Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Über freilebende Wölfe in Deutschland.

Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

nur Veterinär
6
26%
Polizist (und Veterinär)
7
30%
Jäger (und Veterinär)
1
4%
Polizist und Jäger (und Veterinär)
8
35%
jeder, der als erstes vor Ort ist
1
4%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 23

Lutra
Beiträge: 2697
Registriert: 5. Okt 2010, 21:30
Wohnort: Pulsnitz

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von Lutra »

Das geht mir etwas an der Praxis vorbei,vor allem in den konkreten Fällen. Die Polizei ist nun mal in der Regel als erstes an der Unfallstelle und hat auch eine behördliche Gewalt, wie meinetwegen der Revierförster oder der Amtstierarzt auch.
Wenn da ein Tier eine halbe Stunde rum liegt und röchelt und kommt nicht hoch, was soll da noch ein Tierarzt? Man sollte da doch auf dem Teppich bleiben. Es liegt dort schließlich nicht die letzte Galapagos-Schildkröte ihrer Art.
Im Falle eines Verkehrsunfalles könnte man vielleicht sogar einem Jäger die Entscheidung zusprechen, aber nach meiner Meinung doch mit Vorsicht (und Bauchschmerzen).
Hajo
Beiträge: 23
Registriert: 27. Jan 2011, 06:39

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von Hajo »

ich denke auch, das der zuständige revierförster der geeignetste ist, danach die polizei. zu warten bis ein ta auftaucht kann recht lange dauern.
alles auch eine frage der kommunikation untereinander.
gruß
Benutzeravatar
SammysHP
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 4. Okt 2010, 18:47
Wohnort: Celle
Kontaktdaten:

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von SammysHP »

Behördliche Gewalt, ja. Aber kann ein Polizist die Situation auch objektiv einschätzen? Mir wäre es auch lieber, wenn ein Wolf möglichst schnell erlöst wird, wenn man ihm nicht mehr helfen kann, aber sollte man die Berechtigung dann wirklich in Hände geben, die das gar nicht erkennen können?

Für mich hat ein Polizist in so einem Fall nicht mehr Rechte, als jeder andere Mensch auch. Wenn die Anweisung von einem Veterinär kommt, kann er ihn von mir aus auch erschießen. Aber das eigenmächtig entscheiden - nein.

Einen Jäger halte ich durchaus für geeignet, solange er zu der Fraktion der Jäger gehört, die vernünftig und pro-Wolf sind. Hier muss man aber aufpassen, dass nicht plötzlich vermehrt überall "verletzte" Wölfe rumlaufen, hatten wir im anderen Thread bei der Aufnahme ins Jagdrecht besprochen.

Letztendlich kann eigentlich nur noch der Veterinär eine objektive Entscheidung treffen.

Menschen darf man nicht erlösen, muss sogar erste Hilfe leisten und sie so lange wie möglich am Leben erhalten, egal, wie viel sie sich quälen. Das ist doch eine kranke Welt...
Lutra
Beiträge: 2697
Registriert: 5. Okt 2010, 21:30
Wohnort: Pulsnitz

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von Lutra »

Ich weiß nicht, wie so was konkret heißt, aber man sollte dem Polizisten eine Anweisung oder Berechtigung in die Hand geben, wie sie sich in so einem Fall verhalten sollen, zu seiner eigenen rechtlichen Absicherung und um die Tiere nicht unnötig lange leiden zu lassen. Einen veterinären Bereitschaftsdienst, der so schnell vor Ort ist wie meinetwegen die SMH, ob das nötig und machbar ist?
Hajo
Beiträge: 23
Registriert: 27. Jan 2011, 06:39

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von Hajo »

Lutra hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie so was konkret heißt, aber man sollte dem Polizisten eine Anweisung oder Berechtigung in die Hand geben, wie sie sich in so einem Fall verhalten sollen, zu seiner eigenen rechtlichen Absicherung und um die Tiere nicht unnötig lange leiden zu lassen. Einen veterinären Bereitschaftsdienst, der so schnell vor Ort ist wie meinetwegen die SMH, ob das nötig und machbar ist?
das mit dem ärztlichen bereitschaftsdienst ist eine gute idee, aber bestimmt schwer umzusetzen, das müsste auf freiwilliger basis laufen von einigen ta"s die sich der sache annehmen und es gerne zu jeder tages und nachtzeit machen.
Benutzeravatar
SammysHP
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 4. Okt 2010, 18:47
Wohnort: Celle
Kontaktdaten:

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von SammysHP »

Hajo hat geschrieben:das mit dem ärztlichen bereitschaftsdienst ist eine gute idee, aber bestimmt schwer umzusetzen
Das ist das Problem dabei. Wenn die Wölfe weiter verbreitet sind und die Dichte auch in den Randgebieten höher ist, muss man das meiner Meinung nach auch nicht mehr so eng sehen, da sollte eine Erlösung auch ohne Rücksprache möglich sein. Aber im Moment können wir es uns nicht erlauben, dass jeder verletzte Wolf gleich entnommen wird.
LarsD

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von LarsD »

SammysHP hat geschrieben:Behördliche Gewalt, ja. Aber kann ein Polizist die Situation auch objektiv einschätzen? Mir wäre es auch lieber, wenn ein Wolf möglichst schnell erlöst wird, wenn man ihm nicht mehr helfen kann, aber sollte man die Berechtigung dann wirklich in Hände geben, die das gar nicht erkennen können?

Für mich hat ein Polizist in so einem Fall nicht mehr Rechte, als jeder andere Mensch auch. Wenn die Anweisung von einem Veterinär kommt, kann er ihn von mir aus auch erschießen. Aber das eigenmächtig entscheiden - nein.


Ich verstehe Deine Bedenken nicht. Wenn sich ein Wolf innerhalb einer definierten Zeitspanne nach einem Unfall (ich halte 30 min. für ausreichend) nicht aus eigener Kraft aus dem Staub macht, was gibt es dann da noch fachkundig einzuschätzen? Welche Prognose hat denn ein in freier Wildbahn aufgewachsender Wolf, wenn man ihn einsperrt, um ihn gesund zu pflegen?

Wenn wir uns in dem Punkt und der festzusetzenden Zeitspanne einig sind, geht es darum, wie das rein rechtlich umgesetzt werden kann. Im Moment ist es völlig egal, wer da vor Ort zu einem Polizisten sagt, er solle den wehrlosen, verletzten Wolf erschießen. Bevor er das tatsächlich tun darf, braucht es eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Und die erteilt weder ein Veterinär, noch ein Wolfsbeauftragter ... In § 45 des BNatSchG kannst Du nachlesen, unter welchen Bedingungen und von wem solche Ausnahmen genehmigt werden dürfen. Der Aspekt Tierschutz taucht dort nicht auf und genau da liegt der Hund begraben. Es wäre interessant zu wissen, welche Brücke die Juristen im Nachgang gebaut haben, um die notwendige Tötung von "Rolf" zu legitimieren.

Viele Grüße

Lars
Fireux
Beiträge: 1
Registriert: 18. Mär 2011, 20:36

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von Fireux »

Hallo,
hier ein Auszug

http://www.wolfsbetreuer.de/schutz-des-wolfes-1.html

Auf nationaler Ebene folgt den oben genannten Regelungen, dass Wölfe in Deutschland gemäß § 10 Absatz 2 Nr. 10 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den besonders und streng geschützten Arten gehören. Sie unterliegen damit dem umfassenden Schutz der Zugriffs- und Besitzverbote des § 42 BNatSchG. Dies betrifft insbesondere das Töten von Wölfen. Verboten ist auch das Töten eines erkennbar schwer verletzten Wolfs beziehungsweise eines Hyb­riden, sofern dafür keine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Natur­schutzbehörde vorliegt.

LG
LarsD

Re: Wer sollte einen verletzten Wolf erlösen dürfen?

Beitrag von LarsD »

Die verlinkte Darstellung beschreibt zwar die aktuelle Situation richtig, dürfte aber schon älteren Datums sein. Denn die aufgelisteten Paragraphen des BNatSchG regeln inzwischen andere Sachverhalte.

http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

Viele Grüße

Lars
Grauer Wolf

Re: Wolf überfahren

Beitrag von Grauer Wolf »

Ich habe "nur Veterinär" angekreuzt...
SammysHP hat geschrieben:Wenn ich irgendwo einen Wolf bereits liegen sehe. Selbst ein Ende bereiten oder eine halbe Stunde auf die Polizei warten? Ein Polizist kann die Situation auch nicht besser einschätzen als ich. Vielleicht sollte man viel eher Jäger dazu bemächtigen, der viel mehr Ahnung von der Sache hat? Ach nein, der Punkt wurde ja schon woanders ausführlich diskutiert.
Ein Polizist wäre völlig unqualifiziert und ein Jäger imho auch. Ich gebe aber zu, daß ich letzterer Spezies, die zum Spaß tötet, nicht einmal ansatzweise Vertrauen entgegenbringe. Zudem greift ein 30-Minuten Szenario zu kurz. G. Bloch und L. D. Mech beschreiben, daß selbst schwerverletzte Wölfe, für deren Leben man keinen Pfifferling gegeben hätte, vom Familienverband offensichtlich gesundgepflegt wurden (Direktbeobachtung und Analyse eines Wolfsschädels mit einer verwachsenen/abgekapselten Hornspitze eines Moschusochsen)... Nur ein ausgebildeter Tierarzt könnte also die Lage vor ort sachgerecht beurteilen. Das Ziel muß also sein, daß ein Tierärztenetz aufgebaut wird, so daß in Notfällen in kürzester Zeit jemand zur Verfügung stände. Als Tierarzt (ich bin keiner, also theoretisch, auch wenn ich schon verletzte Greife und ausgesetzte Schildkröten in fachkundige Hände transportiert habe, mit einem enormen Zeitaufwand, für den ich aber keinen Cent angenommen hätte) wäre es für mich selbstverständlich, einem in Not geratenen Wolf zu helfen, wo ich kann, wenn's sein muß, auch ohne Geld... Wer Tierarzt ist, dem sollte "Leben bewahren, heilen und helfen" Lebensinhalt sein, nicht Geldscheffeln, und nach meinen (positiven) Erfahrungen trifft das für viele Tierärzte zu...
SammysHP hat geschrieben:Solange wir jeden einzelnen Wolf schützen wollen, uns freuen, wenn ein Wurf ein wenig größer ausgefallen ist oder dass ein Wolf ein Stück weiter gewandert ist, dann sollten wir die Entscheidung über das Ende eines Wolfs auch ausgebildeten Menschen (Veterinären) überlassen und nicht jedem, der gerade zur Stelle ist.
Eben!
Antworten