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Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 7. Apr 2017, 19:34
von Nina
Schafwächter hat geschrieben:Das heisst wenn Wölfe das nicht wissen und der "Fall" tritt ein ist es ein Verstoss weil es die wölfe nicht abgehalten hat. Das hat dann mit ausgleichszahlungen nichts zu tun die werden schliesslich mit den cc Sanktionen verrechnet.
Wo bitte steht das? Werd' doch einfach mal konkret und nenn' mal ein paar Quellen! Deine rein persönlichen, deutlich einseitig interessengefärbten Interpretationen helfen hier niemandem weiter. Wenn das eine sachliche Diskussion werden soll, bist auch Du hier mal in der Bringschuld. Immer nur rumlamentieren bringt keine Diskussion voran.

Und selbst wenn Deine düstersten Phantasien -ohne jeglichen Bezug zur Realität- doch mal wahr werden sollten - was bedeutet das in der Konsequenz?

Ein zahnloser Tiger!
Bei Verstößen mit geringer Schwere, begrenzten Ausmaßes und geringen Dauer kann in begründeten Einzelfällen einmalig eine Verwarnung ausgesprochen werden (sog. „Frühwarnsystem“), bei der von einer Sanktionierung abgesehen werden kann. [...] Bei einem fahrlässigen Erstverstoß werden die gesamten Zahlungen eines Betriebes
gekürzt bei
– leichtem Verstoß um 1 %,
– mittlerem Verstoß um 3 %
– schwerem Verstoß um 5 %
[...]
Mehrere Verstöße innerhalb eines Jahres in einem Bereich werden wie ein Verstoß sanktioniert. [...] Bei fahrlässigen Erstverstößen in mehreren Bereichen werden die festgesetzten Kürzungssätze addiert, wobei der gesamte Kürzungssatz 5 % nicht überschreiten darf (Kappungsgrenze).

Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2016, Ausgabe für Niedersachsen und Bremen Stand: 29.01.2016
http://www.ml.niedersachsen.de/download ... e_2016.pdf
Jammern auf hohem Niveau - so nennt man das, glaube ich. :roll:

Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 11:07
von Schafwächter
@ nina Runderlass vom 9.1.2017 schutz von nutztieren vor raubtieren und cc. Der erlass gibt der gelebten behördenpraxis die grundlage. Ein schutz ist im einzelfall nur so lange ausreichend wie er nicht überwunden wird. So kann auch hinterrücks der geförderte zaun mal eben unzureichend werden. Konsequenzen sind klar?
Schon als kind hab ich von meinen eltern zu enge schuhe bekommen um frühzeitig das jammern zu lernen. Milchbauern eben.

Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 12:28
von Nina
Schafwächter hat geschrieben:@ nina Runderlass vom 9.1.2017 schutz von nutztieren vor raubtieren und cc. Der erlass gibt der gelebten behördenpraxis die grundlage. Ein schutz ist im einzelfall nur so lange ausreichend wie er nicht überwunden wird. So kann auch hinterrücks der geförderte zaun mal eben unzureichend werden.
Deswegen habe ich doch extra den Text aus dem von Dir genannten Runderlass zitiert:
Für Milch- oder Fleischrinder stellt die gängige Form der Weidehaltung (Herdenhaltung - bei der Fleischrinderhaltung auch einschließlich Kälbern - unter Einzäunung mit ein bis zwei Reihen Stacheldraht oder einem eindrahtigen Elektrozaun) in der Regel auch in Wolfsgebieten einen ausreichenden Schutz dar, der tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht und daher auch nicht als Cross Compliance-relavanter Verstoss zu ahnden ist.

Tierschutz und Cross Compliance: Schutz von Nutztieren vor Raubtieren, Rd.Erl. d. ML vom 09.01.2017, 204.3-0122-94-1 VORIS 78530, Nds. MBl Nr. 3/2017 Seite 114 http://www.niedersachsen.de/download/11 ... 77-120.pdf
Das ist so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was Du da behauptest.
Die Formulierungen in der EG-Richtlinie, ebenso wie die in der TierSchNutztV, verdeutlichen, dass ein absoluter Schutz vor Raubtieren oder Beutegreifern nicht möglich und insofern auch nicht gefordert ist.

Tierschutz und Cross Compliance: Schutz von Nutztieren vor Raubtieren, Rd.Erl. d. ML vom 09.01.2017, 204.3-0122-94-1 VORIS 78530, Nds. MBl Nr. 3/2017 Seite 114 http://www.niedersachsen.de/download/11 ... 77-120.pdf (Markierungen der relavanten Stellen sind von mir gesetzt)
Ob es an den zu engen Schuhen liegt, kann und will ich nicht beurteilen - aber der Runderlass vom 09.01.17 gibt Deine Theorie jedenfalls definitiv nicht her. ;-)

Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 13:20
von Schafwächter
Der letzte absatz ist das gourmetstück. Da werden dem landwirt alle türen geschlossen und dem amt alle türen geöffnet. Kurz gesagt die blosse entsprechende einzäunung ist nicht beanstanden -wie auch sonst würden ja Unsummen auf das land zu kommen. Es geht doch um den einzelfall vom letzten Absatz sprich den einzelfall des wolfs. Solange die wölfe nicht hindurch darunter oder darüber kommen ist doch alles in Ordnung. Die entsprechenden Passagen weglassen kann ich auch. Aber eingebildete und behauptete hilfe und verschwiegene Konsequenzen hilft nicht den schafhaltern und auch nicht den rinderhaltern. Wem es hilft dürfte aber klar sein.

Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 13:51
von Schafwächter
Natürlich kann man mir auch den letzten absatz des erlasses in verbindung mit den zuvor beschriebenen einzäunungen erklären. Am besten doch jemand aus Niedersachsen.

Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 20:13
von Nina
Letzter Absatz:
Die Frage, ob etwaig getroffene Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 98/58/EG und der TierSchNutztV hinschtlich des Schutzes von Nutztieren vor Raubtieren oder Beutegreifern ausreichend sind, ist einzelfallbezogen zu beantworten. Das gilt sowohl im Rahmen der fachlichen Anforderungen als auch im Rahmen von Cross Compliance.

Tierschutz und Cross Compliance: Schutz von Nutztieren vor Raubtieren, Rd.Erl. d. ML vom 09.01.2017, 204.3-0122-94-1 VORIS 78530, Nds. MBl Nr. 3/2017 Seite 114 http://www.niedersachsen.de/download/11 ... 77-120.pdf
Ja und? Was ist das Problem?

Der vorletzte Absatz ist in dieser Hinsicht ja nicht uninteressant:
Grundsätzlich kann die Umsetzung dieser Anforderungen aber erforderlich werden, wenn die Gefahrenlage dieses geboten erscheinen lässt. Es ist nachzuregulieren, wenn ein Übergriff nicht einmalig erfolgt, sondern häufigere Übergriffe auf dieselbe Tierhaltung vorkommen.

Tierschutz und Cross Compliance: Schutz von Nutztieren vor Raubtieren, Rd.Erl. d. ML vom 09.01.2017, 204.3-0122-94-1 VORIS 78530, Nds. MBl Nr. 3/2017 Seite 114 http://www.niedersachsen.de/download/11 ... 77-120.pdf
Klingt nach gesundem Menschenverstand, oder? Wer in Überflutungsgebieten lebt, muss seine Vorsorge auch entsprechend anpassen und die Gebäude bzw. sein Hab und Gut auch möglichst überflutungssicher absichern. Gleiches gilt für feuergefährdete Gebäude - ohne Mindestbrandschutz gibt's halt kein Geld im Schadensfall. Was für sämtliche Bürger Usus ist, ist für Landwirte nicht zumutbar? Seltsam... :roll:

Re: Wie kann ich meine Mutterkühe schützen?

Verfasst: 8. Apr 2017, 21:12
von Schafwächter
Es ist der letzte absatz nicht der vorletzte mit dem alles nach belieben als nicht ausreichend erklärt werden kann unabhängig von der vorgeschichte. Es ist und bleibt hinterhältig einerdeits wird ein schutz für gewöhlich ausreichend erklärt der es im fale des fales dann aber eben nicht ist mit allen Konsequenzen. Das ist die behördenpraxis und das wird es auch sein was udo meint
. Ein behördlich geförderter und empfohlener zaun von 1,20 m höhe war bei einem wolfsangriff eben nicht ausreichend der rinderzaun auch nicht. Die behören beschreiben inzwischen ja nur noch was in manchen fällen funktioniert. Die Konsequenzen wenn dem nicht so ist treffen bei der richtlinie nur noch den Tierhalter. Nichts anderes sagt der letzte absatz.