Feuer frei: Rodewälder Rüde

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Richard M
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Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde

Beitrag von Richard M »

Niedersachsens Umweltminister unternimmt einen neuen Versuch zur Tötung des Rodewalder Wolfsrüden, bzw. seiner Familienmitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020 ... stand-auf/
Wie viele Herdenschutzhunde könnten von dem Geld wohl finanziert werden, das Herr Lies mit dieser sinnlosen Jagd beim Fenster raus wirft?
Petition Der Wolf gehört zu Deutschland: https://www.change.org/p/bundesminister ... eutschland
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SammysHP
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Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde

Beitrag von SammysHP »

Durch ein Eilverfahren wurde die Jagd vorerst wieder ausgesetzt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020 ... orerst-ab/
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Nina
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Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde

Beitrag von Nina »

Alles wieder auf Anfang:
Der Rodewalder Wolf darf weiter abgeschossen werden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden. Es wies eine Beschwerde von Naturschützern zurück.

Eine Naturschutzorganisation hatte einen Eilantrag gegen die erneut erteilte Sondererlaubnis zum Abschuss des Wolfes gestellt. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Das Töten des Rodewalder Wolfs sei gerechtfertigt, um ernsthafte wirtschaftliche Schäden zu verhindern, entschieden die Richter am OVG. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen werde. Der Rodewalder Wolf soll für zahlreiche Nutztierrisse im Landkreis Nienburg und im Heidekreis verantwortlich sein.


NDR, 24.11.2020: OVG Lüneburg: Rodewalder Wolf darf geschossen werden https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... f4428.html
Schade, dass das OVG Lüneburg die Entscheidung in der Pressemitteilung nicht detailliert begründet, sondern - vereinfacht ausgedrückt - mit "is' so" erklärt:
Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien. Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Pressemitteilung, 24.11.2020: Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos https://oberverwaltungsgericht.niedersa ... 94854.html
Die Einwände der klagenden Seite gegen die Ausnahmegenehmigung wurden dagegen ja offen und ausführlich dargelegt:
Freundeskreis freilebender Wölfe, 24.09.2020: Jagd auf GW717m RüdeRodewald vorerst eingestellt!FreundeskreisfreilebenderWölfee.V.erreicht durch Eilantragaufschiebende Wirkung derAusnahmegenehmigungen https://irp-cdn.multiscreensite.com/284 ... dewald.pdf

Demnach lassen sich die zwei Risse, auf die sich das OVG und das Umweltministerium beziehen, nicht so eindeutig auf den Rodewalder Rüden als Verursacher festlegen.

Aber vielleicht gibt uns ja die noch ausstehende Landtagsantwort der Niedersächsischen Landesregierung Antwort auf alle die Fragen, die in der Entscheidung des OVG - bzw. dessen Pressemitteilung - unbeantwortet bleiben:
6. Welche Wölfe werden vom Umweltministerium als „Problemwölfe“ eingestuft (bitte jeweils Kennung, Territorium und gegebenenfalls Rudel angeben)?
7. Aus welchen Gründen werden die Wölfe jeweils als problematisch eingestuft (bitte je Individuum gegebenenfalls zugeordnete Nutztierschäden mit Kennnummer des Falls, Datum, Ort,Tierart, Art des Grundschutzes, gegebenenfalls Zaunart und -höhe, Schwachstellen des Herdenschutzes, nachgewiesenem Verursacher sowie Schadenshöhe aufführen)?
8. Inwiefern war der NLKNW an der Prüfung des Sachverhalts beteiligt, der zu einer Einstufung als „Problemwolf“ führte (bitte je Fall die fachliche Einschätzung des NLWKN dazu darstellen)?
9. Wann und von welcher Behörde wurden bislang Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme erteilt? Wo ist die Erteilung von Genehmigungen geplant bzw. in Vorbereitung?
10. Wie werden die Genehmigungen jeweils begründet (sofern Nutztierrisse zur Begründung herangezogen werden, bitte jeweils Kennnummer des Falls, Datum, Ort, Tierart, Art des Grundschutzes, gegebenenfalls Zaunart und -höhe, Schwachstellen des Herdenschutzes, nachgewiesenem Verursacher sowie Schadenshöhe aufführen)?
11. Welche anderen Maßnahmen hat das Ministerium neben den genannten Genehmigungen für Entnahmen jeweils ergriffen, um einem als problematisch eingeordneten Verhalten des jeweiligen Wolfs zu begegnen?
12. Hat das Umweltministerium in Zusammenhang mit den bereits erteilten bzw. geplanten Ausnahmegenehmigungen die zuständigen Behörden angewiesen, tätig zu werden, oder sind diese von sich aus tätig geworden?
13. Sind die zuständigen Behörden in der Abwägung des Sachverhalts zu derselben Einschätzung des Sachverhalts gekommen? Wenn nicht, welche unterschiedlichen Einschätzung zur Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Entnahmen hat es gegeben (bitte die Fälle einzeln aufführen)?
14. Inwiefern war der NLKNW an der Erteilung der Genehmigungen beteiligt (bitte jeweils die fachliche Einschätzung des NLWKN zur Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit darstellen)?
15. Hat das Ministerium bei einer abweichenden Einschätzung der zuständigen Behörden die zuständige Behörde angewiesen, eine Genehmigung zu erteilen?
a) Wenn ja, in welchen konkreten Fällen ist dies erfolgt?
b) Wie hat das Ministerium jeweils die abweichende Einschätzung begründet?
c) Wurden in diesen Fällen das BMU, BfN oder die DBBW um Einschätzung gebeten? Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Fachexpertise im Wolfsmanagement hatten die für die Entscheidung verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
16. Nimmt das Land derzeit Beratungsleistungen von der DBBW in Anspruch? Wenn ja, in welchen Fällen?
17. Welche Position vertritt die DBBW zur Wehrhaftigkeit von Rindern, Pferden und Ponys?

Landtagsanfrage 18/7957 vom 17.11.2020: Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT AbgeordneteChristian Meyer und Imke Byl (GRÜNE): Bleiben die Positionen des Bundes und der eigenen Fachebene bei der Wolfsjagd unberücksichtigt?
https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -07957.pdf
Dazu gesellen sich noch weitere 32 Fragen an das Niedersächsische Umweltministerium hinsichtlich Management, geplante Aufnahme ins Jagdrecht, Kosten für den Trapper und die rechtliche Einordnung durch das Bundesumweltministerium. Auf die Antworten darf man gespannt sein.
maxa67

Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde

Beitrag von maxa67 »

Interessanter wäre zu erfahren, ob es auch Anfragen von Grünen in Schleswig Holstein an den dortigen Umweltminister z.B. zum Pinneberger Wolf gibt oder gegeben hat.
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Nina
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Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde

Beitrag von Nina »

Die nächste Runde im Rodewalder Krimi ist eingeläutet:
Der Natur- und Artenschutzverein "Freundeskreis freilebender Wölfe" hat angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gegen den Abschuss des Rodewalder Rüden zu klagen. [...] Der Verein hatte zuvor Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg eingelegt. Diese wurde jedoch zurückgewiesen.

NDR, 27.11.2020: Wolfsfreunde klagen gegen Abschuss des Rodewalder Rüden https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... r7218.html
Pressemitteilung Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.: Der Natur-und Artenschutzverein FreundeskreisfreilebenderWölfe e.V. leitet gegen die Abschussverfügungdes UM/NLWKN, Rüde Rudel Rodewald GW717 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ein https://irp-cdn.multiscreensite.com/284 ... dewald.pdf

Dann wird sich wohl auch das Gericht konkreter mit den oder ähnlichen Fragen beschäftigen müssen, die bereits von den Grünen in der Landtagsanfrage thematisiert worden sind.
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Nina
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Re: Feuer frei: Rodewälder Rüde

Beitrag von Nina »

Wolfsschutz Deutschland hat aktuell zu dem Geschehen informiert und auch Fotos sowie einen Film des betreffenden Geländes, auf dem die Pferde gerissen worden sein sollen, veröffentlicht.¹ Zudem wurde auch das komplette Urteil des Oberverwaltungsgerichts² verlinkt:

Im Urteil 4 ME 199/20 vom 24.11.2020 nennt das OVG einen Schaden an den drei Pferden in Höhe von "einer Werteinbuße von 17.200 EUR" (Rd.-Nr. 26) und stellt fest: "Eigentumsverletzungen in dieser Größenordnung können ersichtlich nicht mehr als geringfügig angesehen werden und überschreiten damit die Schwelle zu einem ernsten Schaden."

Der Rodewalder Rüde konnte selbst zwar genetisch an dem Riss nicht nachgewiesen werden, jedoch sei das Rissbild (Kehlbiss plus Verletzungen im Analbereich) bisher nicht anderweitig in Niedersachsen belegt, so dass hier eine spezielle Jagdtechnik unterstellt wird, die dem Rüden "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zugeschrieben werden könne.

Wie sich aus Rd.-Nr. 21 ergibt, wurde die vom Niedersächsischen Umweltministerium pauschal unterstellte Befähigung zum Selbstschutz bei Pferden vom Antragsteller mit dem Argument in Frage gestellt, dass zum Beutesprektrum nordamerikanischer Wölfe Großtiere wie Bisons und Moschusochsen zählen würden. Das Oberverwaltungsgericht sieht hierfür das Fehlen von "näheren Bezifferungen, Erläuterungen und Belegen, die für das vom Antragsteller suggerierte Ergebnis sprechen, dass nicht wolfssicher eingezäunte große Huftiere keine ausreichende Wehrhaftigkeit besitzen und daher für den Wolf zur leichten Beute werden".

Persönliche Anmerkung: Ob ich dem 4. Senat des OVGs mal die Leihgabe meines reich bebilderten Exemplars von Mech's "Wolves on the hunt" anbieten sollte? Das ist voller Bezifferungen, Erläuterungen und Belege von Wölfen, die Bisons und Moschusochsen angreifen... :?

Das Gericht sieht zudem keine zumutbare Alternative zur Ausnahmegenehmigung und damit der Tötung des Wolfes/der Wölfe. Laut Umweltministerium sei die flächendeckende Einzäunung von Rindern und Pferden mit wolfsabweisenden Zäunen nicht zumutbar, da sie nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand verbunden sei, wogegen der Antragsteller argumentiert habe, dass sich der Kostenaufwand im zumutbaren Bereich bewege (ich tippe mal auf das Argument der vergleichsweise kosten- und aufwandsarmen Nachrüstung bestehender Zäune).

Diesem Argument wollte das Gericht jedoch nicht mehr folgen, da die schwerwiegendere Begründung in den örtlichen Verhältnissen der Region liege:

"In erster Linie hat er darauf abgestellt, dass wegen der teils sehr großen, aber oft durch Gräben kleinparzellierten Weideflächen von Rindern und Pferden in der betroffenen Region der Aufwand einer regelmäßigen Überprüfung der stromführenden Einzäunungen auf eventuelle Schwachstellen unverhältnismäßig groß sei." (Rd-Nr. 32).

What? Ein hütesicherer (nicht mal wolfsabweisender!) Elektrozaun ist nur ein hütesicherer Elektrozaun, wenn Strom drauf ist. Wenn kein Strom drauf ist, hat er die Hütesicherheit eines Bindfadens. :?

Eine regelmäßige (tägliche) Prüfung des Zustands der Pferde ist in den Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums explizit gefordert:
Das Wohlbefinden der Pferde muss mindestens einmal täglich überprüft werden; das schließt die Gesundheit und – soweit erforderlich (s. u.) – das Haltungsumfeld ein. [...] Defekte oder unzureichende Einzäunungen, freiliegende Spiralen bei Torgriffen und Torfedern sowie die Verwendung von Stacheldraht und anderen Metalldrähten, ausgenommen gut sichtbare Elektrodrähte, sind tierschutzrelevant.

Bundesministeriumfür Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten, 09.06.2009, Seite 7 und 10 https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tie ... ltung.html


Der Argumentation des Gerichts, dass " der Aufwand einer regelmäßigen Überprüfung der stromführenden Einzäunungen auf eventuelle Schwachstellen unverhältnismäßig groß" sei, wäre noch der moderne Stand der Technik entgegen zu setzen: Es gibt bereits Produkte, die die Spannung ohne manuelle Tätigkeit genau kontrollieren, aufzeichnen, die Daten sammeln, auswerten und damit die Lückenlosigkeit der Hütesicherheit nachweisen können, ohne dass der Halter sich darum kümmern muss. "So wird automatisch ein Weidetagebuch geführt und ein Nachweis der Hütesicherheit des Zauns erstellt. Der Tierhalter erhält so automatische eine Dokumentation über seinen Zaunzustand."

https://zaunmonitor.de/

Damit fiele auch auf, zu welcher Zeit jemand den Strom mutwillig abstellen würde. Und wenn schon 3 Jährlinge aus der Herde einen Wert von 17.200 € haben, wäre so ein Spannungsmessgerät mit einmaligen Anschaffungskosten im niedrigen dreistelligen Bereich und jährlichen Folgekosten im niedrigen zweistelligen Bereich sicherlich zumutbar, wenn nicht gar förderfähig.

Als langjähriger Pferdehalter hätte ich mir schon gewünscht, dass Richter einschließlich Gutachter ihr Urteil nach einer Ortsbegehung fällen. Die auf den Bildern von Wolfsschutz Deutschland sichtbare Einzäunung in Form von 2 Reihen Stacheldraht und eines darüber verlaufenden, kaum sichtbaren und nicht stromführenden dünnen Kunsstoffseils, plus eines "inneren" Zauns in Form eines einzelnen (!) schlecht sichtbaren, vermutlich stromführenden dünnen Kunsstoffseils (mit Leitern unbekannter Art) in 80cm Höhe für Großpferde (!), befestigt an mobilen Metallstäben, stehen aus meiner Sicht nicht im Einklang mit den Leitlinien des Bundesumweltminsteriums. Der äußere Stacheldraht ist an dünnen Holzpfeilern befestigt, die z. T. schräg stehen und damit von zweifelhafter Standfestigkeit auszugehen ist. Aus eigener Erfahrung weiß man, dass das Holz immer zuerst im Boden verrottet, womit der ganze Pfahl instabil wird und irgendwann von jetzt auf gleich kippt. An einer Stelle sieht es aus, als würde der Pfahl nur noch durch den Zaun vor dem Umfallen gehalten werden. Soll so der ausreichende "Standard" aussehen?

Übrigens heißt es auch im Merkblatt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen" zum Herdenschutz:
Geflechtzäune jeglicher Art sowie Stahl- und Stacheldrahtzäune sind für Pferde tierschutzrelevant und dürfen für deren Einzäunung keinerlei Verwendung finden. Mobile Zaunsysteme bieten für Pferde keine ausreichende Hütesicherheit [...]."

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde gemäß der Richtlinie Wolf, Stand Dezember 2020, Punkt 5 https://pferde-land-niedersachsen.com/i ... ktuell.pdf
¹ Wolfsschutz Deutschland, 08.12.2020: Schießbefehl Rodewaldrudel: Niedersachsens Weg in die Lobbykratie https://wolfsschutz-deutschland.de/
² Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs,
OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 24.11.2020, 4 ME 199/20
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... l&max=true
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