EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Über freilebende Wölfe in Europa.
Lutra
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EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Lutra »

Der Europäische Gerichtshof hat dem Töten von Wölfen enge Grenzen ge­setzt. Hintergrund ist die Klage einer finnischen Naturschutzvereinigung gegen eine Entscheidung der dortigen Wildtierbehörde, die den Abschuß von mehreren Wölfen erlaubte.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/nat ... 90935.html
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=2165691
Erklärbär
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Erklärbär »

Interessant. Natürlich verteidigt der EuGh EU-Recht. Und zieht sich mit seinen Anmerkungen auf eine Wissenschaft zurück, die diesen Job gar nicht erfüllen kann.

Ob sich die nationale Rechtssprechung an die Anmerkungen halten muss? Ich denke nicht, sonst wären viele Entnahmen in anderen Ländern rechtswidrig. Bzw. werden offensichtlich von der EU nicht sanktioniert.
Wird interessant, ob das jetzt Auswirkungen auf die Entnahmepraxis hat.

Der Vizevorsitzende des DJV hat sich wie folgt zu dem Urteil geäußert:
„Das Urteil enthält einerseits erfreuliche Klarstellungen zu den Ausnahmegründen des Artikel 16, andererseits eröffnet es auch sehr weitgehende Klagemöglichkeiten“, so DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke in einer Pressemitteilung. Wenn die Mitgliedsstaaten die Flexibilität, die Artikel 16 Abs. 1e ermöglicht, im Wolfsmanagement nutzen wollen, sei der Begründungsaufwand für die Behörden erheblich. Dammann-Tamke erläutert weiter „Der DJV spricht sich daher dafür aus, die Realität endlich anzuerkennen und den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen. Dies sei das wirksamste Mittel um die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern.“
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Lutra
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Lutra »

Erklärbär hat geschrieben: 11. Okt 2019, 07:48 Ob sich die nationale Rechtssprechung an die Anmerkungen halten muss? Ich denke nicht, sonst wären viele Entnahmen in anderen Ländern rechtswidrig. Bzw. werden offensichtlich von der EU nicht sanktioniert.
Wird interessant, ob das jetzt Auswirkungen auf die Entnahmepraxis hat.
Die Rechtslage bzw. die Auslegung derselben ist nun einigermaßen geklärt. Mit der Sanktionierung von Verstößen dagegen ist die EU wahrscheinlich etwas schwerfällig. Aber wenn es dann einmal losgeht werden die betreffenden Staaten recht schnell munter, dann gehts um Geld. Da gab es schon Fälle in der Vergangenheit.
Erklärbär
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Erklärbär »

Ja, das bleibt abzuwarten.
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zaino
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von zaino »

Was ich nicht verstehe: Es IST doch längst möglich, extrem übergriffige resp. auffällige Wölfe zu entnehmen. Legal. Aber es genügt NIE.
Die einen möchten ALLE Wölfe, die man überhaupt je zu Gesicht bekommt, gern als "verhaltensauffällig" definiert und vorsorglich beseitigt haben.
Was natürlich zu Kontroversen mit Wolfsexperten führt oder auch mit Leuten, die sich in der Natur auskennen. Nicht jedes Tier, das man sieht, ist gleich irgendwie extra oder gefährlich.
Die anderen hassen schon die schiere Existenz der Tiere. Die nächsten wildern sowieso gleich mal alles weg, nach dem Motto "Democracy sucks"...
Könnte man sich nicht einfach mal mit dem Status Quo begnügen?
Herdenschutz wird subventioniert (übrigens genau wie z. B. Verbissschutz für Neuanpflanzung von Bäumen und vieles mehr... .); Wolf- und auch andere Wildschäden werden großzügig ersetzt (ein Nachweis ist halt leider erforderlich, was halt wieder viele erbost... warum wohl?) und im Ernstfall darf eingegriffen werden. Fehlt halt nur noch die klare Definition von Ernstfall.
M. E. wenn ein Wolf schon mal "angefüttert" ist und sich auf Schafe, Gatterwild, Weidetiere eingeschossen hat, darf DIESER entnommen werden - das wäre sogar machbar, einfach mal Riss liegen lassen und auf die Lauer gehen. Warum sich da manche so anstellen wie der sprichwörtliche Hund zum Eierlegen und das angeblich nie klappen will? Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Lutra »

Die Sache ist (oder war) eben, dass einige Staaten, Finnland, Schweden, Frankreich, gerne auch Deutschland´, den §16 der FFH-Richtlinie gerne recht großzügig auslegen, um bestimmte Lobby-Gruppen zu bedienen. Für den Nutztierschutz bringts bekanntermaßen gar nichts.
Eigenartig ist von Finnland auch, dass die Erlaubnis zum legalen Abschuß von Wölfen damit begründet wird, illegale Abschüsse damit verhindern zu wollen.
Redux

Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Redux »

Man muß den Landesregierungen in Deutschland und den Interessenverbänden von Schäfern und Jägern zeigen, daß EU_Recht vor ihren Spezialinteressen und regionalen Kumpaneien kommt und das dürfte damit erreicht werden. Das Gute ist, daß keine wie auch immer gesonnene Landesregierung darum herumkommt. Egal was irgendeine geifernde Provinzpropaganda verspricht. Das gilt auch für die Bundesebene.
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Nina
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Nina »

Dabei hatte der Deutsche Jagdverband vorab doch schon gejubelt:
Grünes Licht für Wolfsjagd als Managementmaßnahme [...] Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) hat der DJV kürzlich einen Managementplan vorgestellt. Demnach soll es künftig Wolfsausschlussareale in Deutschland geben: In alpinen Regionen, entlang von Deichen oder in urbanen Gebieten sollen keine Wolfsrudel geduldet werden. Nach der Stellungnahme des Generalanwalts wären die im AFN-Managementplan vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich zulässig.

Deutscher Jagdverband, 10.05.2019: Grünes Licht für Wolfsjagd als Managementmaßnahme https://www.jagdverband.de/content/grün ... ntmaßnahme
Etwas ernüchtert klingt die neue Pressemitteilung:
EuGH sieht Wolfsmanagement in Finnland kritisch [...] Nach dem Urteil ist es zwar grundsätzlich möglich, auch zur Verhinderung von illegalen Tötungen eine Ausnahme vom strengen Schutz der FFH-Richtlinie zuzulassen. Die Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung, ihre Detailtiefe und die Überwachung sind - wie der EuGH jetzt nochmals betont hat - hoch. In Finnland waren diese Bedingungen nach Ansicht des Gerichtshofs wohl nicht erfüllt.

Deutscher Jagdverband, 10.10.2019: EuGH sieht Wolfsmanagement in Finnland kritisch https://www.jagdverband.de/content/eugh ... d-kritisch
Auch der Jubel in den Jagdmedien, wie z. B. bei Outfox-World, kam unter Umständen etwas verfrüht:
GROSSES SCHWEIGEN NACH EU-JA ZUR WOLFSJAGD [...] Folgen die Richter dem Generalanwalt (was in den allermeisten Verfahren passiert), wären Verweise auf Europa-Recht in der Auseinandersetzung um wolfsfreie Zonen und Bestandsregulierung in Deutschland wohl hinfällig.

Outfox-World, 13.05.2019: GROSSES SCHWEIGEN NACH EU-JA ZUR WOLFSJAGD https://www.natuerlich-jagd.de/news/gro ... sjagd.html
Bevor man voreilig eine Einschätzung des Generalanwaltes vorab großspurig zum "EU-JA" erklärt, kann Schweigen eben die bessere Alternative sein.
Die Anwältin von ClientEarth, Anna Heslop, sagte: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Gerichtshofs. Das Urteil hat die strengen Auflagen des EU-Rechts bekräftigt und klargestellt, dass der Schutz dieser wichtigen Tiere nur in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden kann. Wir glauben, dass diese Umstände nur in äußerst seltenen Fällen auf die Jagd zutreffen."

Freundeskreis freilebender Wölfe, 10.10.2019: Genehmigung der Wolfsjagd nur in Ausnahmefällen https://www.freundeskreiswoelfe.de/meldungen
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. sieht in dem Urteil des EuGH auch Auswirkungen auf die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Vereinfachung von Wolfsabschüssen, der sogenannten "LEX WOLF":
Trotz alledem ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das Zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will.
Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.


Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., 10.10.2019: Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zum Urteil des EuGH zur finnischen Wolfsjagd (C 17/674) vom 10. Oktober 2019 http://www.djgt.de/system/files/283/ori ... 4LVx8Zo-gA
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Nina
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von Nina »

Lutra hat geschrieben:Eigenartig ist von Finnland auch, dass die Erlaubnis zum legalen Abschuß von Wölfen damit begründet wird, illegale Abschüsse damit verhindern zu wollen.
Genau das habe ich auch gedacht. Geradezu dreist finde ich die Verwendung des Euphemismus "Bestandspflege" als wohlwollende Umschreibung für das gezielte Töten einer definierten Anzahl beliebiger Wölfe.

Der EuGH moniert ja auch, dass innerhalb des Jagdjahres 2015/16 "43 oder 44 Wölfe auf der Grundlage von gemäß der nationalen Regelung erteilten Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der bestandspflegenden Jagd getötet wurden", während "die jährliche Zahl illegaler Entnahmen im Bestandspflegeplan auf etwa 30 Individuen geschätzt" wird: "Somit führte diese bestandspflegende Jagd zur Tötung von 13 oder 14 Individuen mehr, als nach den Schätzungen durch Wilderei getötet worden wären, und hätte damit eine negative Nettowirkung auf die Wolfspopulation." (vgl. Rn. 63-64 im eingangs verlinkten EuGH-Urteil). Man schießt also legal 43 oder 44 Wölfe, um mögliche 30 illegal geschossene zu verhindern. Seltsame Logik!

Der EuGH weist zudem darauf hin, dass "das bloße Bestehen" von illegalen Wolfstötungen oder die Schwierigkeit, solche illegalen Vergehen zu kontrollieren und zu ahnden, nicht als Begründung ausreichen, um von den Schutzvorschriften abzuweichen (vgl. Rn. 48). Gleiches wurde ja zuvor bereits auch für den Herdenschutz festgestellt: "Dass eine alternative Lösung größere Umstände verursacht oder ein anderes Verhalten erfordert, kann hierbei nicht ausreichend sein." (vgl. Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., 2.08.2019: Der Wolf in der aktuellen politischen Disksussion, Seite 10 http://www.djgt.de/system/files/267/ori ... e_Wolf.pdf )
zaino
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Re: EuGH-Urteil zum Abschuß von Wölfen

Beitrag von zaino »

"Bestandspflege" hieße ja, dem Bestand an sich Gutes tun, indem man z. B. ansteckend erkrankte Tiere entnimmt o. ä.
Selektive Entnahme ist aber nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich, wie Wotschi z. B. mehrfach einleuchtend dargelegt hat.
Von daher, netter Euphemismus. :(
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