Wölfe in Bayern

Baden-Württemberg, Bayern
balin
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von balin »

Habe gestern Früh vor Tagesanbruch etwa zwanzig Rehe alleine in meinem Gewann gezählt. Es ist wirklich schwierig Büsche oder Bäume hoch zu bekommen, wenn sie es mit so einer Überpopulation zu tun haben.Und es ist nervig mit den Hunden, wenn an jedem Eck ein Reh rumläuft. Die sollen sich mit Kühen beschäftigen, nicht mit Bambis. ;-)
Den Jägern wächst das einfach über den Kopf, zumal da die Gastronomie als Abnehmer ja geschlossen ist. Eigentlich sollten sie um vierbeinge Hilfskräfte froh sein. Wenn sie das Problem mit dem Wildbestand nicht in den Griff bekommen wird es von mehreren Seiten in der näheren Zukunft massiven Druck geben! Ich sehe vor meiner Haustür (östliches Fichtelgebirge) den Wald sterben. Irgendwie muß da neuer hin, sonst funktioniert unsere Landschaft nicht mehr.
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Richard M
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Richard M »

Die Wölfe im Bereich Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz sorgen gerade öfters für Schlagzeilen. In einem neuen Artikel wird von einem Wolf berichtet, der im Neuhauser Ortsteil Höfen über einen Spielplatz gelaufen ist: https://www.infranken.de/lk/nuernberg/n ... rt-5151574
Schaut auf Google Maps mal nach Neuhaus Höfen. Da wird deutlich, dass der Ort aus ein paar Häusern besteht und mitten in der Pampa liegt. Einen Spielplatz sehe ich auf der Karte am südlichen Ortsrand. Dass da ein Wolf drüber spaziert, wenn nichts los ist, finde ich nicht ungewöhnlich. Dass ein CSU-Politiker gleich Angst um seine Kinder hat, gehört mittlerweile wohl in jeden Artikel über Wölfe.
Petition Der Wolf gehört zu Deutschland: https://www.change.org/p/bundesminister ... eutschland
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Dr_R.Goatcabin
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

Wolf vs. Vieh: Neues Projekt unterstützt bayerische Bauern
Die Zahl von Wölfen in Europa wächst - und damit steigen auch die Sorgen vieler Menschen. Vor allem Landwirte sind beunruhigt. Nun will ein länderübergreifendes Projekt den Schutz von Viehherden im Alpenraum voranbringen - und generell die Konflikte zwischen Mensch und Wolf verringern.
Herdenschutz im Blickpunkt

Das internationale Projekt trägt den Namen "Lifestock Protect" (Eigenschreibweise: LIFEstockProtect) und hat ein Budget von knapp fünf Millionen Euro - wobei 3,6 Millionen Euro von der EU-Kommission kommen. Beteiligt sind landwirtschaftliche Organisationen mit mehr als 16.000 Mitgliedern aus Deutschland, Österreich und Italien - die meisten von ihnen aus dem Öko-Bereich. Außerdem engagieren sich Wissenschaftler und Naturschützer.

br24, 27.01.21; https://www.br.de/nachrichten/bayern/wo ... rn,SNHaChb
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
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Richard M
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Richard M »

Jahrelang verhielt sich unsere erste bayerische Wolfsfamilie im Veldensteiner Forst unauffällig. In den letzten Tagen kam es nun doch zu (mutmaßlichen) Wolfsangriffen auf Damwild in 2 Gattern: https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... ng,SQalcVG
Der bayerische Bauernverband meint jetzt, dass der Lebensraum für Wölfe eingedämmt werden muss, etwa wie beim Rotwild. Streckt das Tier den Kopf aus seinem zugewiesenen Gebiet, wird es weggeballert. Dieser Plan wäre dann zwar momentan keine sofortige erneute Ausrottung der Wölfe, würde aber aufgrund von Inzucht zum Aussterben führen. Eigentlich müsste bekannt sein, dass Wölfe, besonders wenn sie ihre Familien verlassen, teilweise sehr weit wandern. Wie bitte, soll das bei fest zugewiesenen Gebieten funktionieren. Solche Ideen können nur Menschen haben, die eine tiefe Abscheu für die Natur in sich haben.
Dass die Nutztierhalter nach jahrelanger wenn auch unauffälliger Wolfspräsenz ihren Herdenschutz nicht darauf vorbereitet haben ist ein Trauerspiel. Man könnte meinen, dass das absichtlich nicht gemacht wurde, um nach den irgendwann kommenden Wolfsangriffen deren Bejagung zu fordern. Ich hoffe, dass sich die Regierenden nicht auf die Seite der Herdenschutzverweigerer stellen. Das wäre einmal mehr ein Schlag ins Gesicht all derer, die mit wirkungsvollen Schutzmaßnahmen für ihre Tiere arbeiten.
Petition Der Wolf gehört zu Deutschland: https://www.change.org/p/bundesminister ... eutschland
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Richard M
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Richard M »

Aus Angst vor Wölfen ist ein Mann in Ingolstadt in einen See gesprungen und auf eine Insel geschwommen, wo er durchnässt und unterkühlt von der Polizei gefunden und von der Feuerwehr gerettet wurde: https://www.br.de/nachrichten/bayern/au ... ee,Sl3Tw8Z Da die Wolfsgegner immer so gerne die Kosten der Wölfe vorrechnen, würde mich interessieren, ob dieser Einsatz hier auch dazu kommt. Das wäre bestimmt ein 4-stelliger Betrag.
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Richard M
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Richard M »

Die Regierung von Oberbayern soll der von Landwirten und ihrer Ministerin Kaniber gewünschten Wolfstötung am bayerischen Alpenrand zugestimmt haben: https://www.br.de/nachrichten/bayern/tr ... en,SuVEQlT
Mehrere Naturschutzverbände haben in diesem Fall bereits Klagen angekündigt.

In einem einzigen Bericht, von dem auch nur ein kleiner Teil frei lesbar ist, steht was von einer Rudelbildung: https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 09053.html Wenn dem so wäre, könnten sie sich ihre Wolfsjagd abschminken. Wird deswegen nicht weiter geforscht, ob es dort Nachwuchs gibt?
Petition Der Wolf gehört zu Deutschland: https://www.change.org/p/bundesminister ... eutschland
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Nina
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Nina »

Wieder blinder Aktionismus. Die Abschussgenehmigung bedient nur irrationale Ängste.
Die Regierung von Oberbayern wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zulassen. Genanalysen haben bestätigt, dass dieses Tier die Verletzung bzw. Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim überwiegend in siedlungsnahen Gebieten verursacht hat. Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission kommt in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse deshalb zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt. Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten ist, dass Menschen zu Schaden kommen könnten.

Pressemitteilung Nr. 4 vom 14.01.2022 Regierung von Oberbayern https://www.gzsdw.de/Bayern_Wolfs_Entnahme_genehmigt
Das erinnert an die Hexenverfolgung im Mittelalter. Der Wolf reißt Wildtiere, uiuiui. Man fragt sich, aus welchen Elementen diese "Expertenkommission" wohl besteht? Ein Stresstest für den Rechtsstaat, würde ich mal sagen. Mal sehen, wie viel er noch taugt.
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Nina
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Nina »

Es gibt sie ja doch noch, die unabhängigen Journalisten, die in Wolfsfragen nicht geschmiert sind oder aus welcher Motivation auch immer heraus plakative Regierungs- und Lobbyphrasen nachbeten:
Der Wolf wird zum Staatsfeind erklärt

[...] Zwar gibt es im Freistaat großtrabende Managementpläne für Wildtiere, die aber nichts wert sind, wenn sich die Politik sofort dem Druck beugt, den vor allem der Bauernverband aufbaut, weil er damit leicht seine Anhängerschaft mobilisieren kann. [...] Doch wenn es um den Wolf geht, versagt die Vernunft - er ist das Feindbild par excellence.
Dem Wolf im Berchtesgadener Land kann man nur wünschen, dass er sich längst aus dem Staub gemacht hat. Sonst wird er wohl erschossen - mit oder auch ohne behördliche Erlaubnis.


Süddeutsche Zeitung, 18.01.2022, Kommentar von Sebastian Beck: Der Wolf wird zum Staatsfeind erklärt https://www.sueddeutsche.de/bayern/wolf ... -1.5509516
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Nina
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Nina »

Und mal wieder typisch für die Jäger:
[...] Vorsitzenden der Traunsteiner Kreisgruppe im Bayerischen Jagdverband, Josef Freutsmiedl. [...] Freutsmiedl hat sich in einer Stellungnahme im Namen der etwa 800 Jagdverbands-Mitglieder in Traunstein klar für den Abschuss ausgesprochen. Sonst habe man mit Wölfen zwar "keine wesentlichen Schwierigkeiten", aber dieses eine Tier sei ein "Problemwolf", der entnommen werden müsse.

Süddeutsche Zeitung, 17.01.2022: Artenschutz in Bayern:Die Wolfsjagd kann beginnen https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... -1.5509608
Wir haben ja nichts gegen Wölfe, aber... jeder Wolf ist ein Problemwolf!

Nach den - wissenschaftlich bekanntermaßen überhaupt nicht haltbaren Kriterien für einen "Problemwolf" ("nachdem er Ende vergangenen Jahres in der Region mehrere Schafe, Ziegen und Wildtiere gerissen hat, von einem Bauern im Ziegenstall angetroffen wurde und sich von einem Augenzeugen beim nächtlichen Durchstreifen des Ortes Bergen filmen ließ") wäre das im "Vollzugsfall" aber vielleicht mal ein geeigneter Präzendenzfall, für den der Schütze und die Bayerische Landesregierung juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
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Nina
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Re: Wölfe in Bayern

Beitrag von Nina »

Jetzt wird es spannend:
GzSdW stellt Eilantrag gegen Abschussverfügung in Bayern

Wegen der gestern 17.01.2022 verfügten Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs.7 S.1 Nr. 4 BNatSchG für die Entnahme des Wolfes GW 2425m hat die GzSdW einen Eilantrag gestellt und reicht Klage ein.

Der Wolf, dessen Tötung durch eine Allgemeinverfügung zugelassen wird, ist seit dem 20.12.2021 nicht mehr gesichtet worden und es wurden ihm auch keine weiteren Schadensereignisse oder Annäherungen an Siedlungen zugeordnet. Damit ist der Prognose, dass eine Gefährdung von Menschen durch diesen Wolf wahrscheinlich ist, die tatsächliche Grundlage entzogen.
[...]

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, 18.01.2022: GzSdW stellt Eilantrag gegen Abschussverfügung in Bayern https://www.gzsdw.de/GzSdW_stellt_Eilan ... _in_Bayern
In Erinnerung an das Tapiola-Urteil und das Urteil zum Schutz von Wölfen auch in Siedlungsgebieten durch den EuGH dürfte die Begründung interessant sein, aus der die Regierung von Oberbayern eine Gefährdungslage für den Menschen ableitet. Das Durchstreifen von Siedlungen allein rechtfertigt keine Ausnahme vom Schutzstatus, da zum natürlichen Verbreitungsgebiet der Wölfe auch die Siedlungsbereiche zählen können:
Der in der Habitatrichtlinie vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen

[...] Dabei hat der Gerichtshof bestätigt, dass dieses strenge Schutzsystem für die in Anhang IV Buchst. a der Richtlinie genannten Arten, darunter den Wolf, auch für Exemplare gilt, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen. [...] Daraus folgt, dass der durch Art. 12 Abs. 1 der Habitatrichtlinie gewährte Schutz keine Abgrenzungen oder Grenzen kennt, so dass ein wildlebendes Exemplar einer geschützten Tierart, das sich in der Nähe oder innerhalb von menschlichen Siedlungsgebieten befindet, das solche Gebiete durchquert oder sich von Ressourcen ernährt, die der Mensch erzeugt, nicht als ein Tier angesehen werden kann, das sein „natürliches Verbreitungsgebiet“ verlassen hat. [...] Es geht nämlich darum, die betreffenden Arten nicht nur an bestimmten Orten zu schützen, die restriktiv definiert werden, sondern auch ihnen angehörende Exemplare zu schützen, die in der Natur bzw. in freier Wildbahn leben und damit eine Funktion in natürlichen Ökosystemen erfüllen. Insoweit hat der Gerichtshof zudem betont, dass Wölfe in zahlreichen Regionen der Union – wie auch im vorliegenden Fall – in vom Menschen beanspruchten Gebieten leben und die Anthropisierung dieser Räume auch zu einer teilweisen Anpassung der Wölfe an diese neuen Bedingungen geführt hat. Außerdem tragen die Entwicklung der Infrastrukturen, die illegale Waldbewirtschaftung, die landwirtschaftlichen Betriebe und bestimmte industrielle Tätigkeiten dazu bei, auf die Wolfspopulation und ihren Lebensraum Druck auszuüben. Daher ist der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass die Verpflichtung, die geschützten Tierarten streng zu schützen, für das gesamte „natürliche Verbreitungsgebiet“ dieser Arten gilt, unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden.

Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 72/20, Luxemburg, den 11. Juni 2020 Urteil in der Rechtssache C-88/19: Der in der Habitatrichtlinie vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0072de.pdf
Zwar könnten die Mitgliedsstaaten gesetzliche Regelungen schaffen, die "Maßnahmen zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen oder in der Tierhaltung oder Maßnahmen im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art", beinhalten.

Wie das Tapiola-Urteil jedoch zeigt, können diese Maßnahmen nicht einfach willkürlich nach eigenem Gutdünken festgelegt werden.
Zweitens darf eine Ausnahme nach Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie nicht genehmigt werden, wenn das mit dieser Ausnahme verfolgte Ziel durch eine anderweitige zufriedenstellende Lösung im Sinne dieser Vorschrift erreicht werden kann. Eine solche Ausnahme ist somit nur zulässig, wenn es an einer anderweitigen Maßnahme fehlt, mit der das verfolgte Ziel in zufriedenstellender Weise erreicht werden kann und die in der Richtlinie vorgesehenen Verbote beachtet werden.

EuGH, Urteil vom 10.10.2019, C-674/17, Rn. 47 https://curia.europa.eu/juris/document/ ... id=2165691
Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass das bloße Bestehen einer illegalen Aktivität wie der Wilderei oder die Schwierigkeiten, denen bei der Umsetzung der Kontrolle dieser Aktivität begegnet wird, nicht genügen können , um einen Mitgliedstaat von seiner Pflicht zu entbinden, den Schutz der gemäß Anhang IV der Habitatrichtlinie geschützten Arten zu gewährleisten.

EuGH, Urteil vom 10.10.2019, C-674/17, Rn. 48 https://curia.europa.eu/juris/document/ ... id=2165691
Übertragen könnte man ebenso anführen, dass das bloße Durchstreifen von Siedlungsgebieten durch Wölfe und selbst ihre dortige Ernährung mit "Ressourcen, die der Mensch erzeugt" (siehe oben) für sich allein noch keinen Ausnahmetatbestand für eine Tötung rechtfertigen. Mit "Nö", reinen Mutmaßungen, Wölfen suchten "offenbar" den Siedlungsbereich aktiv auf, "vergrämen bringt nix", "Herdenschutz bringt nix" usw. dürfte den strengen Kriterien kaum Genüge getan sein. Der EuGH verlangt dafür:
Außerdem verpflichtet Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie die Mitgliedstaaten, eine genaue und angemessene Begründung für die Annahme darzutun, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt, um die Ziele zu erreichen, auf die die fragliche Ausnahmeregelung gestützt wird.

EuGH, Urteil vom 10.10.2019, C-674/17, Rn. 49 https://curia.europa.eu/juris/document/ ... id=2165691
Diese Begründungspflicht ist nicht erfüllt, wenn die Entscheidung über eine Ausnahme weder Angaben zum Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung enthält noch auf die in diesem Zusammenhang relevanten technischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Berichte verweist.

EuGH, Urteil vom 10.10.2019, C-674/17, Rn. 50 https://curia.europa.eu/juris/document/ ... id=2165691
Nach alledem obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ausnahmen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nachzuweisen, dass es insbesondere unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie der Umstände des konkreten Falls keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt , um das verfolgte Ziel unter Beachtung der in der Habitatrichtlinie niedergelegten Verbote zu erreichen.

EuGH, Urteil vom 10.10.2019, C-674/17, Rn. 51 https://curia.europa.eu/juris/document/ ... id=2165691
Ein Urteil könnte also dem zunehmendem Trend konservativer und sozialdemokratischer Politiker entgegenwirken, eine Ausnahmegenehmigung allein auf der Basis zu erteilen, "Wolf hat überwiegend unzureichend geschützte Weidetiere gerissen", "zwei Fohlen sind zum Selbstschutz befähigt", "20 Jäger wollen einen Wolf gesehen haben = macht 20 Wölfe" oder aufgrund des neuen Klassikers: "Mutter mit Angst vor dem Wolf hat Umweltminister einen Brief geschrieben".
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