Leider ist der entsprechende Artikel in der "Sächsischen Zeitung" nicht frei lesbar.
https://www.saechsische.de/plus/nach-wo ... 18013.html
Mal die wichtigsten Sachen daraus:
Ein Schafbock war außerhalb einer Ortschaft mit einer Kette am Feldrand angepflockt (!). Vermutlich brachte ihn ein Wolf dazu, sich loszureißen und Richtung Dorf zu rennen, wo er dann erlegt und zur Hälfte verspeist wurde, der Schafbock.
Was folgert der Landrat daraus?
Recht hat er. Kann man ja auch nicht wissen, dass man mitten im Territorium des Rosenthaler Rudels kein Schaf anpflocken sollte.„So geht es nicht weiter“, schlussfolgert er entschieden.
Die neue Wolfsverordnung sei ohne Biss, kritisiert er weiter und findet noch mehr deutliche Worte. Nach einem Wolfsriss in der Ortschaft Säuritz der Gemeinde Panschwitz-Kuckau fordern Michael Harig und der Bürgermeister der Gemeinde, Markus Kreuz, ein entschlossenes Durchgreifen gegen den Wolf.
Zu bedenken wäre eventuell, dass die neue Wolfsverordnung "ohne Biss" einen Passus enthält, der das Anfüttern von Wölfen untersagt! Greift dieser nicht in dem angeführten Falle schon?