Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 2007
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Der Redakteur war nach der Mittagspause lange nicht da und hat einiges falsch mitbekommen. Die beiden ersten Zeugen haben ihn unverletzt gesehen! Man hat ihnen ja gerade zu noch das tolle Erlebnis einen frei lebenden Wolf zu sehen auch 3 Jahre später noch angemerkt. Die Ehrfurcht! War ja auch von der Amtsveterinärin zu verspüren, als sie schilderte, wie sie den Kühlschrank aufgemacht hat und den großen Schädel des Wolfes gegen den verhältnismäßig schmalen Körper gesehen hat.
Also es war ganz klar 23.11. gesagt, weil der Verteidiger am 16.11. nicht kann! Ich denke, dass wird auch auf der hp noch veröffentlicht von dem LG Lüneburg.
Also es war ganz klar 23.11. gesagt, weil der Verteidiger am 16.11. nicht kann! Ich denke, dass wird auch auf der hp noch veröffentlicht von dem LG Lüneburg.
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Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Auch der NABU schreibt über den Prozess
http://www.nabu.de/aktionenundprojekte/ ... 07605.html
Es scheint wirklich so, dass der Falsche auf der Anklagebank sitzt.
Aber das ändert auch nichts daran, dass der Wolf tot ist.
Waldschrat hatte es schon angedeutet. Sollte wieder Freispruch erfolgen, dann sieht es schlecht für die Wölfe aus. Vielen Jägern ist nicht zu trauen.
Im Fall Jerichower Land (Sachsen Anhalt), da müsste eigentlich der Richter selbst auf die Anklagebank. Was kann einem Richter eigentlich passieren, der solche Fehlurteile fällt? Wenn es nun um einen Menschen und nicht um einen Wolf gegangen wäre und der Richter hätte auf Freispruch entschieden, dann hätte das doch sicher ein Nachspiel ???
http://www.nabu.de/aktionenundprojekte/ ... 07605.html
Es scheint wirklich so, dass der Falsche auf der Anklagebank sitzt.
Aber das ändert auch nichts daran, dass der Wolf tot ist.
Waldschrat hatte es schon angedeutet. Sollte wieder Freispruch erfolgen, dann sieht es schlecht für die Wölfe aus. Vielen Jägern ist nicht zu trauen.
Im Fall Jerichower Land (Sachsen Anhalt), da müsste eigentlich der Richter selbst auf die Anklagebank. Was kann einem Richter eigentlich passieren, der solche Fehlurteile fällt? Wenn es nun um einen Menschen und nicht um einen Wolf gegangen wäre und der Richter hätte auf Freispruch entschieden, dann hätte das doch sicher ein Nachspiel ???
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
An Menschen ist keine aktive Sterbehilfe erlaubt.
Und bei Tieren wird es nicht so ernst gesehen. Da spricht man von "von den Qualen erlösen", bei Menschen hat das oft genug zu einer Haftstrafe geführt. Verrückte Welt...Wikipedia hat geschrieben:Die aktive Sterbehilfe ist verboten in Deutschland: (§ 216 des Strafgesetzbuches). [...] Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung des Betroffenen wird allgemein nicht als aktive Sterbehilfe, sondern als Totschlag oder Mord aufgefasst.
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Ich habe mir gerade den Bericht der Verhandlung beim Amtsgericht Dannenberg durchgelesen (http://www.lausitz-wolf.de/index.php?id=680). Dort steht:
Der Richter meinte bei der Urteilsverkündung:
Noch was zur Waffe:
Bei der letzten Verhandlung meinte Herr W. allerdings (sofern ich mich richtig erinnere), dass er dies damals gewusst hätte.Wölfe unterstehen nicht dem Jagdrecht und sind somit kein jagdbares Wild. Sie unterliegen als besonders schützenwertes Tier dem Naturschutzgesetz. Das, so der Angeklagte, habe er nicht gewusst.
Der Richter meinte bei der Urteilsverkündung:
Nach der obigen Aussage wäre es sogar wissentlich gewesen.Er unterliegt dem Naturschutzgesetz und darf nicht durch den Schuss eines Jägers von seinen Qualen erlöst werden. Nur eine Amtsperson wie z.B. ein Amtstierarzt darf über die Tötung eines solchen Tieres entscheiden. Der Angeklagte sei zwar nicht der Haupttäter [...], aber seine Unwissenheit über die Sachlage könne ihn nicht vor Strafe schützen.
Noch was zur Waffe:
Da W. sein Gewehr auf der Kanzel gelassen hatte, gab der Jäger, der das Tier zuerst in den Rücken geschossen hatte, aus einer Entfernung von gut einem Meter nochmals zwei Schüsse auf das Wolf ab.
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Und damit nicht vorbestraft, darf also wohl den Jagdschein behalten... Billig!50 Tagessätze a 20,- € und Einzug der Waffe,...
Hat nicht gewußt, daß der Wolf unter besonderem Schutz steht... Ach, wie niedlich... Lächerliche, stinkfaule Ausflüchte sind das, an denen man fühlen kann! Einer, der einen Jagdschein hat und mit der Knarre auf die Natur losgelassen wird, hat das zu wissen, ohne wenn und aber! Da gibt es imho weder Entschuldigungen noch irgendwelche Milderungsgründe...
Ich hoffe, daß der Haupttäter nicht so glimpflich davonkommt und zu einer Haftstrafe verurteilt wird...
Und ich hoffe ebenfalls, daß die "Jäger"schaft endlich mal an die kurze Kette gelegt und zur Raison gebracht wird. Es ist mir unerträglich, was für ein Volk da mit der Waffe auf die Welt losgelassen wird. In dieser Geschichte gab es nur einen echten Jäger: Das war der Wolf, der nur tötete, um zu leben und nicht, weil's soviel Spaß macht...
Ich bin echt stinksauer! Ich hab nicht Prinzipielles gegen die Jagd, wenn es um das Fleisch der Tiere zum Essen geht, denn ich esse auch Wild. Beute zu machen ist ein uraltes Prinzip der Natur. Aber Schießfinger weg von allen Beutegreifern, die m.E. sowieso aus dem Jagdgesetz rausgehören, da sie als Regulativ im Gefüge der Natur unersetzbar sind...
Wann geht es endlich mal in die Köppe der grünen Zunft, daß Beutegreifer "Kollegen" sind und keine Konkurrenten, die man einfach umlegt, wenn sie einen stören...
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Das Urteil aus erster Instanz war schon angemessen, denke ich. Schließlich war er (nach seiner Aussage) nicht der Haupttäter, sondern wollte den Wolf erlösen - bloß war er nicht in der Lage, das anständig umzusetzen. Jedoch durfte er es ganz einfach nicht. Eine Kommunikation zwischen den Jägern hätte es geben müssen, man hätte einen Amtsveterinären oder von mir aus auch einen Landtierarzt holen können, der die Situation eindeutig beurteilt.
Keine Strafe wäre ein falschen Signal, zudem hat Herr W. ja einen Fehler begangen. Die 1000 € plus Gerichts- und Anwaltskosten sind schon ein Haufen Geld, das darf man auch nicht vergessen.
Keine Strafe wäre ein falschen Signal, zudem hat Herr W. ja einen Fehler begangen. Die 1000 € plus Gerichts- und Anwaltskosten sind schon ein Haufen Geld, das darf man auch nicht vergessen.
Wie gesagt, in zweiter Instanz meinte ich genau das Gegenteil gehört zu haben. Danach hatte die Richterin explizit gefragt.Hat nicht gewußt, daß der Wolf unter besonderem Schutz steht
Ich glaube nicht, dass es zu einer Verhandlung kommen wird, wenn er sich mit seiner Krankheit weiterhin derart erfolgreich davor drückt.Ich hoffe, daß der Haupttäter nicht so glimpflich davonkommt und zu einer Haftstrafe verurteilt wird
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Und wenn er eine "guten" Arzt hat, dann klappt das auch, dass um die Verantwortung drückenSammysHP hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass es zu einer Verhandlung kommen wird, wenn er sich mit seiner Krankheit weiterhin derart erfolgreich davor drückt.Ich hoffe, daß der Haupttäter nicht so glimpflich davonkommt und zu einer Haftstrafe verurteilt wird
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Dann wird es Zeit, daß sich ein Arzt, der von der Staatsanwaltschaft bestellt wurde, mit dem Kerl befaßt, ob der wirklich verhandlungsunfähig ist, und daß er ggf. zwangsweise vorgeführt wird. Und ich wünsche ihm Alpträume ohne Ende, die diesen üblen Tierquäler nicht zur Ruhe kommen lassen...SammysHP hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass es zu einer Verhandlung kommen wird, wenn er sich mit seiner Krankheit weiterhin derart erfolgreich davor drückt.
So oder so, unabhängig vom Schutzstatus des Wolfes, gehört diesem "Jäger" die Jagderlaubnis entzogen, denn wer auf kurze Distanz ein Tier querschnittsgelähmt schießt, der gehört nicht mit der Waffe auf die Natur losgelassen. Imho sollten Jäger ohnehin dazu gezwungen werden, jährlich unter schwierigsten Bedingungen (nix Schießstand!) ihre Fähigkeiten nachzuweisen, wenn sie ihren Schein behalten wollen. Damit würden endlich Tattergreise mit der Waffe in der Hand aus dem Verkehr gezogen, die Wanderer mit Enten und Radfahrer mit Wildschweinen verwechseln. Hier liegen etliche Hasen im Pfeffer...
Verdammt noch mal, es geht hier nicht um Eierlaufen, sondern um die Benutzung von tödlichen Waffen in der Öffentlichkeit!
Wenn ich so scharf reagiere, dann liegt das daran, daß ich ziemlich sauer bin, weil mir selber schon Kugeln um die Ohren geflogen sind, die von irgendeinem Möchtegern-Nimrod in die Gegend geballert wurden (vielleicht sollten die grünen Herrschaften mal drüber nachdenken, daß ein Geschoß ggf. mehrere km fliegen und dort immer noch Schaden anrichten kann!). Das ist schon sehr lange her, aber so'n Sch***-Gefühl vergißt man nicht...
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Der Haupttäter hat Krebs und nach Aussage des Polizeibeamten, der ihn ja auch verhört hat, wird der sicher nicht mehr verhandlungsfähig.
Mich wundert, dass der Herr W. nun behauptet, er habe gewusst, dass der Wolf unter Schutz steht und er nicht hätte schießen dürfen. Denn mal ehrlich, insgesamt habe ich die ganze Zeit den Eindruck, dass die beiden es nicht wirklich wussten. Denn einen ander Pfote verletzten Wolf tot zu schießen, dass das nicht notwendig ist, dürfte doch ein Jäger wissen.
Herr W. war aber Frischling mit keiner Erfahrung.
Auch ist in der Verhandlung aufgefallen, dass der Jagdleiter massiv gemauert hat. Erst hat er gesagt, er kann sich an nichts erinnern. Das hat er auch 3x wiederholt. Aber die Richterin ist dann recht massiv geworden. Und dann sprudelte es auf einmal. Der weiß ganz genau, was Sache ist. Der erste Zeuge hat ja auch gesagt, dass die beiden Schützen ausgiebig mit dem Jagdleiter gesprochen haben. Die Richterin meinte noch, dass bei einem derartigen Ereignis "Wolfsabschuss" doch sicher viel gesprochen wurde.
Also glatt ist das alles nicht.
Sammy, hörst du dir die Plädoyers an? Ich weiß nicht, ob ich hinfahre, weil ich am Mittwoch bis Freitag im Wolfscience Center in Wien bin und mich um meine Hunde kümmern muss.
Mich wundert, dass der Herr W. nun behauptet, er habe gewusst, dass der Wolf unter Schutz steht und er nicht hätte schießen dürfen. Denn mal ehrlich, insgesamt habe ich die ganze Zeit den Eindruck, dass die beiden es nicht wirklich wussten. Denn einen ander Pfote verletzten Wolf tot zu schießen, dass das nicht notwendig ist, dürfte doch ein Jäger wissen.
Herr W. war aber Frischling mit keiner Erfahrung.
Auch ist in der Verhandlung aufgefallen, dass der Jagdleiter massiv gemauert hat. Erst hat er gesagt, er kann sich an nichts erinnern. Das hat er auch 3x wiederholt. Aber die Richterin ist dann recht massiv geworden. Und dann sprudelte es auf einmal. Der weiß ganz genau, was Sache ist. Der erste Zeuge hat ja auch gesagt, dass die beiden Schützen ausgiebig mit dem Jagdleiter gesprochen haben. Die Richterin meinte noch, dass bei einem derartigen Ereignis "Wolfsabschuss" doch sicher viel gesprochen wurde.
Also glatt ist das alles nicht.
Sammy, hörst du dir die Plädoyers an? Ich weiß nicht, ob ich hinfahre, weil ich am Mittwoch bis Freitag im Wolfscience Center in Wien bin und mich um meine Hunde kümmern muss.
Re: Berufungsverhandlung Wolfsabschuss Gedelitz Dezember 200
Dienstag habe ich Laborübungen mit Anwesenheitspflicht, daher kann ich leider nicht hinfahren. Aber ich denke, dass Smirre dort sein wird (oder, Smirre?).