Jäger verwechselt...
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Re: Jäger verwechselt...
@ zaino […]
Du solltest noch mal nachlesen, daß auch ein Jäger nicht ohne Zustimmung der entsprechenden Behörde bzw. eines vom Amt berechtigten Tierarztes einen verletzten Wolf den Gnadenschuss geben kann, denn geschützt ist geschützt, selbst nach dem
Lebensende bleibt der Wolf geschützt und es wird nach Amtswegen mit dem Kadaver umgegangen.
Im vorliegendem Fall waren alle benötigten Personen vor Ort und nach der Untersuchung des Unfallopfers(der verletzte Wolf),
durch den Tierarzt wurde erst entschieden, daß es für den Wolf keinen Zweck mehr hat im am Leben zu lassen.
Was ist an dieser "guten Arbeit" auszusetzen?
Grüsse, WT
Du solltest noch mal nachlesen, daß auch ein Jäger nicht ohne Zustimmung der entsprechenden Behörde bzw. eines vom Amt berechtigten Tierarztes einen verletzten Wolf den Gnadenschuss geben kann, denn geschützt ist geschützt, selbst nach dem
Lebensende bleibt der Wolf geschützt und es wird nach Amtswegen mit dem Kadaver umgegangen.
Im vorliegendem Fall waren alle benötigten Personen vor Ort und nach der Untersuchung des Unfallopfers(der verletzte Wolf),
durch den Tierarzt wurde erst entschieden, daß es für den Wolf keinen Zweck mehr hat im am Leben zu lassen.
Was ist an dieser "guten Arbeit" auszusetzen?
Grüsse, WT
"Die Natur betrügt uns nie. Wir sind es immer, die wir uns selbst betrügen." Jean-Jacques Rousseau
- Dr_R.Goatcabin
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Re: Jäger verwechselt...
Jäger mit Wild verwechselt: Anklage nach Jagdunfall
Außerdem:
Jagdunfall: Pferd mit Wildschwein verwechselt
Mir fiel da nur der Cartoon vom guten Haberzettl ein. Aus dem prallen Leben ... *hust*Weil er angeblich einen Mitjäger mit einem Nutria verwechselte, muss sich ein Jäger bald vor Gericht verantworten.
Außerdem:
Jagdunfall: Pferd mit Wildschwein verwechselt
Es gibt eine Menge Leute, die für Weniger in die Geschlossene eingewiesen werden! Aber wir brauchen ja die schwerbewaffneten Kurzsichtigen in Wald & Flur.Vergangenes Wochenende war ein Jäger nachts auf Sauenansitz. Er verwechselte jedoch einen Keiler mit einer Stute auf einer Koppel.
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
Re: Jäger verwechselt...
Peinlicher Weise habe ich mich über die Meldung mit dem tödlichen Jagdunfall sehr amüsiert
Nothing Means Nothing Anymore
Re: Jäger verwechselt...
Aktuell ist ein Luchs mit einem Wildschwein verwechselt und erschossen worden:
Schon wieder in der Region Wunsiedel. 2012 hat dort ein Jäger einen Mann erschossen:Er war laut Polizeibericht am Vorabend in einem Revier bei Meierhof auf der Jagd und war der Meinung, auf ein Wildschwein geschossen zu haben. Wie sich jedoch bei der Nachsuche herausstellte, hatte er aus Versehen einen Luchs erlegt.
Frankenpost, 23.10.2020: Luchs erschossen: Jäger zeigt sich selbst an https://www.frankenpost.de/region/ficht ... 73,7439983
Ein Jäger nimmt von seinem Hochsitz aus ein Rascheln im Maisfeld wahr. Er vermutet ein Wildschwein und schießt. Doch tödlich getroffen wird ein Mann, der im Drogenrausch im Wald unterwegs war. Der oberfränkische Jäger wurde nun verurteilt.
Nordbayern.de, 19.02.2015: Jäger erschießt versehentlich Mann: Zwei Jahre auf Bewährung https://www.nordbayern.de/region/jager- ... -1.4204533
- Dr_R.Goatcabin
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Re: Jäger verwechselt...
Zwei Jahre auf Bewährung für "fahrlässige" Tötung; ich fass' es nicht! Lasst ihn doch einfach 'ne Runde Kuchen in der Gerichts-Cafeteria ausgeben, und gut ist!
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
Re: Jäger verwechselt...
Ist mal interessant zu sehen, ob das in anderen Ländern auch passiert und welche Konsequenzen es dort nach sich zieht.
In Schweden hat ein Jäger im vergangenen Sommer bei der Wildschweinjagd versehentlich gleich zwei Shetlandponys erschossen: Die 24jährige Myla und ihren jüngeren Bruder Ylme. Weil der Jäger glaubhaft machen konnte, dass er dies ohne Absicht getan habe, hat das zuständige Gericht ein Bußgeld von 7600 Kronen verhängt. Der Währungsrechner meiner Wahl sagt € 734,11.
Jaktogjagare, 30.10.2020: Böter för jägaren som sköt två hästar https://www.jaktojagare.se/kategorier/a ... -20201030/
In Schweden hat ein Jäger im vergangenen Sommer bei der Wildschweinjagd versehentlich gleich zwei Shetlandponys erschossen: Die 24jährige Myla und ihren jüngeren Bruder Ylme. Weil der Jäger glaubhaft machen konnte, dass er dies ohne Absicht getan habe, hat das zuständige Gericht ein Bußgeld von 7600 Kronen verhängt. Der Währungsrechner meiner Wahl sagt € 734,11.
Jaktogjagare, 30.10.2020: Böter för jägaren som sköt två hästar https://www.jaktojagare.se/kategorier/a ... -20201030/
Re: Jäger verwechselt...
Wie kann man sowas erklären? Jäger verwechselt Islandpony mit Wildschwein. Ein 34 jähriger aus 80 m Entfernung mit der Wärmebildkamera...
https://www.tag24.de/thema/tiere/jaeger ... ng-1756708
https://www.tag24.de/thema/tiere/jaeger ... ng-1756708
Re: Jäger verwechselt...
Das kann Dir wohl nur ein Jäger beantworten. Oder ein Jagdmagazin, Stichwort Jagdfieber.
Oder es wird einfach so auf etwas geschossen, das sich bewegt, ohne dass man es erkennen kann. Damit wird das Argument, mittels Bejagung Weidetiere vor wolfsverursachten Verletzungen/Todesfälle schützen zu wollen, jedenfalls nicht wirklich plausibler.Außengeräusche und Umgebung werden vermindert wahrgenommen (Tunnelblick). [...] Die Spanne der anschließenden Reaktionen kann von einer Handlungsunfähigkeit bis hin zur unkontrollierten Überreaktion reichen. Übermäßiges Jagdfieber kann die Koordination zwischen Auge und Hand deutlich reduzieren.
Wild und Hund, 13.09.2017: Jagdfieber senken https://wildundhund.de/jagdfieber-senken/
Re: Jäger verwechselt...
Physische oder psychische Einschränkungen könnten auch ein Grund sein. Solange weder Altersbeschränkungen, Gesundheits- und Sehtests oder wenigstens Schießleistungsnachweise statt Schießübungsnachweise erforderlich sind, wird es wohl weiter zu erheblichen Jagdunfällen kommen.
Aktuell fällt mir ein Fall aus Schweden ein, bei dem ein älterer Jäger nach einem Schlaganfall eine Einschränkung der Sehfähigkeit erlitt, welche zum Entzug des Führerscheins aufgrund der Ausprägung und Schwere der Sehbehinderung führte. Sowohl sein Arzt als auch die Polizei waren der Auffassung, dass er damit auch nicht mehr die Fähigkeit zum Führen von Jagdwaffen besitze. Der Arzt verbot ihm die Jagd, worauf er mutmaßt, dass es sich bei dem Mediziner um einen Jagdgegner handeln könnte. Die Polizei entzog dem Jäger die Jagdlizenz mit der zusätzlichen Auflage, dass er seine Waffen innerhalb von drei Monaten verkaufen müsse.
Mit Rückenwind vom Jagdverband setzte sich der Mann juristisch zur Wehr. Im Ergebnis sah das Verwaltungsgericht keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein Entzug des Führerscheins aufgrund einer Sehbehinderung automatisch zu einem Waffenbesitzverbot führen würde, da seine allgemeine Zuverlässigkeit nicht in Frage stünde. Die Polizei hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt, so dass der Fall in zweiter Instanz vor das Kammergericht geht. Die Polizei wolle offensichtlich ein Präzedenzurteil erwirken, welches sämtliche Jäger betreffe: "Ich frage mich, was passieren wird, wenn die Polizei Recht bekommt? Würden beispielsweise Sehtests im Zwei-Jahres-Rhythmus dann etwa verpflichtend für sämtliche Jäger?"
Für den Juristen des Jagdverbands sind die Anforderungen an einen Kraftfahrzeugführer und einen Waffeninhaber grundsätzlich nicht vergleichbar.
Wenn ein Jäger aufrund einer Einschränkung des Gesichtsfeldes Wild erst spät entdecke, bestehe kein Risiko, wenn er nach Erblicken des Wildes geradeaus schießt. Der Jäger selbst sagt, dass seinem Gesichtsfeld vielleicht ein naher Hase entgehen könne und er damit ein weniger effektiver Jäger sei, aber doch keine Gefahr für andere. Und der Jurist des Jagdverbands pflichtet ihm bei, dass der Jäger aufgrund seiner Seheinschränkung allenfalls beim Jagen weniger erfolgreich sein könne, da er manches Wild erst später entdecken würde als andere. Aber so lange er erkennen könne, worauf er schieße, wenn er dies geradeaus täte, gehe von ihm keine Gefahr für seine Umgebung aus. Er sehe keine Veranlassung dafür, dass der Jäger aufgrund seines Schlaganfalls und seiner Sehbehinderung gesellschaftlich diskriminiert werden sollte.
Vgl. Svensk Jakt, 20.11.2020: Per kämpar för jägares rätt att ha vapen ("Per kämpft für das Recht des Jägers auf Waffenbesitz") https://svenskjakt.se/start/nyhet/per-k ... -ha-vapen/
Aktuell fällt mir ein Fall aus Schweden ein, bei dem ein älterer Jäger nach einem Schlaganfall eine Einschränkung der Sehfähigkeit erlitt, welche zum Entzug des Führerscheins aufgrund der Ausprägung und Schwere der Sehbehinderung führte. Sowohl sein Arzt als auch die Polizei waren der Auffassung, dass er damit auch nicht mehr die Fähigkeit zum Führen von Jagdwaffen besitze. Der Arzt verbot ihm die Jagd, worauf er mutmaßt, dass es sich bei dem Mediziner um einen Jagdgegner handeln könnte. Die Polizei entzog dem Jäger die Jagdlizenz mit der zusätzlichen Auflage, dass er seine Waffen innerhalb von drei Monaten verkaufen müsse.
Mit Rückenwind vom Jagdverband setzte sich der Mann juristisch zur Wehr. Im Ergebnis sah das Verwaltungsgericht keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein Entzug des Führerscheins aufgrund einer Sehbehinderung automatisch zu einem Waffenbesitzverbot führen würde, da seine allgemeine Zuverlässigkeit nicht in Frage stünde. Die Polizei hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt, so dass der Fall in zweiter Instanz vor das Kammergericht geht. Die Polizei wolle offensichtlich ein Präzedenzurteil erwirken, welches sämtliche Jäger betreffe: "Ich frage mich, was passieren wird, wenn die Polizei Recht bekommt? Würden beispielsweise Sehtests im Zwei-Jahres-Rhythmus dann etwa verpflichtend für sämtliche Jäger?"
Für den Juristen des Jagdverbands sind die Anforderungen an einen Kraftfahrzeugführer und einen Waffeninhaber grundsätzlich nicht vergleichbar.
Wenn ein Jäger aufrund einer Einschränkung des Gesichtsfeldes Wild erst spät entdecke, bestehe kein Risiko, wenn er nach Erblicken des Wildes geradeaus schießt. Der Jäger selbst sagt, dass seinem Gesichtsfeld vielleicht ein naher Hase entgehen könne und er damit ein weniger effektiver Jäger sei, aber doch keine Gefahr für andere. Und der Jurist des Jagdverbands pflichtet ihm bei, dass der Jäger aufgrund seiner Seheinschränkung allenfalls beim Jagen weniger erfolgreich sein könne, da er manches Wild erst später entdecken würde als andere. Aber so lange er erkennen könne, worauf er schieße, wenn er dies geradeaus täte, gehe von ihm keine Gefahr für seine Umgebung aus. Er sehe keine Veranlassung dafür, dass der Jäger aufgrund seines Schlaganfalls und seiner Sehbehinderung gesellschaftlich diskriminiert werden sollte.
Vgl. Svensk Jakt, 20.11.2020: Per kämpar för jägares rätt att ha vapen ("Per kämpft für das Recht des Jägers auf Waffenbesitz") https://svenskjakt.se/start/nyhet/per-k ... -ha-vapen/
Re: Jäger verwechselt...
Ob hier auch eine Seheinschränkung ursächlich war, ist dem Artikel nicht zu entnehmen: Im schwedischen Närke (Svealand) hat ein Jäger am Tag vor Silvester auf etwas gezielt, von dem er "zu 100 Prozent sicher" gewesen sein will, dass es sich um ein Wildschwein gehandelt habe. Erschossen hat er allerdings einen "kapitalen Rothirsch", wofür er sich jetzt juristisch verantworten muss. Der Rothirsch habe wohl in so seltsamer Weise auf dem Feld geruht, so der Jäger, dass er dabei optisch wie ein Wildschwein ausgesehen habe... Der Jäger sagt, er sei schockiert gewesen und habe sich selbst angezeigt.
Jaktjournalen, 07.01.2021: Uppdaterad: Jägare sköt hjort - "Trodde det var ett vildsvin" https://www.jaktjournalen.se/polisen-ut ... t-i-narke/
Jaktjournalen, 07.01.2021: Uppdaterad: Jägare sköt hjort - "Trodde det var ett vildsvin" https://www.jaktjournalen.se/polisen-ut ... t-i-narke/