Verhalten vom Wolf am Zaun

Die Beziehung zwischen Mensch und Wolf, Zusammenleben, Herdenschutz, Konflikte und Lösungen.
Der Hirte
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Der Hirte »

Hallo, keine Frage sehe ich " ein" das der Herdenschutz auf die jeweilige Region angepasst sein muß, wie auch von mir schon geschrieben.
Das Überspringen des E Zauns kommt auch zu euch.Keine Frage.
Wie schon erwähnt, hier im südlichen F gibt es keine Ausgleichszahlungen, wenn die Herde nur durch E Zaun geschützt ist.
Denke das ist aussagekräftig genug.

Jean Marc Landry, ein alter Bekannter von mir, ich kenne ihn, und er kennt mich.
Als Wolfsforscher sicherlich ernstzunehmend , aber beim Herdenschutz hat er uns keinen Millimeter weiter gebracht.
Bei 98% der Herdenbesitzer, die ich kenne, bleibt die Tür geschlossen wenn er anklopft.
Ich kenne Videos von ihm, die Fake sind, also genau hinschauen, und nicht alles glauben.

Jean Marc betrachtet die Dinge aus der Sicht des Wolfforschers, was seine Berechtigung hat, aber eben nicht aus der Sicht der Züchter und Hirten.

Letztes Jahr bekam ich einen Anruf eines ehemaligen Arbeitgebers, der mir von einer Zusammenkunft von Züchtern berichtete, bei der Jean Marc seine neue Variante des Herdenschutzes vorstellte. Ein Halsband für jedes Schaf welches Wölfe abhalten soll.
Mein Bekannter rief mich an, bezüglich meiner Meinung , weil er weiß was ich mache.
Bei der Zusammenkunft, kam J M garnicht gut an.
Der Hirte
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Der Hirte »

Hi The Onikra, nein 24h Bewachung durch einen Hirten ist nicht zwingend erforderlich, wer wollte das auch tun, den ganzen Tag um die Einzäunug Latschen , aus lauter Langeweile.
Aber um die Hunde kommt ihr nicht herum.
Letzten Sommer, war ich auf einer Alp, wo das Chalet des Hirten integriert war, mit dem Schlafplatz der Herde.
1 ha eingezäunt, mit 8 Drähten, im Abstand von ca. 30 cm, oben nach Außen gewinkelt.
Nicht bei mir , aber beim Nachbarn sind selbst dort Wölfe eingedrungen , über 30 tote Schafe, meist erdrückt von den nachfolgenden Schafen, die alle durch den Zaun nach draußen wollten.

Insgesamt ein , nach meiner Meinung nach unvorteilhafter Schutz, weil die Hunde nicht draußen waren und die Wölfe auf Abstand hielten, auch gerade gefährlich für das Tagesgeschäft, weil die Wölfe nicht nachhaltig aus dem Gebiet vertrieben werden, weil sie Nachts die Möglichkeit bekamen , sich wieder anzunähern.

Übrigens Bilder und Videos gerne, weiß nur nicht wie das geht, mit dem Einstellen
Der Hirte
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Der Hirte »

Ach ja, noch zu den Kosten eines Hsh.
Hier werden Arbeitslinien, die von allen genutzt werden, ob im Süden oder auch weiter nördlich verschenkt oder zum Subventionspreis abgegeben, 375€.
Die Rassen , die ich als geeignet betrachte, die, die nicht das Bedürfnis haben den Weidezaun zu überspringen, was in D nicht akzeptabel wäre kosten , weil rarer, 500€.
Meine Spanier haben in Spanien, Leon 120€ , beim Schäfer gekostet.
Tierarzt, Impfung jährlich ca 60 €, Wurmkur, Flohschutz, Sakoptisprophylaxe, weil hier viele verseucht sind , max 80€ im Jahr. Sonstige TA Kosten fallen nicht an, keiner meiner Hunde in15 Jahren jemals Krank.
Futterkosten 1kg am Tag, ca 40€ im Monat.
Finde ich nicht teuer.
In Spanien sagt man, lieber einen Mastin das ganze Jahr füttern als den Wolf einen Tag
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Old Trapper
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Old Trapper »

Der Hirte hat geschrieben: 16. Jan 2019, 00:55 Ach ja, noch zu den Kosten eines Hsh.
Hier werden Arbeitslinien, die von allen genutzt werden, ob im Süden oder auch weiter nördlich verschenkt oder zum Subventionspreis abgegeben, 375€.
Die Rassen , die ich als geeignet betrachte, die, die nicht das Bedürfnis haben den Weidezaun zu überspringen, was in D nicht akzeptabel wäre kosten , weil rarer, 500€.
Meine Spanier haben in Spanien, Leon 120€ , beim Schäfer gekostet.
Tierarzt, Impfung jährlich ca 60 €, Wurmkur, Flohschutz, Sakoptisprophylaxe, weil hier viele verseucht sind , max 80€ im Jahr. Sonstige TA Kosten fallen nicht an, keiner meiner Hunde in15 Jahren jemals Krank.
Futterkosten 1kg am Tag, ca 40€ im Monat.
Finde ich nicht teuer.
In Spanien sagt man, lieber einen Mastin das ganze Jahr füttern als den Wolf einen Tag
Hier in D werden deutlich höhere Summen genannt, sowohl für Anschaffung wie Haltung. Da geht es um Summen bis zu mehreren Tausend Euro/Hund.
Auch wird pro Hund eine Haftpflichtversicherung fällig. HSH gehören nach Landeshundegesetz NRW zu den so genannten Listenhunden. Evtl. fallen so noch Kosten für Ausbildung, Wesenstest und/oder Zertifizierung an ...
Wird nur die Anschaffung gefördert, wird es bei mehrerem HSH in D schnell teuer.
Dazu kommen z. T. völlig unverständliche und unsinnige rechtliche Vorgaben, welche Weidetierhalter von der Anschaffung von HSH abhalten.
Beispiel:
Das Tierschutzgesetz schreibt für im Freien arbeitende Hunde die Aufstellung von Hundeschutzhütten. Obwohl jeder Praktiker weiß, dass diese für das Wohl der HSH nicht notwendig sind und von ihnen nicht einmal bei schlechten Witterungsbedingungen regelmäßig angenommen werden. (Hoffentlich kommen radikale Tierschützer nicht auf die Idee, auch für jedes Schaf eine Schutzhütte zu fordern.)
Gleichzeitig verbietet das Tierschutzgesetz die Haltung von Hunden hinter stromführenden Umzäunungen. Das konterkariert natürlich die Bereitschaft von Weidetierhaltern, sich HSH anzuschaffen. Sie verweisen mit Recht auf fehlende Rechtssicherheit und ggf. drohenden Anzeigen gutmeinender Spaaziergänger oder fanatischer Tierschützer.
Mehrere Verbände haben 2018 hier dringend erforderliche Änderungen gefordert.
Wurde das inzwischen von der Politik umgesetzt?
Denke erst bevor du schreibst,
sende erst nachdem du denkst!
Der Hirte
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Der Hirte »

Das ist halt D , ein Glück muß ich dort nicht mehr leben.

Und das interessante ist , das es trotz all dieser Verordnungen nicht besser läuft, was ein Schwachsinn
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Nina
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Nina »

Old Trapper hat geschrieben:Dazu kommen z. T. völlig unverständliche und unsinnige rechtliche Vorgaben, welche Weidetierhalter von der Anschaffung von HSH abhalten.
Beispiel:
Das Tierschutzgesetz schreibt für im Freien arbeitende Hunde die Aufstellung von Hundeschutzhütten. Obwohl jeder Praktiker weiß, dass diese für das Wohl der HSH nicht notwendig sind und von ihnen nicht einmal bei schlechten Witterungsbedingungen regelmäßig angenommen werden. (Hoffentlich kommen radikale Tierschützer nicht auf die Idee, auch für jedes Schaf eine Schutzhütte zu fordern.)
Gleichzeitig verbietet das Tierschutzgesetz die Haltung von Hunden hinter stromführenden Umzäunungen.
Das ist sachlich nicht korrekt.

Das Verbot "stromführender Vorrichtungen" in der Tierschutz-Hundeverordnung bezieht sich allein auf die Haltung von Hunden im Zwinger, nicht im Freien auf der Weide:
In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.

§ 6 Absatz 3 Nr. 4 TierSchHuV: Anforderungen an die Zwingerhaltung https://www.gesetze-im-internet.de/tier ... 00001.html
Auf die in Baden-Württemberg entstandene Diskussion hat das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Rechtsauffassung bestätigt:
Das BMEL hatte erst im Sommer mit einem Brief klargestellt, dass es sehr wohl möglich sei, Herdenschutzhunde auf Weiden mit Elektrozäunen einzusetzen – obwohl in der Tierschutz-Hundeverordnung stromführende Vorrichtungen in Hundezwingern verboten würden. Eine Weide sei jedoch kein Zwinger im Sinne der Verordnung, so das Bundesministerium.

Baden-Württemberg.de, 24.10.2017: Herdenschutzhunde können Wolfsangriffe verhindern https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... erhindern/
Und spätestens nach dem letzten Sommer sollte doch aber jedem klar sein, dass ein Witterungsschutz nicht allein als Schutz gegen Kälte, sondern insbesondere gegen Hitze und uneingeschränkte Sonneneinstrahlung für den Hund überlebenswichtig sein kann.
Hunde sind sehr hitzeempfindlich und reduzieren bereits bei Außentemperaturen von ca. 22-25 C° ihre körperliche Aktivität und suchen im Freien Schattenplätze oder im Haus kühle Böden, wie z. B. Fliesen auf. Eine hohe Umgebungstemperatur ist für sie besonders gefährlich, da Hunde ihre Körpertemperatur, nicht wie wir Menschen, durch Schwitzen regulieren können. Durch ihr dichtes Fell und vor allem durch das Fehlen von Schweißdrüsen am Körper, können Hunde nicht schwitzen und so ihren Körper abkühlen. [...] Schon ab einer Temperatur von ca. 28-30 C° reicht dieser Mechanismus nicht mehr aus und die Körpertemperatur beginnt zu steigen. Übersteigt also die Umgebungstemperatur die Kompensationsgrenzen des Hundes, kann es sehr schnell zum Hitzschlag kommen.

VDH: Hitzschlag bei Hunden https://www.vdh.de/news/artikel/hitzschlag-bei-hunden/
Das gilt auch für andere Extremwetterlagen wie tagelange starke Schneefälle oder Starkregenereignisse mit Überschwemmungen und extrem aufgeweichten Böden, auf denen auch die Schafe keine trockenen Liegeplätze mehr finden.

Old Trapper hat geschrieben:Das Tierschutzgesetz schreibt für im Freien arbeitende Hunde die Aufstellung von Hundeschutzhütten. (Hoffentlich kommen radikale Tierschützer nicht auf die Idee, auch für jedes Schaf eine Schutzhütte zu fordern.)
Auch dies ist sachlich falsch. Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt keine speziellen "Hundeschutzhütten" in Form von einzelnen "Hundehütten" vor, sondern spricht lediglich allgemein von "Schutzhütten" (§ 4 Abs. 1 TierSchHuV), die so bemessen sein müssen, dass "der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann" (& 4 Abs. 2 Nr. 1 TierSchHuV).

Die "Schutzhütte" für Schafe ist auch keine wirre Idee fiktiver "radikaler Tierschützer", sondern beispielsweise eine Empfehlung der Fachleute des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - und wird im Volksmund gewöhnlich auch als Stall, Unterstand oder Witterungsschutz bezeichnet.

Auch wenn Schafe in manchen Augen einfach nur noch nicht geschlachtetes Fleisch zu Kilopreisen sein mögen, haben auch diese Tiere Grundbedürfnisse, deren Nichterfüllung gesundheitsschädigend bis lebensbedrohlich werden können.
Die Weidehaltung von Schafen erfordert einen Witterungsschutz, durch den Kälte- und Hitzebelastungen, die die körpereigenen Temperaturregulationsmechanismen überfordern, vermieden werden. Auch die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung fordert in § 3 Abs. 2 Nr.
3 einen ausreichenden Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen.


Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Tierschutz: Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen, Seite 19: Witterungsschutz https://www.laves.niedersachsen.de/down ... chafen.pdf
Neben extrem niedrigen und hohen Temperaturen, die zu einer Unterkühlung bzw. Überhitzung führen können, gibt es weitere belastende Klimafaktoren: Hoher Niederschlag und auch hohe relative Luftfeuchtigkeit führen zur Durchfeuchtung der Wolle. Dadurch wird ihre isolierende Wirkung herabgesetzt, zusätzlich entsteht Verdunstungskälte. Hohe Windgeschwindigkeiten führen außerdem zu einer Auskühlung des Körpers. Ein kalter Boden erhöht durch Wärmeleitung die Wärmeabgabe in der Ruhelage der Tiere. Um diese Wärmeverluste zu vermeiden, legen sich die Schafe nicht mehr hin. Nicht selten ist die so ausgelöste hohe Stehfrequenz Ursache für reduzierte Wiederkäutätigkeit mit Verdauungsstörungen und Erschöpfungszuständen. In der kalten Jahreszeit muss daher allen Tieren ein trockener, gegen Regen und Wind geschützter Liegeplatz zur Verfügung
gestellt werden.


Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Tierschutz: Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen, Seite 19: Witterungsschutz https://www.laves.niedersachsen.de/down ... chafen.pdf
Als Witterungsschutz können sowohl natürliche Gegebenheiten als auch künstliche Einrichtungen genutzt werden. [...] Als künstliche Schutzvorrichtungen gelten eingestreute Flächen, Windschutzwände (z. B. durch Strohballen) oder zwei- bis dreiseitig geschlossene, überdachte Unterstände, die zur Hauptwindrichtung hin geschlossen sind. Für die kalte Jahreszeit muss der Boden eingestreut werden oder eine andere Wärmedämmung vorhanden sein.

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Tierschutz: Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen, Seite 19: Witterungsschutz https://www.laves.niedersachsen.de/down ... chafen.pdf
Die für Schafe empfohlene Wärmedämmung, die eben auch aus Einstreu bestehen kann, deckt sich im Grundsatz ja mit den Anforderungen der Wärmedämmung in der Tierschutz-Hundeverordnung (§ 4 Abs. 2 TierSchHuV).

Für Schafe ist alternativ auch ein natürlicher Witterungsschutz denkbar:
Zu den natürlichen Schutzvorrichtungen zählen Hecken, Bäume, Büsche, Wald u. ä.. Die Schutzvorrichtungen müssen ganztägig und ganzjährig wirksam sein, so dass sie bei jeder Windrichtung, bei Schnee und bei Regen ihre Funktion ausreichend erfüllen. Unbelaubte und einzeln stehende Bäume sind in der kalten Jahreszeit nicht ausreichend. Sofern kein natürlicher oder künstlicher Witterungsschutz vorhanden ist, sollte eine entsprechende Bepflanzung gezielt angelegt werden.

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Tierschutz: Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen, Seite 19: Witterungsschutz https://www.laves.niedersachsen.de/down ... chafen.pdf
Da sich Schaf und Herdenschutzhund bezüglich ihrer Bedürfnisse bezüglich des Witterungsschutzes ähnlich sind und ohnehin zusammen in der Gruppe gehalten werden, wäre es ja ein Leichtes, den für Schafe empfohlenen Witterungsschutz in einer geringfügigen Änderung des Gesetzestextes der Tierschutz-Hundeverordnung mit auszuformulieren. Da aber unsere Bundesregierung dank der mächtigen Jagdlobby ihre Hauptenergie in eine möglichst schnelle Bestandsreduzierung der Wölfe um einen Prozentsatz X investiert, werden einfach umzusetzende, rechtssichere Lösungen vernachlässigt und diese Untätigkeit dann wieder als zusätzliches Erschwernis für eine konfliktfreie Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung instrumentalisiert. Funktioniert ja auch bestens, wenn alle einfach nur nachplappern, was da einer vorgeblökt hat, ohne sich mal wirklich zu informieren. Dank Old Trappers Irrtümern kann der Hirte nun seine französischen Kollegen über den "Schwachsinn" in Deutschland informieren. Die Fakten bleiben wie so häufig auf der Strecke.

Zum Schluss noch einmal ein Beispiel, dass auch Schafe an Deichen sommerlichen Wetterbedingungen ohne Schatten und ausreichende Wasserzufuhr nicht unendlich trotzen können:
Kein Schatten, keine Wolke. Erbarmungslos brennt die Sonne den ganzen Tag. Das Thermometer klettert auf weit jenseits der 30-Grad-Marke. Zwischen Lenzen und Gandow ist eine gemischte Schaf- und Ziegenherde diesem Wetterextrem am Elbdeich ausgesetzt. [...] „Einige Tiere haben bemitleidenswert laut geblökt, einige taumelten oder lagen nur noch minimal atmend auf dem Boden. Sie konnten nicht mal mehr den Kopf heben“.

svz.de, 07.07.2015: Schafe vor Verdursten gerettet - Radfahrer verhindert Tragödie https://www.svz.de/lokales/prignitz/rad ... 67086.html
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Dr_R.Goatcabin
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

... Hat alles schon wieder längst nix mehr mit Verhalten vom Wolf am Zaun zu tun. ;) Baut doch einfach 'nen großen Tisch hin, fertig. (Und ja, das ist ein Hoax und eigentlich eine Werbung.)

Bild
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
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Old Trapper
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Old Trapper »

Nina schreibt:

"Das Verbot "stromführender Vorrichtungen" in der Tierschutz-Hundeverordnung bezieht sich allein auf die Haltung von Hunden im Zwinger, nicht im Freien auf der Weide:...."

Hallo Nina,

Danke für die Richtigstellung. Das von mir in diesem Zusammenhang sachlich unrichtige Argument habe ich ungeprüft von anderen Quellen übernommen. Sollte und darf eigentlich nicht passieren.

Nicht folgen kann ich allerdings Deiner Wortklauberei im Folgenden. Siehe hier:

Nina schreibt:
Old Trapper hat geschrieben:
Das Tierschutzgesetz schreibt für im Freien arbeitende Hunde die Aufstellung von Hundeschutzhütten....
Auch dies ist sachlich falsch. Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt keine speziellen "Hundeschutzhütten" in Form von einzelnen "Hundehütten" vor, sondern spricht lediglich allgemein von "Schutzhütten" (§ 4 Abs. 1 TierSchHuV), die so bemessen sein müssen, dass "der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann" (& 4 Abs. 2 Nr. 1 TierSchHuV).

Liebe Nina,
Wie auch immer der Wortlaut in der betreffenden Verordnung sein mag, im deutschsprachigen Raum nennen Hundehalter und Nichthundehalter so etwas schlicht und einfach Hundehütte.

Die Ironie meines Zusatzes bezüglich Forderung nach Witterungsschutz für Weideschafe scheinst du nicht verstanden zu haben.
Folgt man konsequent deiner Argumentation, so ist die traditionelle Weidetierhaltng schon in Südeuropa aus Gründen der Sommerhitze tierschutzrechtlich zu überprüfen.(?)
Kein verantwortungsvoller Weidetierhalter wird Leben und Gesundheit seiner Tiere leichtfertig aufs Spiel setzen.
Vor allem bei der Offenlandpflege mit Ziegen und Schafen geht es noch am artgerechtesten für die beteiligten Tiere zu.
Hundehütten und "Schutzhütten" für Schafe sind mir auf den Triften noch nicht begegnet - weder in Europa oder Klein- und Mittelasien, weder in den trockenheißen Halbwüsten Afrikas, Australiens und Amerikas noch im kühlfeuchten Norwegen.

Schafshalter in der Südheide, mit denen ich bisher über diese Thematik gesprochen habe, begegnen solchen Forderungen nach Schutzhütten für SHS jedenfalls einhellig mit unverständlichem und ablehnendem Kopfschütteln, weil kontraproduktiv und unnötig. Deshalb sollen Gesetzes- bzw. Verordnungstexte in diesem Punkt ja auch angepasst werden.
Statt gutmeinende Tierschützer ziehe ich in dieser Frage lieber Praktiker ( wie den Hirten) zu Rate.
Sicher kannst Du die von mir am Ende gestellte Frage beantworten, ob (und was) sich hier inzwischen von politischer Seite her getan hat. Das wäre m. E. eine sinnvollere Recherche als eine zu Begrifflichkeiten wie Hundehütte, Hundeschutzhütte oder dem exakten Wortlaut von Verordnungen.

MfG
Old Trapper
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Old Trapper
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von Old Trapper »

Dr_Goatcabin hat geschrieben: 16. Jan 2019, 19:43 ... Hat alles schon wieder längst nix mehr mit Verhalten vom Wolf am Zaun zu tun. ;) Baut doch einfach 'nen großen Tisch hin, fertig. (Und ja, das ist ein Hoax und eigentlich eine Werbung.)

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Da hast Du Recht!
Konnte mir jedoch Antwort nicht verkneifen.
So sorry!
Denke erst bevor du schreibst,
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harris
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Re: Verhalten vom Wolf am Zaun

Beitrag von harris »

Old Trapper hat geschrieben: 17. Jan 2019, 10:03
Dr_Goatcabin hat geschrieben: 16. Jan 2019, 19:43 ... Hat alles schon wieder längst nix mehr mit Verhalten vom Wolf am Zaun zu tun. ;) Baut doch einfach 'nen großen Tisch hin, fertig. (Und ja, das ist ein Hoax und eigentlich eine Werbung.)

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Da hast Du Recht!
Konnte mir jedoch Antwort nicht verkneifen.
So sorry!
Diese etwas größeren "Möbel" stehen stehen schon seit Jahren in Döllstädt (ich glaube so heißt der Ort) rechts in der Kurve zwischen Bad Langensalza und Erfurt. Tja, wenn man keinen Schuppen bauen darf, fragt man einfach die Behörden ob man Tisch und Stuhl auf die Weide stellen darf. Und das durfte er. Von der Größe war keine Rede...
Behörden ausgetrixt :lol: ;-)

Gruß Harris
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