Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
timber-der-wolf

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von timber-der-wolf »

Hallo Grauer :x ,
Du hast absolut Recht mit dieser Forderung.
Grauer Wolf hat geschrieben: Imho sollten Jäger ohnehin dazu gezwungen werden, jährlich unter schwierigsten Bedingungen (nix Schießstand!) ihre Fähigkeiten nachzuweisen, wenn sie ihren Schein behalten wollen.
Zu DDR-Zeiten war das Gang und Gebe, dass die Jäger am jährlichen Pflichtschießen teilnehmen mußten, um nachzuweisen, dass sie noch in der Lage sind, mit der Waffe richtig umzugehen, diese richtig zu handhaben. Übrigens, auch auf einem guten Schießstand kann man schwierige Situationen, wie sie in der Praxis vorkommen, gut nachstellen und trainieren! ;-)
Warum heute so ein Pflichtschießnachweis für Jäger nicht mehr gesetzlich gefordert wird, ist mir unerklärlich. Sportschützen und selbst ständige Waffenträger. wie z.B. die Polizisten, müssen regelmäßige Schießtrainings nachweisen. Warum hier z.B. zwischen Sportschützen, die ihre Waffe in der Öffentlichkeit gar nicht führen dürfen, und Jägern, die ihre Waffe hauptsächlich in der Öffentlichkeit / im Revier führen, derart gravierende, ggf. todbringende Unterschiede gemacht werden, ist nicht nachzuvollziehen.

Übrigens, ich wünsche diesem Wolfsschützen die Pest und schlimmste Alpträume! :x
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SammysHP
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

timber-der-wolf hat geschrieben:Übrigens, ich wünsche diesem Wolfsschützen die Pest und schlimmste Alpträume! :x
Wer weiß, wie schlimm sein Krebs ist. ;)

Dass es sich die Jäger so bequem machen könne, liegt an der starken Lobby. Schließlich sind auch sehr viele Jäger unter den Politikern.
nuno22
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von nuno22 »

Jetzt wird es hier aber etwas makaber... Keinem Menschen ist zu wünschen, Krebs zu haben.

Ich werde es leider am Dienstag auch nicht schaffen, dort hin zu fahren. Wenn Smirre das tun würde, wäre es klasse. Es immer etwas anderes alles live mit zu bekommen. Insbesondere die Urteilsbegründung, die mündlich im groben erfolgt. Es schwebt ja irgendwie auch ein Freispruch im Raum, wobei es schon merkwürdig wäre, wenn Herr W. tatsächlich in der 1. Instanz nicht gewusst hat, das ein Wolf nicht geschossen werden darf. Aber die Entscheidung fällt immer aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung und da hat er klar gesagt, er wusste, dass er nicht schießen darf. Und schon kam die "Erlöser" Nummer.

Smirre, kannst du bitte mal sagen, ob du es schaffst, dort hin zu gehen?
timber-der-wolf

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von timber-der-wolf »

SammysHP hat geschrieben:
timber-der-wolf hat geschrieben:Übrigens, ich wünsche diesem Wolfsschützen die Pest und schlimmste Alpträume! :x
Wer weiß, wie schlimm sein Krebs ist. ;)
Wie sagt ein altes Sprichwort: "Die kleinen Sünen bestraft der liebe Gott sofort" ... scheinbar manchmal auch die Großen ;-)

Christian, niemand wünscht ihm den Krebs, denn den hatte er scheinbar schon!
Und, wer so grausam zu Tieren ist, der darf sich nicht wundern, wenn man ihm das gleiche Leiden und Schicksal wünscht.
Wer kein Herz für Tiere hat, der hat auch keines für die Menschen!
nuno22
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von nuno22 »

Das Landgericht Lüneburg hat die 1. Instanzliche Entscheidung bestätigt und Herr W. ist verurteilt worden!
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SammysHP
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von SammysHP »

Weißt du noch Genaueres zum Urteil inkl. Begründung?
balin
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von balin »

Zufällig gelesen weil es im Suchlauf steht:
http://www.bild.de/BILD/regional/hambur ... trafe.html
nuno22
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von nuno22 »

Ich war auch nicht da. Smirre wollte zu 90 % hin.
Smirre
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von Smirre »

Ich war dabei, habe aber nicht die Zeit alles wieder zu geben.
Zur Begründung: Es wurde nach Naturschutzrecht Angeklagt und Geurteilt, nicht nach Tierschutzrecht.Daher war das Gerich der Auffassung das wegen des Schutzstatus des Wolfes die Arterhaltung über dem möglichen Tierschutzgedanken des Schützen stand. Er hätte bei so einem seltenen Tier nicht aus 75m Entfernung leichtfertig eine Diagnose, zu der nur ein Amtstierarzt berechtigt ist, geben dürfen.
Schlimm waren die Äußerung des Anwaltes, das es für einen möglichen Wolf im Jagdrecht der sich erheblich verletzt hat die Pflicht des Jägers gegeben hätte den Wolf zu schießen, als ob dann das Jagdrecht über den Naturschutzgesetz steht.
timber-der-wolf

Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200

Beitrag von timber-der-wolf »

Na wenigstens gab es keinen Freispruch, und das Urteil des Amtsgerichtes wurde bestätigt!

Wenn die Strafe auch gering, so ist es doch ein kleiner Erfolg. Auch wenn es den Wolf nicht mehr lebendig macht, so ist es vielleicht eine Warnung für die Jäger und hilft vielleicht seinen Artgenossen künftig in Ruhe gelassen zu werden (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;) ).
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