Physische oder psychische Einschränkungen könnten auch ein Grund sein. Solange weder Altersbeschränkungen, Gesundheits- und Sehtests oder wenigstens Schieß
leistungsnachweise statt Schieß
übungsnachweise erforderlich sind, wird es wohl weiter zu erheblichen Jagdunfällen kommen.
Aktuell fällt mir ein Fall aus Schweden ein, bei dem ein älterer Jäger nach einem Schlaganfall eine Einschränkung der Sehfähigkeit erlitt, welche zum Entzug des Führerscheins aufgrund der Ausprägung und Schwere der Sehbehinderung führte. Sowohl sein Arzt als auch die Polizei waren der Auffassung, dass er damit auch nicht mehr die Fähigkeit zum Führen von Jagdwaffen besitze. Der Arzt verbot ihm die Jagd, worauf er mutmaßt, dass es sich bei dem Mediziner um einen Jagdgegner handeln könnte. Die Polizei entzog dem Jäger die Jagdlizenz mit der zusätzlichen Auflage, dass er seine Waffen innerhalb von drei Monaten verkaufen müsse.
Mit Rückenwind vom Jagdverband setzte sich der Mann juristisch zur Wehr. Im Ergebnis sah das Verwaltungsgericht keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein Entzug des Führerscheins aufgrund einer Sehbehinderung automatisch zu einem Waffenbesitzverbot führen würde, da seine allgemeine Zuverlässigkeit nicht in Frage stünde. Die Polizei hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt, so dass der Fall in zweiter Instanz vor das Kammergericht geht. Die Polizei wolle offensichtlich ein Präzedenzurteil erwirken, welches sämtliche Jäger betreffe: "Ich frage mich, was passieren wird, wenn die Polizei Recht bekommt? Würden beispielsweise Sehtests im Zwei-Jahres-Rhythmus dann etwa verpflichtend für sämtliche Jäger?"
Für den Juristen des Jagdverbands sind die Anforderungen an einen Kraftfahrzeugführer und einen Waffeninhaber grundsätzlich nicht vergleichbar.
Wenn ein Jäger aufrund einer Einschränkung des Gesichtsfeldes Wild erst spät entdecke, bestehe kein Risiko, wenn er nach Erblicken des Wildes geradeaus schießt. Der Jäger selbst sagt, dass seinem Gesichtsfeld vielleicht ein naher Hase entgehen könne und er damit ein weniger effektiver Jäger sei, aber doch keine Gefahr für andere. Und der Jurist des Jagdverbands pflichtet ihm bei, dass der Jäger aufgrund seiner Seheinschränkung allenfalls beim Jagen weniger erfolgreich sein könne, da er manches Wild erst später entdecken würde als andere. Aber so lange er erkennen könne, worauf er schieße, wenn er dies geradeaus täte, gehe von ihm keine Gefahr für seine Umgebung aus. Er sehe keine Veranlassung dafür, dass der Jäger aufgrund seines Schlaganfalls und seiner Sehbehinderung gesellschaftlich diskriminiert werden sollte.
Vgl.
Svensk Jakt, 20.11.2020: Per kämpar för jägares rätt att ha vapen ("Per kämpft für das Recht des Jägers auf Waffenbesitz") https://svenskjakt.se/start/nyhet/per-k ... -ha-vapen/