).

(Quelle: Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, 28.08.2015: Orientierungshilfe Videoüberwachung mit Wildkameras
https://www.lfd.de )
Was gab es da nicht schon alles: Das zufällig gefilmte Politiker-Pärchen in Österreich, ein in Hessen an der Kirrung des "Konkurrenten" gefilmter Reviernachbar, die veröffentlichten Fotos ahnungsloser Spaziergänger in Jagdforen inklusive Häme der dort schreibenden Jäger...

Auch nett: Im Nachbarlandkreis haben uns Hundebesitzer erzählt, dass die dortigen Jäger nach eigener Aussage eine Art "Datenbank" ihrer an den Kirrungen und Luderplätzen schnüffelnden Hunden erstellt hätten. Beim nächsten Foto würden die betreffenden Hunde dann für "fällig" erklärt...

Richtig sympathisch, oder? Wer möchte sich bei der unbeschwerten Erholungssuche im Wald nicht von solch netten Zeitgenossen heimlich filmen lassen? :roll:
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