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Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 10. Nov 2019, 18:39
von irrlicht
ich wußte gar nicht, dass fahrlässige sachbeschädigung nicht strafbar ist :shock:
ja, so kann der schütze sich dann natürlich prima aus der affaire ziehen :roll:
wird echt zeit, dass tiere nicht mehr als sache gehandelt werden.

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 22. Nov 2019, 16:36
von Nina
Vom Amtsgericht Augsburg ist ein Jäger zu 4500 € Geldstrafe verurteilt worden, der vorsätzlich zwei Hunde erschossen hat. Zudem ist er den Jagdschein los.
„Es ist schwer, auf laufende Hunde zu schießen“, räumte er bei seiner polizeilichen Vernehmung ein, schließlich eine „günstige Gelegenheit“ genutzt zu haben. [...] Schon da, hatte er in früheren Vernehmungen berichtet, sei für ihn festgestanden, heute werde er die Hunde erschießen. [...] Er behauptete, er sei zum Schießen ausgestiegen und danach mit dem Wagen an den Hunden vorbeigefahren: „Die waren tot.“ Der Zeuge ist sich sicher: Geschossen wurde aus dem Fahrerfenster heraus, danach ging es via Feldweg zum Hof der Besitzerin. Der Jäger habe sich nicht vom Tod der Tiere überzeugt. Dafür spricht auch, dass der eine Hund noch lebte, als er mit der geschockten Besitzerin zu den beiden fuhr. Maja setzte er deshalb den sogenannten „Fangschuss“ ins Köpfchen. Die Besitzerin musste sich übergeben.

Stadtzeitung Augsburg-Süd, 02.10.19: Zwei Hunde erschossen: Gericht spricht Jäger schuldig https://www.stadtzeitung.de/augsburg-su ... 01438.html
Da rebelliert mein Magen schon beim Lesen.

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 22. Nov 2019, 18:13
von zaino
Tja, schwierig... 1x hat der Jäger vorgesprochen und wurde leider nicht ernst genommen. Wildernde Hunde, die obendrein Passanten etwas belästigen? Einschüchtern? sind leider kein Kavaliersdelikt, muss ich schon mal so sagen.
Andererseits, und das ist der Knackpunkt: Der eine Polizist im Artikel führt aus, dass das alles nicht passiert wäre, wenn die Polizei informiert gewesen wäre. Korrekter Dienstweg. Da wären dann mal zwei Beamte am Hof aufgeschlagen und hätten der Dame erklärt, dass das so nicht hinhaut und dass sie die Teile halt irgendwie einsperren oder beaufsichtigen muss.
Wenn das Straßenhunde waren, so halbwild, GEHEN die raus und versorgen sich mal selber, das ist ihnen schwer abzugewöhnen.... an der Stelle mal wieder ein lauter Schrei FÜR den Hundeführerschein. Von nix kommt nix, das gilt auch für wohlerzogene Caniden. Ist so.
Beschäftigen, ausbilden, und notfalls halt mal stundenweise (!!!) Zwinger - man bedenke auch, wenn so ein richtig großer Hund vors Auto läuft, kann das Sach- und Personenschäden geben. Die gibts sogar schon, wenn ein zartes Rehlein mit dem Fahrzeug zusammenprallt.

Alles Argumente, die die Hundebesitzerin sich mal hätte vergegenwärtigen müssen. Sorry to say.

Trotzdem, AUS dem fahrenden Auto auf die evt. sitzenden Hunde ballern? Pfui Deibel. Laufende Hunde trifft er nicht?
Muss man ihm dann auch Sauen und Rehwild festbinden, damit er sie jagen kann, so bequem aus dem Auto?
Trotzdem, das Ganze hätte man der Polizei melden und sich dann mal ernsthaft mit der Besitzerin auseinandersetzen MÜSSEN, bevor man so eine Lynchjustiz durchzieht. Die meinen wirklich, die Knarre gibt ihnen quasi Polizeigewalt? Verdammt nochmal!

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 15:08
von Erklärbär
Die Polizei ermittelte und vernahm auch Zeugen, die die Hunde öfter frei laufen sahen, auch weiter weg vom Hof, und den Jäger, der behauptete, die Tiere hätten des öfteren gewildert, seien auf Reiter und Jogger losgegangen. Gemäß Paragraph 42 Bayerisches Jagdgesetz darf ein Jäger Hunde und Katzen töten – jedoch nur, wenn sie wildern, also im Revier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. 
Soso, wildern dürfen die Hunde nicht, aber Reiter und Jogger anfallen.

Wer klagt denn die Hundebesitzerin an? Dìe den Jäger genötigt hat, die Hunde zu erschiessen...

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 15:20
von SammysHP
Unrecht rechtfertigt aber kein weiteres Unrecht. Hier hätte man die Behörden informieren können.

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 16:04
von Erklärbär
Was für Unrecht? Gilt Paragraph 42 oder nicht?

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 16:29
von SammysHP
Paragraph 42 von meiner Einkaufsliste?

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 16:44
von Erklärbär
Jagdgesetz:

Art. 42

Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1.

Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,


2.
wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.


Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.

(2) Soweit der Revierinhaber einem Jagdgast nach Art. 41 Abs. 4 die Ausübung des Jagdschutzes übertragen hat, stehen diesem die Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 2 ebenfalls zu.

(3) Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben die Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht.

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 16:46
von zaino
Er meint §§ 32 ff, StGB, Notwehr. Vermute ich mal.

Re: Jäger verwechselt...

Verfasst: 24. Nov 2019, 16:47
von Erklärbär
Der Jäger hatte eben Richter, die ihre eigenen Gesetze nicht kennen.