Aktuell findet der Berufungsprozess statt:
Nina hat geschrieben:Der Jäger, der bei einer Wildschweinjagd im November 2018 eine Rentnerin beim Nüssesammeln in ihrem Garten erschoss, ist nun zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, will laut Verteidigung aber gegen das Urteil in Berufung gehen.
Der Verteidiger wertet das Urteil als "falsch"; sein Mandant sei ausgerutscht, wobei sich ein Schuss gelöst habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen wertete das als Schutzbehauptung. In seinem Schlussplädoyer warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, bewusst fahrlässig gehandelt zu haben: Leichtfertig habe er ganz bewusst mit seinem Gewehr hangabwärts geschossen, um das Wildschwein zu treffen. [...]
Der Richter nannte die Angaben des Mannes insgesamt "schwammig" und "abenteuerlich". Die Sichtweise der Staatsanwaltschaft teile er vollumfänglich, sagte er in seiner Urteilsbegründung. [...]
Der 61-jährige Jäger hatte sich bis zum Prozessende nicht bei den Angehörigen der Getöteten entschuldigt. Auch am Freitag verzichtete er auf die Möglichkeit, ein Schlusswort zu sprechen.
Süddeutsche, 27.09.2019: Jäger nach tödlichem Schuss zu Haftstrafe verurteilt https://www.sueddeutsche.de/panorama/pr ... 6-99-51138
Der Jäger, der die Frau erschoss, hofft auf eine Bewährungs- statt auf eine Haftstrafe. Dafür müsse das Strafmass bei zwei Jahren oder darunter liegen. An der Aussage, dass er "ausgerutscht" sei und sich der Schuss versehentlich gelöst habe, hält die Verteidigung nicht mehr fest:
Der Jagdleiter habe die Jäger zuvor angewiesen, nur hangaufwärts zu schießen und nicht in Richtung Dorf. Die Schüsse wurden jedoch hangabwärts abgegeben. Im ersten Verfahren hatte der Angeklagte ausgesagt, er sei ausgerutscht, habe sich deshalb hangabwärts gedreht und dabei habe sich ein Schuss gelöst. Dies sei eine Ausrede gewesen, sagte der Verteidiger jetzt vor Gericht. Sein Mandant habe nicht wahrhaben wollen, was wahr sei. Es seien zwei Schüsse gewesen und er sei dabei nicht ausgerutscht.
SWR, 08.02.2021: Gericht entscheidet nach Berufung Nach tödlichem Jagdunfall in Dalberg: Gefängnis oder Bewährung? https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... g-100.html
Stellvertretend für die vielen anderen Jagdunfälle mutet es doch seltsam an, dass Vertreter der Jagd die Gefährdung durch diese in der Öffentlichkeit selten bis gar nicht kommunizieren, stattdessen Angst vor den Wölfen schüren und ausgerechnet eine Ausweitung der Jagd auf Wölfe als vermeintlich sicherheitserhöhenden Faktor darstellen - wohlgemekt für eine "Gefahr", die sich im Gegensatz zu tödlichen Jagdunfällen in 20 Jahren Wolfsrückkehr noch nie verwirklicht hat.
Beispiel:
FOCUS-Online-Gastautor Karlheinz Busen: Wolf in Deutschland - Gefahr für Mensch und Artenvielfalt: Ich bin dafür, Wölfe abzuschießen
[...]
Die Wölfe, die auch in die dicht besiedelte Kulturlandschaft vordringen, stellen eine Gefahr für Menschen dar. Erst am 28. November 2018 wurde ein Friedhofsgärtner in Niedersachsen offenbar von einem Wolf angegriffen. Zwar sind Wölfe nicht pauschal aggressiv gegenüber Menschen – durch das Vordringen dieser Tierart in Siedlungsbereiche der Menschen steigt aber die Gefahr von Übergriffen.
FOCUS-Online-Gastautor Karlheinz Busen, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, 17.12.2018: Wolf in Deutschland Gefahr für Mensch und Artenvielfalt: Ich bin dafür, Wölfe abzuschießen https://www.focus.de/politik/experten/w ... 98986.html
Auch (Hobby-)Jäger mögen nicht pauschal aggressiv gegenüber Menschen sein, jedoch stellt die Hobbyjagd eine reale und sich immer wieder verwirklichende Gefahr für Menschen dar - die sich bei einer Ausweitung noch erhöhen dürfte. Schaut man jedenfalls auf die Zahlen und Fakten, müsste das Engagement zunächst ja wohl mehr darauf zielen, tatsächlich reale Gefahren und nicht abstrakt theoretische zu minimieren.
(Wie die Geschichte mit dem Friedhofsgärtner ausgegangen ist, ist ja hinreichend bekannt).