Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
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Waldschrat
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von Waldschrat »

so ganz ist die sache noch nicht erledigt:

laut "wild und hund" nr.21/3.nov wurde die revision gegen das urteil des landgerichts lüneburg (2. instanz/2000€ strafe) vom oberlandesgericht celle bereits im mai 2011 verworfen. das urteil wurde aber erst vor kurzem veröffentlicht.
keine revision, da wolf nicht im jagdrecht und täter daher nicht zum abschuss berechtigt. ob das so in der begründung steht, oder ob das "wild und hund" das so interpretiert geht aus dem artikel nicht hervor. oops die ham's ja auch auf ihrer seite:

http://www.wildundhund.de/438,6884/

ach so, der anwalt hat verfassungsbeschwerde eingelegt

@sammy,
man muss sich halt manchmal auch in den finsteren ecken des internets umsehen :lol:

grüße vom waldschrat
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SammysHP
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

Verfassungsbeschwerde?! Irgendwie habe ich unser Gerichtssystem wohl doch noch nicht verstanden. Aus welchem Grund macht man so etwas im vorliegenden Fall?
Grauer Wolf

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von Grauer Wolf »

SammysHP hat geschrieben:Verfassungsbeschwerde?! Irgendwie habe ich unser Gerichtssystem wohl doch noch nicht verstanden. Aus welchem Grund macht man so etwas im vorliegenden Fall?
Vielleicht, weil's nicht sein darf, daß ein Lodenträger verknackt wird...? Das geht ja nun gleich gar nicht... :grumpy:
Viel wichtiger wäre es, den zu verurteilen, der den Wolf zum Krüppel geschossen und zum Sterben liegen gelassen hat. Ist da irgendjemandem was bekannt? Ich hab nichts mehr gehört...
Nachtrag:
Das müßte ja dann dieser Fall sein:
http://wendland-net.de/index.php/artike ... verurteilt
Gegen diesen zweiten Angeklagten, der der Staatsanwaltschaft als Haupttäter gilt, wird es wohl keine Verhandlung mehr geben, da er schwerst krank ist.
Der scheint sich ja der irdischen Gerechtigkeit zu entziehen...
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SammysHP
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

Zwar schon etwas verstaubt, aber hier noch die Begründung vom Oberlandesgericht Celle:

http://niedersachsenwolf.jimdo.com/app/ ... 1322881131

(Sollte der Link nicht funktionieren, auf http://niedersachsenwolf.jimdo.com/j%C3%A4ger/ bei "Revisionsurteil gegen Wolfstötung.pdf" schauen.)
Jasper
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von Jasper »

Wer hat denn hier den Gang durch sämtliche Instanzen finanziert? Und was kostet so ein Gang bis vors OLG (!)? Der finanziell nicht gerade gut situierte Angeklagte bestimmt nicht.
Wenn es irgendwelche Jagdverbände oder -vereine waren, wäre das so, als ob der DFB durch alle Instanzen ginge, um Fussball-Hooligans vor ihrer Strafe zu bewahren... Man stelle sich das vor!
LarsD

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von LarsD »

Jasper hat geschrieben: Wenn es irgendwelche Jagdverbände oder -vereine waren, wäre das so, als ob der DFB durch alle Instanzen ginge, um Fussball-Hooligans vor ihrer Strafe zu bewahren... Man stelle sich das vor!
Findest Du den Vergleich wirklich passend? Wäre der Beklagte der erste oder zweite Schütze gewesen, wäre ich absolut Deiner Meinung. Aber versuche einfach mal, Dich in die Situation hinein zu denken. Da ballert der Nachbarschütze aus idiotischen 160 Meter Entfernung auf einen Wolf, der von Dir selbst nur halb so weit entfernt ist. Im Fernglas siehst Du in dem Augenblick, dass der den Wolf tatsächlich weidwund trifft. Dann siehst Du das Tier da liegen und hörst das Winseln. Hat der Mann auf den Wolf geschossen, weil er schießgeil war oder weil er dem offensichtlichen Elend ein Ende bereiten wollte? Würde Ersteres zutreffen hätte er noch vor dem Nachbarn oder aber unmittelbar danach geschossen. Das hat er aber erst getan, nachdem er sich das Elend vier lange Minuten angesehen und angehört hat. Im Endeffekt wollte der nichts anderes tun, als der Polizist, der vor etwa einem Jahr den durch ein Auto schwer verletzten "Rolf" durch einen Fangschuss erlöst hat. Auch der handelte ohne entsprechende Befugnis, damit illegal und bekam erst rückwirkend die nötige Genehmigung. Deshalb hätte ich mir für den Angeklagten ein milderes Urteil gewünscht. Dagegen hätte ich volles Verständnis, wenn dessen Nachbarschütze vor Gericht die volle Breitseite bekommen hätte. Leider ist das bislang nicht passiert.

Viele Grüße

Lars
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

Hat der Mann auf den Wolf geschossen, weil er schießgeil war oder weil er dem offensichtlichen Elend ein Ende bereiten wollte?
Eine andere Frage drängt sich viel mehr in den Vordergrund: Warum war es nicht möglich, die Jagd abzubrechen und sich dem Wolf umgehend zu nähern? Und wie ist das? Der Herr ist zu 80% behindert? Warum darf man dann überhaupt jagen?! Wenn man das alles zusammenzählt, ist das Urteil auf jeden Fall angemessen.
LarsD

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von LarsD »

SammysHP hat geschrieben: Eine andere Frage drängt sich viel mehr in den Vordergrund: Warum war es nicht möglich, die Jagd abzubrechen und sich dem Wolf umgehend zu nähern? Und wie ist das? Der Herr ist zu 80% behindert? Warum darf man dann überhaupt jagen?! Wenn man das alles zusammenzählt, ist das Urteil auf jeden Fall angemessen.
Zum Abbrechen einer Jagd: Das ist ein reines Kommuniktationsproblem. Je nach Größe und Struktur des bzw. der Reviere, in denen die Drückjagd durchgeführt wird, ist es schwierig, während der Jagd alle Beteiligten zu erreichen. Selbst wenn alle Beteiligten ein Handy und mit dem auch noch Netzempfang haben, würde es je nach Größe der Jagdgesellschaft erhebliche Zeit brauchen. Deshalb richtet man sich in der Praxis nach Zeiten, die zuvor festgelegt und angesagt werden. Aber selbst wenn ein Abbruch der Jagd erfolgt wäre. Es hätte den Wolf nicht gerettet.

Zur Frage, warum der Beklagte trotz Behinderung einen Jagdschein bekommt: Die Definitionen zum Grad von Behinderungen sind teilweise schwer nachvollziehbar. Wäre er körperlich und/oder geistig nicht in der Lage, die Jagd auszuüben, hätte er die Jagdprüfung schwerlich bestanden. Davon abgesehen ... ich kenne nicht alle Details, aber an welcher Stelle hatte die Behinderung des Mannes eine Auswirkung auf den Verlauf und vor allem auf den strafrechtlichen Aspekt des Geschehens?

Der Wolf war zum Zeitpunkt als er geschossen hat durch die beiden Schüsse anderer Jäger so schwer verletzt, dass er bereits keine Chance mehr hatte. Hätte der Mann den Finger gerade gelassen, hätte das am Ausgang der Geschichte nichts geändert. Er hat auf einen totkranken Wolf geschossen und wird, wenn ich das richtig verstanden habe, dafür verurteilt, dass er zum Zeitpunkt der Schussabgabe nicht sicher wissen konnte, ob der Wolf tatsächlich nicht mehr zu retten war. Das wußte der Polizist und Hundeführer auch nicht, als er "Rolf" den Gnadenschuss gab. Ich hätte in der gleichen Situation ohne Kenntnis all der Argumente im nachfolgenden Verfahren wahrscheinlich so gehandelt wie der Angeklagte. Das mag für jemanden, der selbst nicht jagt, durchaus unverständlich sein. Aber vielleicht vergleichst Du mal ganz in Ruhe für Dich die Situationen des Beklagten im besagten Verfahren und die des Polizisten im Fall "Rolf". Juristisch haben beide illegal und strafbar gehandelt. Die Motivation dürfte bei beiden die Gleiche gewesen sein. Während man dem Polizisten (aus meiner Sicht völlig berechtigt) im Nachgang eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um eine zuvor begangene Straftat rückwirkend in legales Handeln zu verwandeln, verknackt man den Jäger zur besagten Strafe. Ist das tatsächlich gerecht?

Viele Grüße

Lars
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SammysHP
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

Dein Vergleich hinkt etwas. Der Polizist war bei guter Gesundheit und nur wenige Meter entfernt. Im vorliegenden Fall waren es jedoch 160 (oder 180?) Meter und dem Herrn unterstelle ich jetzt einfach mal, dass sein Zustand zumindest leicht eingeschränkt war.

Nebenbei: Dem Polizisten hätte ich auch nicht so einfach davon kommen lassen, aber aufgrund der völlig anderen Situation vielleicht 5-10 Tagessätze als Spende für einen Wolfsverein verurteilt.
Es hätte den Wolf nicht gerettet.
Vielleicht nicht, aber er hätte nicht einige Stunden rumliegen und sich quälen müssen. In der Zeit hätte man unverzüglich hingehen und einen Veterinär verständigen müssen.

Wenn eine Jagd so geplant ist, dass man sie nicht abbrechen kann, dann darf sie gar nicht erst stattfinden! Was, wenn durch mangelnde Absperrung ein paar Wanderer dazwischen geraten? Vielleicht sogar ein Kind?
jurawolf
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von jurawolf »

lars, normalerweise kann der jagdleiter die jagd abblasen. im prinzip müsste deshalb eigentlich ein telefon an den jagdleiter reichen, damit dieser abblasen kann.
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