Die Polizei schließt eine absichtliche Tötung des Wolfs nicht aus. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
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Die Polizei schließt eine absichtliche Tötung des Wolfs nicht aus. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Abwarten.
Ob das Tier durch einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug verendete, konnte zunächst nicht geklärt werden.
Das Landesamt für Umweltschutz wurde verständigt und holte den Wolf ab, um mit einer Untersuchung die Todesursache zu klären. Die Polizei schließt eine absichtliche Tötung des Wolfs nicht aus. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleite