Na da kennt sich aber einer aus.Erklärbär hat geschrieben: ↑30. Jun 2018, 15:35 Nö.
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJG (Sachliche Verbote) ist verboten:
Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild, ausgenommen Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild, zur Nachtzeit zu erlegen (Nachtjagdverbot).
Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnennuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz)
Man hat auch keine Ruhe vor den Jägern, egal zu welcher Zeit. Hauptsache es musste nicht wieder ein Wolf,Fuchs,Schaf, Pony oder Rind dran glauben.