Nds. Wolfsverordnung

Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein
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Nina
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Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Die neue Niedersächsische Wolfsverordnung - wie normales Wolfsverhalten zu Problemwolf-Verhalten wird

Die Niedersächsische Wolfsverordnung NWolfVO liegt vor, im Untertitel auf der Website des Umweltministeriums: "Lies: „Wolf braucht kluges Management“.

Hier eine kleine Zusammenfassung einiger Punkte:

Nach § 3 gilt als "unerwünschtes Verhalten", wenn sich ein Wolf auf unter 30m einem Menschen nähert oder einen Menschen duldet, der sich ihm auf unter 30m nähert, oder sich in einer Entfernung von unter 30m zu von Menschen genutzten Gebäuden oder sich innerhalb "im Zusammenhang bebauter Ortsteile" aufhält und sich nicht verscheuchen lässt. Die 30m-Grenze gilt dabei nicht für Menschen auf Hochsitzen oder in Fahrzeugen.

Zeigt ein Wolf derartiges unerwünschtes Verhalten, darf er von einer "geeigneten Person" nach § 8 vergrämt werden. Geeignete Person ist nach § 8 in einem Jagdbezirk vorrangig die jagdausübungsberechtigte Person. In einem Bezirk kann diese Person mit ihrem Einverständnis von der Kreisjägermeister*in bestimmt werden. Darüber hinaus sind Tierhalter*innen zur Vergrämung berechtigt, wenn sich ein Wolf "zumutbar geschützten" Weidetieren nähert und sich nicht verscheuchen lässt.

Nach § 4 gelten u. a. die Verfolgung eines Menschen, die Annäherung an einen Menschen auf unter 30m, die Duldung eines Menschen, der sich dem Wolf auf unter 30m nähert und die Annäherung an ein von Menschen genutztes Gebäude, wenn sich dadurch die Gefahr einer Annäherung an einen Menschen auf unter 30m deutlich erhöht, als "unerwünschtes Verhalten", das eine Entnahme rechtfertigt, wenn sich der Wolf nicht erfolgreich vergrämen oder verscheuchen lässt. Die 30m-Grenze gilt nicht für Menschen auf Hochsitzen und in Fahrzeugen. Eine Identifizierung per DNA-Analyse ist nicht nötig. Ist eine Identifizierung des Individuums mit unerwünschtem Verhalten nicht anhand äußerlicher Merkmale möglich, greift § 45 a Abs. 2 BNatSchG: Sind die Schäden keinem Einzeltier zuzuordnen, werden so lange Wölfe des Rudels entnommen, bis die Schäden ausbleiben.

Werden beide Elterntiere oder ein alleinerziehendes Elterntier entnommen, werden auch die Welpen getötet, sofern sie nicht durch andere Rudelmitglieder versorgt werden. Bei Welpen unter 3 Monaten wird geprüft, ob die Unterbringung in einem Gehege in Betracht kommt (§ 4 Abs. 3).

Für Feststellung und Tötung schwer erkrankter oder verletzter Wölfe sind nach § 9 in der Regel ein Tierarzt oder eine Tierärztin zuständig. Als Ausnahme definiert § 9 Abs. 2 "Verkehrsunfälle mit Wölfen", nach dem die Einschätzung der jagausübungsberechtigten Person ausreichend ist, über Gesundheitszustand, Verletzungsgrad, Genesungsprognose und den Tod des Wolfes zu entscheiden.

Bei Weidetierrissen ist nach § 5 Abs. 2 von einem ernsten wirtschaftlichen Schaden die Rede, wenn "der bereits eingetretene oder drohende Schaden mehr als nur geringfügig und damit von einigem Gewicht ist". Können Schäden nicht einem einzelnen Tier zugeordnet werden, gilt wieder § 45 a Abs. 2 BNatSchG: Sind die Schäden keinem Einzeltier zuzuordnen, werden so lange Wölfe des Rudels entnommen, bis die Schäden ausbleiben.

Voraussetzung für eine Entnahme ist die zweimalige Überwindung zumutbarer wolfsabweisender Schutzmaßnahmen mit jeweils mindestens einem verletzten oder getöteten Weidetier. Nach § 5 Abs. 4 steht einer Überwindung gleich, wenn eine Herde aufgrund eines außerhalb der Schutzmaßnahme agierenden Wolfs ausbricht. Einer Überwindung zumutbarer Schutzmaßnahmen ist nach § 5 Abs. 5 ebenfalls gleichgestellt, wenn der Überkletter- oder Untergrabeschutz zwar nicht (lückenlos) vorhanden ist, der Wolf aber durch einen anderen Weg zu den Nutztieren gelangt ist und die Lücken damit nicht ursächlich für die Überwindung waren.

Eine Überwindung zumutbarer Schutzmaßnahmen gleich kommt auch die Überwindung nicht wolfsabweisender Zäunungen, die lediglich vor Ausbruch der Weidetiere schützen, sofern sie bei der Beweidung von Deichen eingesetzt werden. Als Überwindung zumutbarer Schutzmaßnahmen gilt auch eine ungeschützte Herde während der Hütezeit, wenn sie von einem Schäfer*in gehütet wird. Als Überwindung von Schutzmaßnahmen gilt ebenfalls, wenn ein Übergriff auf Rinder oder Pferde ungeachtet ihres Schutzes erfolgt, sofern sie im "selbstschutzfähigen Herdenverband" gehalten werden. Dabei ist die jeweils gleiche Anzahl von Tieren im Verhältnis von Alter und Gewicht ausschlaggebend: Bei Rindern auf jedes Tier unter 250 kg eines über 250 kg und bei Pferden auf jedes Tier unter einem Jahr mindestens eines im Alter von mindestens einem Jahr.

Da nicht auf die Größe der Pferde eingegangen wird, gelten theoretisch zwei Minishetlandponys - eines im Jährlingsalter zusammen mit einem frisch abgesetzen 5 Monate alten Fohlen - als "selbstschutzfähiger Herdenverband". Zum Vergleich: Die Epiphysenfugen sind bei Pferden erst im Alter von 4-5 Jahren vollständig verwachsen, und das Pferd damit erst ausgereift und voll belastbar. Trotzdem würden die beiden Pferdekinder als "zum Selbstschutz befähigter Herdenverband" gelten und der Wolf als "Problemwolf" mit gelber Karte vor der roten.

Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Niedersächsische Wolfsverordnung
Lies: „Wolf braucht kluges Management“
https://www.umwelt.niedersachsen.de/sta ... 95016.html
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Nina
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Um die pauschale 30-m-Grenze in der Niedersächsischen Wolfsverordnung einmal an einem praktischen Beispiel zu beleuchten, ziehe ich mal ein Video aus Dänemark hinzu, das in diesem Frühjahr aus dem Wohnzimmer eines dänischen Ferienhauses aufgenommen wurde.

Laut Marc B. Nielsen, der das Video aufgenommen und später auf seiner Facebook-Seite gepostet hat, kam der Wolf unvermittelt um die Ecke, als die Familie am Frühstückstisch saß. Er setzte sich in 15m Entfernung direkt vor die Terrassentür und begann sich, ins große Panoramafenster schauend, ungeniert zu kratzen. Als er die Aktivität hinter der großen Fensterfront bemerkte, machte er sich sofort auf, setzte seinen Weg fort und verschwand aus dem Sichtfeld.

Die Familie von Marc B. Nielsen konnte das Verhalten zunächst nicht einordnen, zumal die 15jährige Tochter Freja zu dem Zeitpunkt in ca. 500m Entfernung draußen beim Joggen war. Als ihre Eltern sie auf ihrem Mobiltelefon anriefen, hielt sie das zunächst für einen Scherz und erstarrte dann vor Schreck. Sie spurtete zum Ferienhaus und konnte noch einen Blick auf das Tier erfassen, was gleichermaßen faszinierend wie beunruhigend gewesen sei. Ein Unsicherheitsgefühl sei schon mit dabei, wenn sie joggen gehe. Auf Facebook seien viele Menschen begeistert gewesen, die sich selber wünschten, mal einen Wolf aus so geringer Entfernung zu sehen. Auch auf der Facebookseite von Frejas Sportschule gab es zustimmende Kommentare wie: "Wow... prima, dass es ihm gut geht", "nein, ist das ein schönes Tier" und "toll, ihn mal zu sehen". Laut Zeitung handele es vermutlich sich um den in Norddänemark standorttreuen Rüden GW781m, der zwischen dem nördlichsten Zipfel Jütlands bei Skagen und der Region um die größte Wanderdüne Råbjerg residiert.

Nordjyske, 06. Mai 2020: Einzigartiges Video: Wolf überrascht Familie beim Frühstück Se enestående video: Ulv dukkede op da familie spiste morgenmad
https://nordjyske.dk/nyheder/frederiksh ... 2e5226d03c

Dasselbe Verhalten in 15m Entfernung wäre dann wohl nach der neuen Niedersächsischen Wolfsverordnung eine deutliche Unterschreitung der 30-m-Grenze zu Menschen bzw. zu menschlich genutzten Bebauungen und damit "unerwünschtes Verhalten". Derselbe Wolf, der in Dänemark für große Begeisterung sorgt, wäre in Niedersachsen zukünftig dann wohl schon sowas wie ein halber toter Wolf. Und im Wiederholungsfall ein toter Wolf.
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Nina
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Noch ein Beispiel aus Schweden: Ein Wolf schaut in das Haus von Andreas - in nur 5-6 m Entfernung.
In dem 50 Sek.-Video erzählt Andreas begeistert von seiner unerwarteten Wolfsbegegnung, die er dokumentiert hat.
Er erklärt das so anschaulich mit "Händen und Füßen" und seinem Bildmaterial, das man das sicher auch ohne Schwedisch-Kenntnisse versteht.

svt nyheter, 01.12.2020: Andreas upptäckte en varg i villaträdgården https://www.svt.se/nyheter/lokalt/skane ... tradgarden

Netter Typ, nettes Haus, nette Umgebung und netter Wolf... rundum positiv. Und es ist ein weiterer Beleg, dass trotz regelmäßiger Lizenz- und Schutzjagden Wölfe weiter Wölfe sind, sich wie Wölfe verhalten und weiterhin menschliche Strukturen nutzen, anstatt "Scheu" beigebracht zu bekommen und sich zitternd in den Wald zurück zu ziehen.

Und jetzt stelle ich mir vor, wie die griesgrämigen Niedersachsen im Geiste schon wieder die Gewehre aus dem Waffenschrank holen... Gerade verirrte sich ja mal wieder so ein Wanderer bei der Erstellung seiner individuellen kopfeigenen Landkarte kurzzeitig in die Innenstadt von Nordhorn (gar auf dem Weg zur Schulbushaltestelle?). Wenn da mal nicht der nächste Problemwolf ausgerufen wird.
Die Läden sind zu, in der Stadt ist es leerer als üblich - vielleicht deshalb hat sich am Dienstag ein Wolf in die Innenstadt von Nordhorn (Landkreis Grafschaft Bentheim) gewagt. "Wir hatten zahlreiche Sichtungen", sagte ein Polizeisprecher.

NDR, 22.12.2020: Nordhorn: Wolf läuft durch die Innenstadt https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... f4430.html
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Der NABU Niedersachsen hat bezüglich der Niedersächsischen Wolfsverordnung Beschwerde bei der EU eingelegt:
Der Naturschutzbund (Nabu) hat bei der Europäischen Union Beschwerde gegen die neue Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen eingereicht. Die Ende November erlassene Verordnung verstoße gegen den Artenschutz, teilte der Nabu am Dienstag in Hannover mit. Außerdem weiche Niedersachsen mit seiner Verordnung weit von Beispielen anderer Bundesländer sowie vom EU-Recht ab.

t-online, 05.01.2021: Naturschutzbund legt EU-Beschwerde gegen Wolfsverordnung ein https://www.t-online.de/region/hannover ... g-ein.html
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Der niedersächsische Umweltminister nutzt die Pressemitteilungsbereich des Umweltministeriums, um offensichtlich seinen persönlichen Gedanken über Personen Ausdruck zu verleihen, die seiner Politik im Wege stehen. Dabei macht der NABU ja nichts anderes, als von ganz normalen, legalen rechtsstaatlichen Mitteln Gebrauch zu machen und eine juristisch umstrittene Verordnung europarechtlich überprüfen zu lassen. Wo also ist das Problem?
Niedersachsens NABU-Vorsitzender will beim Wolfsthema weiter polarisieren

Nachdem der NABU Niedersachsen mehrfach vor Gericht mit seinen Vorwürfen gegen die Wolfspolitik des Landes gescheitert ist, wird nun der Versuch unternommen, per Beschwerde bei der EU-Kommission die eigenen Vorstellungen von Artenschutz durchzusetzen.
[...] Minister Olaf Lies dazu: „ [...] Der NABU hatte im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern. Diese blieben jedoch weitgehend aus, da man beim NABU dem Erhalt der Weidetierhaltung und den von ihr abhängigen, geschützten Arten offenbar weniger Bedeutung beimisst als dem bedingungslosen Schutz auch noch des problematischsten Einzelwolfes.“

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, PI 001/2021: Niedersachsens NABU-Vorsitzender will beim Wolfsthema weiter polarisieren https://www.umwelt.niedersachsen.de/sta ... 95960.html
Andere (Politiker) nutzen für solche persönlichen Animositäten Twitter & Co...
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Der SPD laufen in Niedersachsen die Mitglieder weg.
Im Dezember überschritten die Grünen die Marke von 10 000 Mitgliedern, gut anderthalb Jahre zuvor waren es noch weniger als 8000 gewesen. [...] Die SPD von Ministerpräsident Stephan Weil verlor dagegen fast 2000 Mitglieder.

WELT, 05.01.2021: Grüne gewinnen Mitglieder: Regierungsparteien schrumpfen https://www.welt.de/regionales/niedersa ... mpfen.html
Die sind jetzt aber nicht alle vor dem Lies davongelaufen, oder doch?
maxa67

Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von maxa67 »

Und wenn, dann offensichtlich in die falsche Richtung ^^
Der CDU und der Kirche laufen auch die Mitglieder davon, scheint also ein Massenphänomen zu sein. Außer bei den Grünen, da bekommt man eher nen gut dotierten Job. Zumindest in Sachsen und Rheinland Pfalz werden die grünen Parteikollegen schnell und gut im öffnetlichen Dienst versorgt...
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Die Landtagsantwort 18/8302 der Niedersächsischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage 18/7957 der Grünen ist jetzt in der NILAS-Datenbank zugänglich.

Zwei Monate hat sich die Landesregierung Zeit gelassen, um letztlich ausweichend zu antworten, ausschweifende Worthülsen und Phrasen statt Inhalte zu liefern, Stellen zu schwärzen oder sich auf Art. 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung zu berufen: "Die Landesregierung braucht dem Verlangen nicht zu entsprechen, soweit dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt würden oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden."

Erste Beispiele: Frage nach aktuellen "Problemwölfen"
[Vorbemerkung der Abgeordneten:] Der Rundblick vom 14.10.2020 berichtete von einer Schätzung des Umweltministeriums, wonach das Umweltministerium landesweit etwa zwölf Tiere als „Problemwölfe“ einstuft. [...]

[Frage] 6. Welche Wölfe werden vom Umweltministerium als „Problemwölfe“ eingestuft (bitte jeweils Kennung, Territorium und gegebenenfalls Rudel angeben)?

[Anwort der Landesregierung:] Wölfe, die in der Kulturlandschaft als problematisch eingestuft werden, sind insbesondere solche, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder keine ausreichende Scheu vor Menschen zeigen. Sobald ein solches Verhalten punktuell bei Individuen beobachtet wird, erfolgen ein intensiviertes Monitoring und eine permanent angepasste Bewertung. Eine Liste mit „Problemwölfen“ existiert insofern nicht.

Niedersächsischer Landtag, Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (18/7957) gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung (18/8302), 14.01.2021: Bleiben die Positionen des Bundes und der eigenen Fachebene bei der Wolfsjagd unberücksichtigt? https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -08302.pdf
Nennung von Kennung, Territorium und Rudel? Fehlanzeige. Stattdessen leere Worthülsen, Binsenweisheiten und zu den Details: Schweigen im Walde. :-? Und wenn man sich schon ausweichend davongemogelt hat, verweist man bei Frage 7 einfach auf die (nichtssagende) Antwort zu Frage 6:
[Frage] 7. Aus welchen Gründen werden die Wölfe jeweils als problematisch eingestuft (bitte je Individuum gegebenenfalls zugeordnete Nutztierschäden mit Kennnummer des Falls, Datum, Ort, Tierart, Art des Grundschutzes, gegebenenfalls Zaunart und -höhe, Schwachstellen des Herdenschutzes, nachgewiesenem Verursacher sowie Schadenshöhe aufführen)?

[Antwort der Landesregierung:] Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

Niedersächsischer Landtag, Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (18/7957) gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung (18/8302), 14.01.2021: Bleiben die Positionen des Bundes und der eigenen Fachebene bei der Wolfsjagd unberücksichtigt? https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -08302.pdf
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Nina
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

[Frage:] 8. Inwiefern war der NLKNW an der Prüfung des Sachverhalts beteiligt, der zu einer Einstufung als „Problemwolf“ führte (bitte je Fall die fachliche Einschätzung des NLWKN dazu darstellen)?

[Antwort der Landesregierung:] Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist maßgeblich an der fachlichen Bewertung problematischen Wolfsverhaltens beteiligt.

Niedersächsischer Landtag, Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (18/7957) gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung (18/8302), 14.01.2021: Bleiben die Positionen des Bundes und der eigenen Fachebene bei der Wolfsjagd unberücksichtigt? https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -08302.pdf
What? Die Hinweise auf eine möglicherweise abweichende Einschätzung des NLWKN als Fachbehörde gegenüber der Einschätzung des Umweltministeriums haben genau zu dieser Frage geführt - jetzt bleibt sie weitestgehend unbeantwortet. Umweltminister Lies enthält dem Parlament damit die Antwort vor, welche fachliche Einschätzung der NLWKN denn nun konkret abgegeben hat.
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Re: Nds. Wolfsverordnung

Beitrag von Nina »

Die nächsten Abschussgenehmigungen erfolgen zukünftig nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit "ausgekungelt im Hinterzimmer":
[Frage] 9. Wann und von welcher Behörde wurden bislang Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme erteilt? Wo ist die Erteilung von Genehmigungen geplant bzw. in Vorbereitung?

[Antwort der Landesregierung:] Darüberhinausgehende Angaben über weitere Ausnahmegenehmigungen können öffentlich nicht getätigt werden, da schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen (Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung). Die Auskunft, welche Behörden zu welchem Zeitpunkt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt haben, kann zum Schutze der in den Vollzug der Genehmigung eingebundenen Personen - insbesondere der Jagdausübungsberechtigten - nicht öffentlich erteilt werden. Durch die Preisgabe der geforderten Angaben könnte nachvollzogen werden, wer in den Vollzug der Genehmigungen einbezogen ist oder wer diese beantragt hat. Sofern diese personenbezogenen Daten ermittelbar werden, sind - beispielsweise durch eine in sozialen Medien geschürte Missachtung der rechtsstaatlichen Entnahmeentscheidung - Mobbing, Beleidigungen und Angriffe auf die in die Maßnahme involvierten Beteiligten zu befürchten. Erfahrungen aus den bisher bekannt gewordenen Ausnahmegenehmigungsverfahren zeigen, dass zum einen die mit der Entnahme befassten Personen umfangreichen Repressalien im persönlichen Bereich ausgesetzt sind. Zum anderen sind in der Vergangenheit Informationen über erteilte Ausnahmegenehmigungen insbesondere dazu verwendet worden, den Vollzug der Genehmigung durch Störaktionen, zu denen über soziale Medien aufgerufen worden ist, zu verhindern und damit eine nur unter strengen rechtlichen Anforderungen zugelassene und nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getroffene rechtstaatliche Entscheidung auszuhebeln.

Niedersächsischer Landtag, Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (18/7957) gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung (18/8302), 14.01.2021: Bleiben die Positionen des Bundes und der eigenen Fachebene bei der Wolfsjagd unberücksichtigt?
https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -08302.pdf
Was ist damit konkret gemeint? Etwa sowas hier:
[...] wurde aus Steimbke vermeldet, es hätten sich Wolfsschützer mit Jägern angelegt, die nur auf Wildschweine aus waren. Einer der Wolfsfreunde, hieß es, habe sich den Jägern dann „vors Auto geschmissen, um uns nachher vorwerfen zu können, wir hätten sie angegriffen“. Nachfrage beim Jäger: War das so? Nun, sagt der Mann, das sei etwas zugespitzt. Die fragliche Person sei um das Auto herumgegangen.

Schaumburger Nachrichten, 01.03.2019: Rodewald Debatte um Wolfsabschuss wird immer heftiger https://www.sn-online.de/Nachrichten/De ... r-heftiger
Und war es nicht Olaf Lies selbst, der die vom Wähler der SPD anvertrauten offiziellen "sozialen Medien" des Portals des Umweltministeriums dafür nutzt, gegen den NABU-Vorsitzenden Holger Buschmann zu stänkern, weil der den (rechtsstaatlichen!) Weg der Beschwerde bei der EU gegen die niedersächsische Landesregierung aufgrund der europarechtlich zweifelhaften und in der niedersächsischen Bevölkerung höchst umstrittenen geplanten Wolfsverordnung verfolgt?
Niedersachsens NABU-Vorsitzender will beim Wolfsthema weiter polarisieren. Nachdem der NABU Niedersachsen mehrfach vor Gericht mit seinen Vorwürfen gegen die Wolfspolitik des Landes gescheitert ist, wird nun der Versuch unternommen, per Beschwerde bei der EU-Kommission die eigenen Vorstellungen von Artenschutz durchzusetzen. [...] „Der NABU hatte im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern. Diese blieben jedoch weitgehend aus, da man beim NABU dem Erhalt der Weidetierhaltung und den von ihr abhängigen, geschützten Arten offenbar weniger Bedeutung beimisst als dem bedingungslosen Schutz auch noch des problematischsten Einzelwolfes.“

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, PI 001/2021: Niedersachsens NABU-Vorsitzender will beim Wolfsthema weiter polarisieren https://www.umwelt.niedersachsen.de/sta ... 95960.html
Und ist es nicht DER Olaf Lies, der den Nötigungen durch Landwirte, die Zufahrten zu Discounter-Lagern blockieren, um ihre politischen Forderungen durchzusetzen, Verständnis entgegen bringt?
Die Landwirte werden das nicht auf sich sitzen lassen, kündigte Lee an. Man werde spontan entscheiden, ob man noch vor einem für kommende Woche angesetzten Termin mit Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) zu Aktionen aufrufe. Die Motivation sei jedenfalls da. "Das nächste Mal sollten die Bauern gleich zwei Wochen lang die Lager blockieren und nicht nur zwei Tage", sagte der Sprecher.

NDR, 07.01.2021: Landwirte gegen Aldi: Streit um Butterpreis spitzt sich zu https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... te370.html
Rückendeckung bekommen die Bauern vom niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies (SPD). Es sei das völlig falsche Signal, sagte Lies. "Wir waren uns einig, dass eine derartige Absenkung nicht erfolgen soll. Und jetzt müssen wir erleben, dass der Butterpreis doch ganz im Keller gelandet ist. So geht man mit den Landwirten nicht um."

NDR, 07.01.2021: Landwirte gegen Aldi: Streit um Butterpreis spitzt sich zu https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... te370.html
Und was dagegen war nochmal in den geplanten Wolfsabschussgebieten los?
Seitdem berichten Anwohner von laut redenden Menschen, auch mit Musiklautsprechern und Bollerwagen, die abends durch die Gegend zögen. [...] Samthandschuhe trägt die andere Seite auch nicht. Eine der Frauen, die von ihrer Angst um ihre Pferde erzählt, spricht von Wolfsfreunden konstant als den „Durchgeknallten“. Die Facebook-Seite „Wolf – nein danke“, bei der einige Menschen aus der Rodewald-Gegend mitmischen, gießt immer wieder Häme über „Wolfskuschler“ und „Fanatiker“ aus.

Schaumburger Nachrichten, 01.03.2019: Rodewald Debatte um Wolfsabschuss wird immer heftiger https://www.sn-online.de/Nachrichten/De ... r-heftiger
Zum anderen behauptet Umweltminister Lies nämlich, dass Tierschützer Feuerwerkskörper an Weiden im Landkreis Uelzen gezündet hätten. Lies unterstellt Tierschützern nicht nur kriminelle Energie; er beschimpft sie sogar unisono als Fanatiker. Blöd nur, dass der Polizei so gar nichts von Schießereien mit Feuerwerkskörpern bekannt ist. [...] Weil uns die Feuerwerksgeschichte doch arg merkwürdig vorgekommen ist, riefen wir heute bei der Polizei in Uelzen an und fragten nach. Es liegen weder Anzeigen wegen Feuerwerksschießerei an Weiden vor, noch sind der Polizei Fälle bekannt, in denen im LK Uelzen oder in Uelzen Feuerwerkskörper an Weiden gezündet worden sind. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Wolfsschutz Deutschland, 21.04.2020: Niedersachsen – Schießgenehmigung auf Wölfin im Emsland läuft aus – Minister Lies beschimpft Tierschützer als Fanatiker https://wolfsschutz-deutschland.de/2020 ... fanatiker/
Übrigens: Der Deutsche Jagdverband schlägt vor, das freie Betretungsrecht der Bürgerinnen und Bürger des Bundesrepublik Deutschland für das freie Betreten von Wald, Feld und Flur einzuschränken, um ungestört die Wolfsjagd ausüben zu können:
Um eine effektive Durchführung zu gewährleisten, sollte noch die Möglichkeit aufgenommen werden, das freie Betretungsrecht einzuschränken (wobei Eigentümer und Nutzungsberechtigte hiervon ausgenommen sein müssten).

Deutscher Bundestag, 09.12.2019: Öffentliche Anhörung zu den Vorlagen Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, BT-Drucksache 19/10899, 19/13289, Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes e.V. zur öffentlichen Anhörung am 9.12.2019 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Friedrich von Massow, – 7.12.2019 -
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... w-data.pdf
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a1 ... olf-670352
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